Braune Armee Fraktion?

Das aktuelle politische Geschehen in Deutschland und der ganzen Welt sowie wichtige Ereignisse der Weltgeschichte.
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Sa 19. Jan 2013, 21:57 - Beitrag #21

Wie ua. der Spiegel berichtet, gab es Überlegungen des Thüringer Verfassungsschutzes, Beate Zschäpe als V-Frau anzuwerdben, was jedoch nur unterblieben sei, weil sie durch den Konsum zu vieler Drogen ein unkalkulierbares Risiko dargestellt habe.

Kurz danach tauchte sie mit dem NSU unter.

Wohl gut das, aber fraglich wieso erst so spät, diese Erkenntnisse auftauchen. Bezüglich der Drogen wird, wie im Artikel, zu fragen und ermitteln sein, mit welchem geld sie die woher bekam. Unklar bliebt, ob sie bis zu ihrer Verhaftung Drogenkonsumentin blieb.

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Mi 23. Jan 2013, 00:51 - Beitrag #22

Etwas irritieren wirkt das Verhalten der Verteidiger Zschäpes. Wie im lesenswerten SWR-Terrorismus Blog u.a. dokumentiert, wird zunächst die Nachbesserung der Anklage gefordert und noch am selben Tag wird, wie hier zu lesen, dieser nachbesserungsantrag zurückgezogen.

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Do 31. Jan 2013, 17:55 - Beitrag #23

Wie laut Tagesschau der BR aus Justizkreisen erfuhr, haben sich Zschäpes Anwälte mit der Ansicht, ihrer Mandantin könne keine Mittäterschaft vorgeworfen werden, vorerst nicht durchgesetzt. Denn das Oberlandesgericht München hat die Anklage der Bundesanwaltschaft vollumfänglich zugelassen.

Ipsissimus
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Do 31. Jan 2013, 18:00 - Beitrag #24

meine Zweifel sind nicht behoben

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Do 31. Jan 2013, 18:06 - Beitrag #25

Zumindest das Gericht teilt die wenn überhauot nicht so stark, dass sie die Anklage hätten verändert wissen wollen. Wobei das natürlich nur ein Indiz und keine Prädiktion für das kommende Verfahren ist.
Mehr als bei der Tagesschau übrigens direkt beim BR :
Das Gericht wies mit der Zulassung offenbar die Kritik der Verteidiger Zschäpes an der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft zurück. Nach Auffassung der Anwälte wurde darin nicht deutlich, ob Zschäpe die Gründung einer terroristischen Vereinigung oder nur die Mitgliedschaft in einer solchen Gruppierung zur Last gelegt wird.

[...]
Mit der Entscheidung des 6. Strafsenats ist klar, dass die Richter nach vorläufiger Bewertung eine Verurteilung für wahrscheinlich halten. Grund dafür ist ein hinreichender Verdacht der den Angeklagten vorgeworfenen Straftaten. Zschäpe wird unter anderem Mittäterschaft an zehn Morden, schwere Brandstiftung, sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Das OLG ordnete zudem die Fortführung der Untersuchungshaft gegen Beate Zschäpe und einen früheren NPD- Funktionär an. Inzwischen hat der Verteidiger von Zschäpe,Wolfgang Stahl, das Vorgehen des Gerichts bestätigt.

Ipsissimus
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Do 31. Jan 2013, 18:09 - Beitrag #26

tja, bayerische Richter

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Do 31. Jan 2013, 18:12 - Beitrag #27

Was genau meinst Du damit?
Und schade, dass wir hier keinen arbeitswütigen vertrauenswürdigen Juristen haben, der für uns den Fall näher analysieren kann.
Dafür, so der Prozeß (noch) läuft, wenn ich in München bin, werde ich durchaus mal versuchen, Teil der beim Prozeß doch zugelassenen interessierten Öffentlichkeit zu werden. Dürfte da ebr schwerer werden, weil die Kapazität offenkundig sehr begrenzt ist. Wie ZUschauer ausgewählt werden weiss ich auch noch nicht.

Lykurg
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Fr 1. Feb 2013, 09:49 - Beitrag #28

Ich vermute mal, er bezieht sich darauf, daß bayerische Richter gelegentlich^^ staatsnah urteilen statt rechtsnah. Ein etwas^^ älteres, aber nicht weniger heftiges Beispiel hat der Spiegel neulich wieder aufgegriffen.

