Ein ungültiger Stimmzettel in Ösiland

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Mo 2. Dez 2013, 12:11 - Beitrag #1

Ein ungültiger Stimmzettel in Ösiland

Bei der jüngsten Kärntener Landtagswahl hat ein Wähler seinen Stimmzettel mit einer liebevollen kleinen Zeichnung aufgehübscht, was den Zettel ungültig machte und, wie es zuerst hieß, über ein Mandat und damit die Regierungsmehrheit entschied. (Der Inhalt der Zeichnung legt Betrachtungen über das geistige Alter des Wählers nahe; daß das Wahlrecht ab 18 gilt, heißt nicht unbedingt, daß der Wahlzettel ab 18 sein sollte.)

Nach einer Beschwerde der vermeintlich betroffenen Partei, dem rechtspopulistischen BZÖ, hieß es nun, erstens sei die Stimme gar nicht für sie bestimmt gewesen (sondern nur die betreffende Zeichnung, die schwerlich als positives Votum gezählt werden kann), und zweitens der Wahlzettel damit nicht zwangsläufig ungültig gemacht worden. Das wiederum wundert mich; ich hätte bisher gedacht, daß jede Eintragung, die über zwei oder die sonstige Höchstzahl an Kreuzen hinausgeht, den Zettel ungültig macht. Ist das hier ein Austriazismus bzw. eine Regionalie, oder kann ich auch meinen nächsten Wahlzettel unbesorgt mit phallischen Ornamenten verzieren?

Traitor
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Sa 7. Dez 2013, 16:41 - Beitrag #2

Zitat von Bundeswahlgesetz §39, zitiert nach wahlrecht.de:(1) Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel

1. nicht amtlich hergestellt ist,
2. keine Kennzeichnung enthält,
3. für einen anderen Wahlkreis gültig ist,
4. den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen läßt,
5. einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.


Punkt 4 ist in so einem Fall eigentlich eindeutig nicht erfüllt, spannend wäre dafür nur der Fall eines Kreuzes bei einer Partei und eines Geschlechtsteils im Ankreuzfeld einer anderen...
Punkt 5 dagegen könnte je nach Auszähler-, Wahlleiter- oder Richterwillkür für oder gegen einen solchen Zettel ausgelegt werden. Die Formulierung "Zusatz oder Vorbehalt" scheint für mich nahezulegen, dass es nur um inhaltliche Zusätze geht, also etwas in der Art "SPD, aber nur wenn sie nicht mit der CDU koaliert". Eine sehr einzelworttreue Auslegung könnte aber durchaus jeden Tintenklecks als "Zusatz" betrachten.
Wahlrecht.de gibt übrigens nur Tips, wie man "sicher ungültig wählt", nicht wie man "sicher rumschmiert, ohne ungültig zu machen". ;)

Die ersten drei Wikipedia-Suchergebnisse zu "Ungültige Stimme" sind übrigens: ;)
1. Wahlen zum Landesparlament in Sabah 2013
2. Wiener Volksbefragungen
3. Wahlkreis Limburg-Weilburg I

daß das Wahlrecht ab 18 gilt, heißt nicht unbedingt, daß der Wahlzettel ab 18 sein sollte
Interessante Nebenfrage: könnte man eine Partei mit nichtjugendfreiem Namen zur Wahl stellen, solange man keinen Plakatwahlkampf macht und TV-Werbung erst nach 22h sendet? ;)


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