Bei der jüngsten Kärntener Landtagswahl hat ein Wähler seinen Stimmzettel mit einer liebevollen kleinen Zeichnung aufgehübscht, was den Zettel ungültig machte und, wie es zuerst hieß, über ein Mandat und damit die Regierungsmehrheit entschied. (Der Inhalt der Zeichnung legt Betrachtungen über das geistige Alter des Wählers nahe; daß das Wahlrecht ab 18 gilt, heißt nicht unbedingt, daß der Wahlzettel ab 18 sein sollte.)
Nach einer Beschwerde der vermeintlich betroffenen Partei, dem rechtspopulistischen BZÖ, hieß es nun, erstens sei die Stimme gar nicht für sie bestimmt gewesen (sondern nur die betreffende Zeichnung, die schwerlich als positives Votum gezählt werden kann), und zweitens der Wahlzettel damit nicht zwangsläufig ungültig gemacht worden. Das wiederum wundert mich; ich hätte bisher gedacht, daß jede Eintragung, die über zwei oder die sonstige Höchstzahl an Kreuzen hinausgeht, den Zettel ungültig macht. Ist das hier ein Austriazismus bzw. eine Regionalie, oder kann ich auch meinen nächsten Wahlzettel unbesorgt mit phallischen Ornamenten verzieren?