Gesetze werden in der BRD durch den demokratisch gewählten Bundestag beschlossen, danach werden sie durch den Bundesrat gebilligt, der aus den Ministerpräsidenten der Bundesländer zusammengesetzt ist.
Die Ministerpräsidenten werden in den Bundesländern durch die jeweiligen Landtage gewählt.
Damit erfolgt ein wesentlicher Teil des Gesetzgebungsverfahrens durch ein nicht direkt vom Volk gewähltes Gremium.
Der erwünschte Effekt des Verfahrens ist, Auswirkungen der Gesetze auf die Länder im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.
Im Ergebnis ist allerdings festzustellen, daß dieser Effekt oft durch Verzahnungen mit der Bundespolitik (Hintanstellung länderseitiger Belange gegenüber Einklang mit der Bundespolitik oder Vorrang von Oppositionsbelangen auf Bundesebene vor landespolitischen Belangen) konterkariert wird.
Systematisch bleiben dabei die Entscheidubgsprozesse innerhalb einer "politischen Klasse", die aus Gründen getrennter Erlebniswelten wesentliche Belange der Gesellschaft nur begrenzt wahrnimmt.
Mir fällt vor allem letzteres zunehmend übel auf, und ich frage mich, ob dies nicht geändert werden sollte.
Mir kommt dazu der Gedanke, die zweite Kammer gänzlich aus dem Bereich der politischen Klasse" auszulagern, indem sie von Vertretern der Bürgergesellschaft gestellt wird, vielleicht in Form von Vertretern gemeinnütziger Verbände der Kultur, Wohlfahrtspflege, Umwelt- und Verbraucherschutz, religiöse Vereinigungen, Zuwanderern usw.
Vielleicht eine Art ständige Bundesversammlung ohne Politiker und Parteiproporz.
Was denkt Ihr?