Wahrscheinlich wird der Gerichtssaal bis auf den letzten Platz (von don den Plätzen der Staatsanwälte, Verteidigung, Richter und Zeugen mal abgesehen) mit Presse besetzt sein...

Ipsissimus
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Fr 1. Feb 2013, 10:52 - Beitrag #29

ja, staatsnah und nach der alten Regel in dubito contra reo^^

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Fr 1. Feb 2013, 15:02 - Beitrag #30

Aber das wäre ggf. ja nur ein verübergehender Effekt, wenn der Prozeß dann in eine zweite, nicht bayerische Instanz ginge.

Nicht rechte Verteidiger offenbar ausdrücklich wollte Beate Zschäpe im Gegensatz zu anderen im Prozeß angeklagten, wie die SZ berichtet:
Der Prozess, in dem auch Dutzende Nebenkläger auftreten werden, wird vermutlich deutlich länger als ein Jahr dauern. Mit einer Sockelverteidigung, in der Strafverteidiger mehrerer Beschuldigter gemeinsame Absprachen über das prozessuale Vorgehen treffen, scheidet aus. Zu unterschiedlich ist die Ausgangslage für die fünf Angeklagten. Hinzu kommt, dass Wohlleben von Anwälten vertreten wird, die eher dem rechten Lager zugeordnet werden. Seine Anwältin, die ihm früh in dem Verfahren beistand, war mal kurze Zeit Mitglied der NPD in Jena und ist jetzt parteilos. Keiner der übrigen Angeklagten hat einen Verteidiger mit einer rechten politischen Vergangenheit. Zschäpe hat sogar Wert darauf gelegt, keinen Verteidiger mit einer solchen Herkunft zu bekommen.


Der Fall Auerbach ist tatsächlich grausam, die Rehabilitierung immerhin relativ zeitnah erfolgt, aber so gänzlich Zweifel daran, das wohl och heute in Bayern manche Uhren anders gehen, ausräumen konnte sie auch nicht.

Wobei natürlich je nach "Staatsnähe" man das anders sehen kann, bspw. bei der Frage von Chaostagen, Maiunruhen usw..

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Mo 4. Feb 2013, 21:23 - Beitrag #31

Es gibt mal wieder "Neues", eher widersprüchlichund irritierend. In vielem Medien darauf verwiesen hat die Mutter von Beate Zschäpe dem Focus ein Interview gegeben, von dem nur indirekt berichtet wird und bei dem IMHO nicht wirklich viel gehaltvolles enthalten ist:
... „Meine Tochter ist vorverurteilt“: Beate Zschäpes Mutter macht Polizei und Justiz Vorwürfe - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/deutschland/nazi-terror/meine-tochter-ist-vorverurteilt-beate-zschaepes-mutter-macht-polizei-und-justiz-vorwuerfe_aid_911603.html

Ich sehe da weniger inhaltliche Mitteilungen als eine trivial diffuse Nebelkerze. Möglicherweise erklärt sich das, wenn man mal in den umfänglicheren Artikel der Zeit über Zschäpe blickt:
Am Zwickauer Bahnhof steigt Zschäpe an jenem Novembertag des Jahres 2011 in einen Zug nach Chemnitz. Sie hat jetzt keine Vertrauten mehr, bei ihrer Mutter und ihrer Großmutter hat sie sich seit über einem Jahrzehnt nicht gemeldet.


Annerose A. ist damals 22 Jahre alt. Niemand habe die Schwangerschaft bemerkt, heißt es, sogar eine befreundete Krankenschwester ahnte nichts. Die junge Mutter hat einen – in der DDR begehrten – Studienplatz für Zahnmedizin in Bukarest bekommen. Sie will die Ausbildung in Rumänien nicht verlieren.

Zwei Wochen nach der Geburt gibt die Mutter das Baby Beate zur Oma Als Annerose A. zwei Wochen nach der Geburt zurück nach Rumänien geht, lässt sie ihr Baby in Jena zurück. In Bukarest wartet jemand auf sie: Parallel zu ihrem deutschen Freund hat Annerose A. einen rumänischen Geliebten. Dieser Mitstudent sei Beates Vater, wird die Mutter dem Bundeskriminalamt in einer Zeugenvernehmung sagen. Der jedoch erkennt die Vaterschaft bis zu seinem Tod im Jahr 2000 nicht an.

