Hauptausschuss
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na, was meint ihr, ist der Hauptausschuss eine sanft-einlullende Form von Ermächtigungsgesetz?
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Zitat von Traitor:Schlimmer als der konkrete Ausschuss, den wir mit etwas Glück nach der regulären Regierungsbildung wieder los werden (mit etwas Pech aber auch nicht...), ist die grundlegende Gesetzes- und Verfahrenslage, nach der so etwas überhaupt möglich ist.
Bisher dachte ich eigentlich immer, die Regierungen würden nur dank eigener Dreistigkeit und Hörigkeit der eigenen Parlamentsmehrheit in so vielen Dingen am Parlament vorbei regieren können. Anscheinend hat das Parlament aber seine Kompetenzen auch sauber formell längst selbst ausgehöhlt. (Wenn auch natürlich üblicherweise dank der Regierungsmehrheiten.)
Vermutlich bräuchte es mal einer großen Reform, die mehr demokratieessentielle Regeln aus obskuren internen Ordnungen in Gesetze transferiert, den Gesetzesrang von Verordnungen und Gerichtsurteilen einschränkt und dem Vollplenum klaren Vorrang gegenüber Ausschüssen einräumt. Sprich, die Gewaltenteilung stabilisiert.
Was hat die Regierungsarbeit mit der Parlamentsarbeit zu tun? Warum kann nicht das Parlament in vollem Umfang losarbeiten, während die weiteramtierende Vorgängerregierung rein im eigentlichen Wortsinne exekutive Aufgaben übernimmt?An sich müsste aber die Regierungsarbeit auf ein Minimum heruntergefahren werden, es darf nicht dazu kommen, daß in aller Eile Dinge umgesetzt werden, die im Regelbetrieb nicht durchgegangen wären.
Da beschreibst du die theoretische Idealsituation. In der Realität scheint es aber leider oft (und zunehmend) so zu sein, dass das Plenum (oder dessen minimale Restanteile, die gerade nicht im Urlaub oder der Kantine sind) die von Ausschüssen ausgekungelten Gesetze nur noch nach minimalster Alibidiskussion abnickt.Traitor, die Ausschüsse sind keinesfalls dem Plenum übergeordnet, sie sind vielmehr der Ort, wo die mit den jeweiligen Fachbereichen vertrauten Parlamentarier über die Detailfragen der zu entscheidenden Gesetze verhandeln.
Zitat von Traitor:Was hat die Regierungsarbeit mit der Parlamentsarbeit zu tun?
Zitat von Traitor:In unserem System ist eine faktische Trennung aufgrund der personellen Verwebung nicht machbar, aber zumindest eine Achtung der formellen Trennungen sollte gewahrt bleiben, um der Opposition zumindest hinreichende Öffentlichkeit zu erlauben.
Die Legislative entscheidet über Gesetze, die Exekutive sollte diese eigentlich nur umsetzen und bei ihrer Erstellung helfend zuarbeiten.
Formell ist das Vorlegen vollständiger Entwürfe auch nur ein "zuarbeiten", denn ein souveräner Bundestag kann diese Entwürfe ja rundheraus ablehnen und durch eigene ersetzen.Zitat von Padreic:Zitat von Traitor:Die Legislative entscheidet über Gesetze, die Exekutive sollte diese eigentlich nur umsetzen und bei ihrer Erstellung helfend zuarbeiten.
Etwas stärker ist die Rolle der Exekutive dann doch angelegt: Die Bundesregierung arbeitet dem Bundestag nicht nur zu, sondern gemäß unseres Grundgesetz ist es ein vollkommen normaler Vorgang, dass sie komplette Gesetzentwürfe dem Bundesrat oder Bundestag vorlegt. Auch zu der Ausführung von Gesetzen kommt noch Präzisierung derselben mittels Verordnungen dazu. -- Auch die Judikative präzisiert Gesetze, mitunter schafft sie sogar regelrecht neue.