@Arschfurunkel
wieso widerspreche ich mir? Vielleicht habe ich mich ein wenig umständlich ausgedrückt, aber wenn ein Parteimitglied zum Beispiel sagt ich will Krieg (nur ein Beispiel) ist er in dem Moment noch nicht gewalttätig. Wenn er dann den Krieg anfängt, dann ist er gewalttätig und dann sollte er verboten werden. (so ähnlich - verstehste was ich meine)
Wenn jemand eine Partei verbietet - wo uns ja schließlich lt. Verfassung erlaubt ist eine Partei zu gründen - ist das m.E. verfassungswidrig. Solange nur von Gewalt geredet wird und sie nicht praktiziert wird, ist es nicht verfassungswidrig. Ausserdem denke ich mal, sobald was verboten wird ist es interessant.
Will man diese Partei uninteressant lassen, muss man sie einfach akzeptieren und halt nicht wählen.
(Außerdem bisschen frischer Wind in unserer Bürokratie könnte nicht schaden, dass die NPD mal an die MACHT kommt, glaube ich eh nicht).
Wie ich füher in diesem Thread schon einmal ausführte, ist es ein sehr langer Prozeß, bis eine Partei verboten werden kann.
Nebenbei. Zwischen dem Verbot einer verfassungsfeindlichen Partei (wobei die Verfassungsfeindlichkeit sich bei der NPD noch herausstellen muß) und der Einschränkung persönlicher Grundrechte, weil der Politik Meinungen nicht passen, ist ein himmelweiter Unterschied!!!
Richtig!! Es ist noch nicht bewiesen, dass die NPD verfassungsfeindlich ist. Ich bin kein NPD-Fan oder Wähler, dass nochmal vorausgestellt aber ich finde nicht, dass es ein himmelweiter Unterschied ist, eine Partei zu verbieten oder persönliche Grundrechte zu verbieten. Eins gehört zum Andern. Meine Meinung!