Ein Artikel im Freitag, der mich mangels Hintergrundwissen etwas ratlos zurücklässt.
Auf den ersten Blick wäre meine Interpretation, dass nicht die Existenz dieser ominösen Schiedsgerichte an sich das Problem ist, da es ja beispielsweise mit Verstaatlichungen absolut legitime Fälle gibt, in denen dies die angemessenste Instanz zu sein scheint. (Obwohl ein UN-seitiges Handelsgericht besser wäre.) Sondern eher, dass, wer auch immer in diesen Gerichten sitzt, Willkürentscheidungen trifft, die den Gesetzen der Mitgliedsländer und dem gesunden Menschenverstand eklatant widersprechen. Müssten dann aber diese Entscheidungen nicht vor regulären Gerichten anfechtbar sein? Oder sind die Verträge so stark immunisiert, dass man sie nur im ganzen als verfassungswidrig anklagen könnte?