Beate Zschäpe, die Frau, die als Erwachsene alles dem Hass auf Ausländer unterordnen wird, ist vermutlich Halbrumänin. Nach allem, was man heute über sie weiß, hat sie ihre Herkunft gekannt.

Oft gibt die Mutter ihr einziges Kind zur Oma. Bei ihr, so scheint es, fühlt sich Beate geborgen. Im Sommer fahren die Großeltern mit ihrer Enkelin im grauen Trabant aus der Stadt hinaus in ihren kleinen Garten. Dort spielt das Mädchen im Wald, klettert in Ruinen, kriecht in Höhlen. Nach ihrer Verhaftung im Jahr 2011 wird Beate Zschäpe sagen, dass sie ein »Omakind« gewesen sei.

Das Verhältnis zu ihrer Mutter wird mit den Jahren immer schlechter. Zu Hause ist Beate Zschäpe selten, wird immer öfter beim Schwarzfahren und Stehlen erwischt. Wenn die Tochter heimkommt und die Mutter mit ihr reden will, knallt das Mädchen die Tür seines Zimmers zu.


Mir deucht, die Mutter ist nicht gerade die am meisten berufene, gerade über die Zeit von Beate Zschäpe im Untergrund irgendetwas wesentliches beitragen zu können.

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Do 14. Feb 2013, 00:18 - Beitrag #32

Aus wie in diesem Artikel erklärten Gründen für den anstehenden Prozeß bedeutungslos, aber wohl doch bemerkenswert: während rechtsradikale Kreise ua. bei Facebook gerne mit der Parole Todesstrafe für Kinderschänder über ein gesellschaftlich zu Recht geächtetes Verbrechen Anhänger sammeln wollen, besaß der NSU, zumindest auf dem Rechner von Beate Zschäpe selbst kinderpornographisches Material.

Irgendwie klare, weil Fakt und Prozeßbezug, dann diese Zeilen:
Zschäpe selbst bleibt derweil ihrem Schweigen treu. Ende Dezember sollte ein Psychiatrie-Professor der Uni-Klinik Aachen ein Gutachten zur „Frage des Vorliegens der Voraussetzungen einer Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung“ erstellen. Ihre Anwälte teilten mit, „dass Frau Zschäpe nicht bereit ist“, sich einem solchen psychologischen Gespräch zu unterziehen.

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Fr 15. Feb 2013, 00:10 - Beitrag #33

Neuer Beitrag im SWR-Terrorismus-Blog. Tenor: es besteht ein gewisser Anlaß zur Sorge, ob der Prozeß in vorgesehenen Saal so abgewickelt werden kann, dass er hinterher nicht wegen Verfahrensfehlern angegriffen werden kann sprich es ganz möglicherweise irgendwann so sein könnte, dass er wiederholt werden muß.
Zumindest wenn ich den Text so lese frage ich mich schon, warum man trotz der gute rläuterten Mängel exakt diesen Saal erwählte.

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Fr 15. Feb 2013, 10:40 - Beitrag #34

Das finde ich unglaublich albern, da scheint einem Journalisten vor prallem Selbstbewußtsein das Hirn komplett flötengegangen zu sein. Das Verfahren könnte ungültig werden, weil die armen Schweinchen sich im Publikum so drängeln müssen und möglicherweise gar nicht alle richtig auf die Frau Zschäpe gucken bzw. nach Herzenslust rumblitzen können? Jämmerlich. Öffentlichkeit ist offensichtlich grundsätzlich gewährleistet, wieviel Plätze aber für die Journaille warmgehalten werden sollen, steht nirgendwo. Dann müssen sie halt die Teams von Bild und Bunte vom Verfahren ausschließen, der Demokratie dient das im Zweifel mehr als alles andere, und Frau Schwarzer hat ja beispielhaft gezeigt, daß man auch in Abwesenheit trefflich Prozeßberichterstattung machen kann (zumindest hat das an der Qualität nichts geändert).

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Fr 15. Feb 2013, 21:03 - Beitrag #35

Hups, im Kern sehe ich da schon Dinge, die ich seltsam und bedenkenswert finde, auch verstehe ich bei der geschilderten Sachlage die vom Gericht gesehene Alternativlosigkeit dieses Saals nicht.
Denn Huber sagte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, nicht der Prozess an sich, sondern seine Durchführung werde für die Wahrnehmung Deutschlands in der Weltöffentlichkeit entscheidend sein.

