e-noon, die Neuregelung ginge ja 'ein bißchen' über das hinaus, was bisher möglich war. Ich weiß nicht, was du beim Einwohnermeldeamt akzeptieren oder ablehnen konntest, weil es dafür bislang keine einheitlichen Regelungen gab; bislang war es aber nicht bundesweiter Standard, daß Unternehmen zu Werbezwecken dort deine Daten einsehen könnten, die mußten sie sich schon irgendwie anders beschaffen (deine Bestellungen, Teilnahme an Gewinnspiele, Schnupperabos etc.). Daß die Einwohnermeldeämter die Daten nun gegen Bezahlung direkt anbieten dürften, war Gegenstand des neuen Gesetzes.
Zitat von welt.de:Thilo Weichert, der Leiter des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, sprach gar von "gesetzlichem Wahnsinn". Das neue Recht ermögliche "den privaten Handel mit vom Staat zwangsweise erhobenen Daten in großem Stil", sagte er der "Süddeutschen Zeitung". [...] Die Kritik entzündete sich an Paragraf 44 des neuen Bundesmeldegesetzes, das nach der Föderalismusreform die bisherigen Landes- und Bundesregelungen zusammenfasst. Der Paragraf ermöglicht es Adresshändlern, Inkassofirmen oder der Werbewirtschaft, umfassend Daten aus den amtlichen Registern abzugreifen.
Allerdings ist angesichts der öffentlichen Empörung, Widerspruch von Verbraucherschutzministerin Aigner etc. jetzt wohl zu erwarten, daß der Bundesrat es ablehnt und es beim bisherigen Stand bleibt.
Ipsissimus, das stimmt; allerdings ist es üblich, daß sie sich so verabreden, daß die Mehrheitsverhältnisse 'normal' sind und der Bundestag beschlußfähig. Deswegen gab es ja auch einen kleineren Skandal, als kurz vor der Sommerpause durch "Schwänzen" der kompletten Opposition die Beschlußfähigkeit nicht hergestellt war und ein Gesetz nicht verabschiedet werden konnte. Offenbar waren da schon zu viele Abgeordnete des Regierungslagers im Urlaub, um das kurzfristig ausgleichen zu können (sonst hätte es wohl noch mehr Aufregung gegeben.^^)