Altbeiträge abgetrennt aus dem "Kurzen Kommentar". Und nun wurde er wohl
freigesprochen. (Der Steinmeier, nicht der Kommentar.)
Einerseits scheinen Juristen niedrigere Ansprüche als Politologen anzulegen; andererseits freut mich, dass da nicht stur nach formeller Zitatkennzeichnung geurteilt wurde, sondern versucht, Kontext und Intention zu bewerten. Ob das im Vergleich zu anderen Fällen tatsächlich fair geschah oder hier doch mehr Milde angewandt wurde (wegen inzwischen verflogenem öffentlichen Empörungspotential?) kann man ohne eigene Detailvergleichsstudien, die all diese Arbeiten inhaltlich wohl nicht wert sind, nicht allzu gut beurteilen.
Aber das grobe Muster der bisherigen Entscheidungen (Guttenberg und Koch-Mehrin klare Aberkennungen; Schavan Grenzfall, durch schlecten Umgang Aberkennung aber eindeutig verdient; Steinmeier Grenzfall, nach Expertenmeinung ok und zumindest kein aktiv schlechter Umgang) passt halbwegs zu der Grenze, die ich auch ziehen würde.