In etwas weniger tendenziösen Zeitungen - z. B.
Spiegel - war immer davon die Rede, der 19-jährigen wäre eine Stelle als Service-Kraft in einem Bordell angeboten worden, d. h. hinter der Theke, nicht als Prostuierte.
Von Zwangsprostitution durch Hartz IV kann auch kaum die Rede sein. Ein eigenständiger Anspruch auf sogenanntes Arbeitslosengeld II existiert erst am 25. Das 19-Jährige Mädchen hätte daher auch nicht mit Leistungskürzugen rechnen müssen, da sie aufgrund ihres Alters keinen Leistungsanspruch hat.
Ganz davon ab, ist das natürlich nur die logische Konsequenz der Legalisierung der Prositution.
Arbeitsagenturen wären eigentlich dazu genötigt, alle Stellengesuche von Bordellen aufzunehmen. In den letzten Jahren haben dies mehrere Ämter
erfolgreich verweigert für Prostiuierten Stellen oder Stellungen zu vermitteln.
[INDENT]2009 schaffte das Bundessozialgericht in einem Fall Klarheit, wo ein Bordellbetreiber zweier Etablissements in Speyer und Karlsruhe von einer Arbeitsagentur verlangt hatte, zwölf Stellen für Prostituierte aus Deutschland und der Europäischen Union auszuschreiben. ...
Das Gericht hielt ihm entgegen: "Ein aktives Fördern der Prostitution durch Träger öffentlicher Gewalt lässt sich nicht mit der Wertordnung des Grundgesetzes® vereinbaren."
Spiegel [/INDENT]
Daraus folgt: Die sogenannte "Agentur für Arbeit" vermittelt keine Arbeitslosen in die Prostitution, obwohl die sogenannten Hartz-Gesetze eigentlich keine absoluten Grenzen der Zumutbarkeit von Arbeit mehr vorsehen. (Nachts und am Wochenende zu arbeiten galt in diesem Fall wahrscheinlich schon als zu zumutbar.)
Alles in allem ist das ein typischen Beispiel dafür, wie nicht nur an Freitagen Polemik Recherche wunderbar ersetzen kann.