Da kann ich dem Gerichtspräsident doch nur zustimmen, es wird ein in jeglichen Details (hoffentlich) kritisch seriös begleiteter Prozeß werden.

Weil es in D keine Direktübertragungen aus Gerichtssäälen geben kann, ist die Journalistik der einzige wirksame öffentliche Hebel bei Prozessen, wo das Interesse der Öffentlichkeit die verfügbaren Zuschauerplätze deutlich übersteigt.

Die Empore befindet sich über den geplanten Plätzen der Nebenkläger. Wortmeldungen von dort kann man also als Berichterstatter nur hören, nicht sehen. Wird der Vorsitzende nicht zugleich das Amt des Saalsprechers übernehmen und solche Statements den Beteiligten moderativ zuordnen, wird man nicht wissen, wer spricht. Regungen und Gesten der Nebenkläger bleiben gänzlich verborgen. Ist das dann noch eine öffentliche Hauptverhandlung? Nach den Buchstaben des Gerichtsverfassungsgesetzes wohl ja. Aber in der gesellschaftlichen Wahrnehmung?

Diesen Einwand kann ich sehr gut nachvollziehen und denke, gerade bei diesem Prozeß sollten die Regelungen zu Öffentlichkeit und Pressefreiheit strikt umgesetzt werden. Insofern wohl mind. sehr unpraktisch, dass es keinen von den baulichen Gegebenheiten besser geeigneten Verhandlungssal zu geben scheint.

Bei der Anzahl an (Arbeits-)Plätzen sehe ich aber weniger Probleme, so geht es im BVerfG auch mit gepooltem Material und begrenzten Plätzen.

Bedenkt man, dass in den 1970er Jahren für die ersten RAF-Prozesse in Stuttgart in angeblicher “Rekordzeit” eine Werkstatt zum Gerichtssaal umfunktioniert wurde, muss man fragen: Warum soll es keine Alternative zum Saal 101 geben? Zumal der Senat nach § 166 GVG frei ist, in Deutschland zu verhandeln, wo immer er will. Er kann auch den eigenen Gerichtsbezirk verlassen (in der Kommentierung wird just München als Beispiel genannt, wo das Landgericht München II im Bezirk des Landgerichts München I liegt), sogar das Bundesland kann gewechselt werden (Karlsruher Kommentar, 6. Auflage, RZ 2). Die Vorschrift gilt als Bundesrecht selbst in Bayern.

Somit könnte der Senat auch in Stuttgart Stammheim oder Düsseldorf verhandeln, wo es größere (Stammheim) und geeignetere (Düsseldorf) Räume gibt. Aber auch eine beliebige Mehrzweckhalle im Münchner Umland wäre denkbar, oder der Beginn in einem großen und später ggf. ein Wechsel in einen kleinen Saal, wie im “Buback-Verfahren” praktiziert.
Warum hier das Gericht nicht anders handelt, als es handelt, vermag ich nicht spontan zu erkennen - gern würde ich da eine Aussage des gerichtes zu lesen.

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Mo 18. Feb 2013, 01:10 - Beitrag #36

Spiegel Online entnehme ich, dass sich die Ermittler bei ihrer Arbeit unmittelbar nach dem Auffliegen des NSU nicht gerade mit Ruhm, dafür aber dafür nicht vorgesehene Dinge mit Fremd-DNA bekleckert haben oder bekleckern lassen haben:
Bei der Aufklärung der Taten des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) setzte die Polizei nach SPIEGEL-Informationen womöglich erneut verunreinigte Wattestäbchen ein. Die Fahnder fanden in dem ausgebrannten Wohnmobil in Eisenach, in dem Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am 4. November 2011 durch Kopfschüsse starben, ein Paar graue Socken. Daran stellten sie ein "Mischspurenprofil" sicher, das von "mindestens zwei Personen" stammte, heißt es in einem Gutachten des Bundeskriminalamts (BKA).

