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Diskussion zur wehrhaften Demokratie

BeitragVerfasst: Fr 8. Jun 2001, 22:46
von Krautwiggerl
Besonders in Deutschland hat die Theorie der streitbaren oder wehrhaften Demokratie Einzug in die Verfassung gefunden, viel mehr als in allen anderen demokratisch geprägten Staaten. Was u.a. an unserer schwarzen Geschichte liegt.
Um mal genauer zu beleuchten, wie das Konzept aussieht:
grundsätzlich geht man davon aus, dass die Demokratie sehr leicht mit ihren eigenen Waffen zu schlagen ist. Dass es Akteure im polit. System gibt, die die Freiheit zum Kampf gegen die Freiheit missbrauchen.
In Deutschland wird die Demokratie durch eine Reihe von Verfassungsbestimmungen (Grundgesetz) geschützt. Da wären zuerst der berühmte Artikel 1, der die Menschenrechte und die Unabänderlichkeit derselben gewährleistet. Artikel 20 IV erlaubt den Widerstand gegen antidemokrat. Bestrebungen.
Dann Artikel 9 II (ich hoffe ich zitiere richtig): "Vereinigungen, deren Zweck oder deren Tätigkeit sich gegen die verfassungsmässige Ordnung richten, sind verboten"
Artikel 18: "Wer die Freiheit zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte"
Artikel 21 II: "Parteien, die darauf ausgehen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, sind verfassungswidrig"
Zudem hat das Bundesverfassungsgericht anlässlich des Verbots der SRP 1952 exakt definiert, was die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist: "eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes und auf der Basis der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt" Ausserdem muss sie folgende Merkmale aufweisen: Wahrung der Menschenrechte, Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit der Regierung, Unabhängigkeit der Gerichte, Gesetzmässigkeit der Verwaltung, Mehrparteiensystem und Chancengleichheit aller Parteien.
Damit wird sichergestellt, dass der Demokratie legale Mittel in die Hand gegeben werden, um sich vor antidemokratischen Bestrebungen zu schützen.
Das Problem: Kritiker werfen dem System vor, dass die Demokratie sich selbst verrät, wenn sie ihre Prinzipien nicht auf alle anwendet und gewisse Gesellschaftliche Segmente mit Sanktionen belegt. Das sei ein Widerspruch zur Freiheit, die ja die Demokratie darstellen soll.
Meine Meinung: Diese Prinzipien schliessen sich nicht unbedingt aus. Ziel des Staates muss es auch sein, seinen Bürgern Schutz zu bieten, nicht nur vor äusseren Feinden, sondern auch vor inneren. Insofern ist die wehrhafte Demokratie ideologisch voll tragbar und in ihrer Ausarbeitung im Grundgesetz rechtens.

BeitragVerfasst: Fr 8. Jun 2001, 23:38
von Feuerkopf
Zudem hat sich die Bundesrepublik Deutschland durch ihr Wahlsystem vor Zuständen wie in der Weimarer Republik geschützt. Die Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht, verbunden mit der 5 Prozent-Sperrklausel hat das Parlament bisher vor einer Zerfaserung in Splittergruppierungen bewahrt.

Ich denke auch, dass unsere Demokratie nicht absolute Freiheit bedeutet. Sie ist ein Kompromiss, der von vornherein bestimmte Tendenzen ausschließt.
Ließe man alles gleich gelten, so wären das - man möge mich ggfs. korrigieren - anarchistische Zustände.

BeitragVerfasst: Sa 9. Jun 2001, 08:37
von 8ball
Abgesehen von gelegentlichen Überreaktionen, wie z.B. den Radikalenerlaß, denke ich auch das es zur Zeit nichts wirklich besseres gibt und auch die "Randgruppen" wirklich gute Möglichkeiten haben ihre Anliegen zu verdeutlichen.
Wie Feuerkopf schon völlig richtig sagt, würde es sonst eine Anarchie geben, und die kann man, weil der Mensch leider noch immer recht unzivilisiert ist, nicht zulassen.

BeitragVerfasst: Sa 9. Jun 2001, 10:42
von PsySt
krautwiggerl, bist du ein jurist??? krass

also was könnte man dazu noch hinzufügen?? ich denke auch das bis auf ein paar überreaktionen seitens der politik unser system mit abstand das beste ist, denn wenn ich das so richtig durchschaut habe kann nur bei uns sowas wie bei hitler geschehen ist, nicht nochmal passieren!

ach noch was, meint ihr freyr meldet sich hier nochmal??

