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BeitragVerfasst: Mi 14. Feb 2001, 20:00
von koralle
Wer einmal auf einer Gerichtsverhandlung war, und sich selbst ein Bild gemacht hat, dem ist klar wie es um unsere Rechtsprechung steht.
Die Richter kommen mit vorgefertigten Urteilen im Kopf zum Prozess,für den Rechtsuchenden bleibt keine Zeit.
Auf Landesgerichten bleibt maximal 20 Minuten Zeit zur Rechtsprechung weil danach das nächste Urteil wartet.
Und hat es in der Vorhergehenden Verhandlung länger gedauert, muss die verlorene Zeit wieder eingeholt werden,12 Uhr ist Mittagessen.

Überzeugt Euch selbst..


FREIHEIT FÜR ALLE

Gruss H.