Die Spuren gehen auf Beate Zschäpe zurück und auf einen unbekannten Mann, "P46". Ein Abgleich mit der DNA-Analyse-Datei führte die Beamten zu Kriminalfällen, die für den NSU untypisch gewesen wären, darunter ein Autodiebstahl in Berlin. Das BKA nimmt das als ein weiteres Indiz dafür, dass die DNA von "P46" möglicherweise bei der Herstellung oder Verwendung an die Wattestäbchen kam.
Ich hätte eher nicht geglaubt, dass sich eine derartige Panne wiederholt.

Lykurg
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Mo 18. Feb 2013, 10:51 - Beitrag #37

Schon lustig, ja - vielleicht sollten sie ihre Wattestäbchen einfach mal nicht second hand kaufen. Aber andererseits, warum sollte die NSU keine Autos klauen, wenn es um Spurenverwischung geht... und wie wäre es, wenn man so auf eine Straftat des Wattestäbchenverpackers stößt?

Aber nochmal zu der Sache mit den Sitzplätzen im Gerichtssaal - mag sein, daß es am ersten und am letzten Prozeßtag zu Überfüllung kommt - dann kann man ja sicherstellen, daß die Nachrichtenagenturen, überregionalen und ggf. internationalen Medien und wesentlich betroffene Lokalblätter je einen Vertreter entsenden können, der Rest soll halt abschreiben, tut er ja eh, und wer will, kann sein Bild im weiteren Prozeßverlauf geraderücken. Warum es aber dringend erforderlich sein soll, die Nebenkläger im Blick zu haben, ist mir nicht recht ersichtlich, das relevantere Geschehen scheint ja sichtbar zu sein, und auch mutmaßlich alles hörbar. Mag sein, daß es keine Idealbedingungen für die Journalisten sind, eine Rechtswidrigkeit sehe ich darin aber noch nicht - und die logistischen und vor allem sicherheitstechnischen Probleme einer Verlagerung in eine Turnhalle sind meines Erachtens weit schwerwiegender.

Maglor
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Mo 18. Feb 2013, 23:28 - Beitrag #38

Die Nebenkläger haben fast die gleichen Rechte wie der Staatsanwalt im Prozess. Sie dürfen z. B. auch die Zeugen befragen, Beweisanträge stellen etc. Sie bringen daher weit mehr als nur ihr Sitzfleisch mit.

Durch die Vielzahl der Nebenkäger würden sich vielleicht Probleme ergeben, wenn es sich nicht um eine Mordserie bestehend aus vielen Einzeltaten handeln würde. Jeder Nebenklägervertretet vertritt nur die Angehörigen eines einzelnen Mordopfern, zu den anderen Morden wird er sicher wenig beitragen können.

Es ist dann auch die Frage, ob sich die Nebenkläger wirklich den gesamten Mammut-Prozess in voller Länge antun; der Besuch von Verhandlungstagen, die sich auf ganz andere Mordfälle beziehen, wäre ja eigentlich gar nicht notwendig.

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Di 19. Feb 2013, 00:50 - Beitrag #39

Da es sich um eine Tatserie handelt würde ich schon drauf setzen, dass die Nebenklägervertreter durchgehend aufmersam dabei sind, um ggf, doch noch ein Fünkchen neues zu erfahren oder aus dem Eindruck der Verhandlung heraus optimal im Sinne ihrer Mandanten handeln zu können.
Auch würde ich, wenn ich gesponnen so etwas mal annehme, meinem Anwalt etwas mandatentziehendes husten, wenn der nicht den gesamten Prozeß gegen die, die auch mich schädigten, begleiten würde.

Scuba
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Sa 16. Mär 2013, 17:41 - Beitrag #40

Es gibt keine "Braune Armee Fraktion"

Es gibt keine "Braune Armee Fraktion" - es ist schlimmer:

Man sollte sie GLADIO nennen:

Das wusste ja auch schon Helmut Schmidt: http://www.zeit.de/2007/36/Interview-Helmut-Schmidt/seite-7


Jürgen Elsässer: Die NSU ist eine Erfindung der Geheimdienste

http://juergenelsaesser.wordpress.com/2013/03/14/ken-jebsenjurgen-elsasser-neonazis-v-manner-und-agenten/


Weiteres dazu und zum tiefen Staat :

http://www.youtube.com/watch?v=NCve9wG-CzM

http://www.amazon.de/Terrorismus-L%C3%BCgen-Wie-Stasi-Untergrund-agierte/dp/3776626984

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