BeitragVerfasst: Sa 9. Jun 2001, 15:03
von 8ball
Freyr : Na, ein Verbot der NPD wäre ein Anfang. Abgesehen davon wie war das noch mit dem Rechten Spinner, der jetzt seinte Todesspritze kassiert, weil er ein Gebäude mit ein paar Bundesbeamten in die Luft gejagt hat ?
Freyr, Du hast nicht den Ansatz von einer Ahnung von den Dingen die Du hier postest. Tut mir leid, aber so sehe ich das nun mal.

BeitragVerfasst: Sa 9. Jun 2001, 15:31
von Arschfurunkel
Nun stelle sich einer mal vor, jemand glaubt den Müll, den Freyr hier von sich gibt!

Ein derartiges Sammelsurium von noch nicht einmal Halbwahrheiten ist mir selten untergekommen!

Also, Freyr, mal wieder etwas politischer Unterricht: Jeder Artikel des Grundgesetzes ist grundsätzlich änderbar. Dazu bedarf es einer Zweidrittel-Mehrheit der Abgeordneten des Bundestags, nicht etwa 3/4, wie Du so schön schriebst!

Wenn Du schon Paragraphen zitierst, dann solltest Du auch § 146 GG nicht vergessen: "Dieses Grundgesetz, ..., verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Daraus geht doch wohl hervor, daß unsere Demokratie eben nicht "bezwingbar" ist, denn freie Entscheidungen des Volkes sollten dem entgegenstehen oder???

Deine Behauptung, daß "jede Demokratie besser funktioniert als die bundesdeutsche", ist nur als Scherz zu verstehen oder???

Daß Du gerade die USA erwähnst als Musterbeispiel, ist an Dummheit kaum noch zu überbieten. Schon vergessen: In diesem Land ist der letzte Präsident durch, nach unseren Maßstäben, Wahlbetrug zum Staatsoberhaupt gekürt worden.

[ 09 Juni 2001: Beitrag editiert von: Arschfurunkel ]

BeitragVerfasst: Sa 9. Jun 2001, 20:09
von Arschfurunkel
Nun Freyr, was ist denn an dem Artikel mißverständlich??? Sofern ein Parlament eine neue Verfassung vorlegt, muß die (wahlberechtigte) Bevölkerung über die Verfassung abstimmen, in freier Wahl. In sofern hat selbstverständlich das Volk die Macht und Entscheidungsgewalt!

Wenn amerikanische Gerichte befinden, daß nachweislich falsch gezählte Stimmen nicht noch einmal neu ausgezählt werden dürfen, weil Wahltermine eingehalten werden müssen, ist es keine rechtsstaatliche Wahl. Wahlbetrug wäre, zugegeben, etwas zu hoch gegriffen, weil kein Vorsatz vorlag.

Was denkt ein "System"??? Dein Satz ist doch mal wieder (sogar inhaltlich) unsinnig! Tu' nicht so, als ob wir das Recht der freien Meinungsäußerung nicht hätten! Art. 5 GG garantiert es ausdrücklich!

Aber was Du und Deinesgleichen einfach nicht kapieren wollen, ist, daß in unserem Staatssystem höhere Rechte existieren als das des einzelnen. Wenn Gemeinwohl betroffen wird, steht es über dem Wohl des Einzelnen und das ist auch in Ordnung so!

Art 18 GG schränkt, wie wir schon mehrfach festgestellt haben, das Recht der freien Meinungsäußerung nur dann ein, wenn es "zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht" wird! Was ist, bitteschön, daran verkehrt, abgesehen von der Tatsache, daß Du und Deinesgleichen nicht ungeschoren iregndwelche merkwürdigen Verschwörungstheorien verbreiten dürfen???

BeitragVerfasst: So 10. Jun 2001, 00:51
von Krautwiggerl
@PsySt:
nö ich bin kein Jurist! Aber als Politikwissenschaftler muss man die Artikel auch kennen.
@freyr:
*lol* da muss ich jetzt aber schon lachen. Gerade in den genannten Ländern geht's ja zu wie bei den Hottentotten. Du sagst, "bis auf ein paar Terroranschläge"...
Bei uns könnte der Staat wirkungsvoller gegen ETA und Co. vorgehen, weil er nicht erst warten müsste, bis sie straffällig geworden sind, und könnte so einige Menschenleben retten.