Zitat von Ipsissimus:Ihre Kernthesen:
- die Haushaltsabgabe ist nichts verfassungskonform
- Werbefinanzierung zielt auf Massengeschmack, nicht auf Programmvielfalt, verstößt also gegen die Richtlinien beider Sender
- Sponsoring engt Sportvielfalt ein
- der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist überfinanziert
Interessant vor allem daran ist ja, dass es eine Promotion ist, also so was wie wissenschaftlich festgestellte "Wahrheit" nach gegenwärtigem Forschungsstand. "Man" wird also nicht so einfach so mit "Privatmeinung" dagegen argumentieren können^^
Ipsi, eine Promotion...in welchem Fach?
Jura ist keine Wissenschaft in dem Sinne, daß sie objektive Wahrheiten schaffe.
In meinen Augen mag es angehen, daß die Haushaltsabgabe mit der Verfassung knirscht oder auch mehr.
Das mag auch einigermaßen entlang der Paragraphen zu begründen sein - bis jemand anders es entlang derselben Paragraphen anders sieht
Die Werbefinanzierung finde ich auch problematisch, zumindest in ihrem heutigen Umfang.
Das Sponsoring drängt weniger starke gesponserte Sportarten an den Rand, wie in der Branche selbst schon gejammert wird.
Ob der öffrechtliche Rundfunk überfinanziert ist, ist IMHO eine Meinungsangelegenheit. Ich bin mir da nicht so sicher, eher schon wird in meinen Augen das Geld falsch eingesetzt.
Auf jeden Fall eine mutige Arbeit, wenn auch ein guter Teil der Punkte Meinung ist.
Die Frage ist, wie denn die Finanzierung geschehen sollte, wenn die Rundfunkabgabe nicht geht und die Werbeeinnahmen verringert werden sollen.
Eine Steuerfinanzierung kommt in meinen Augen nicht in Betracht, weil der öffrechtliche Rundfunk damit zum echten Staatsfunk werden würde, im Extrem am haushaltlichen Gängelband der jeweiligen Regierung. Außerdem würden die Etats damit jährlich an den wechselnden Haushaltsposten gebunden, was einer langfristig ausgerichteten Arbeit entgegen stehen würde.
Allenfalls ein Grundversorgungsanteil könnte so aufgebracht werden, vielleicht die Unterhaltung der Sendetechnik als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge (Bedarf für Katastrophenfälle o.ä.)
Das alte Gebührenmodell hatte erhebliche Schwächen, will man das zurück?