Der Tierschutz wird damit zum Staatsziel. Zur Begründung hieß es in der Vorlage, dem Gebot eines "sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier“ solle Rechnung getragen werden. Nach dem Gesetzentwurf soll der Artikel 20a des Grundgesetzes um drei Worte erweitert werden. Ausdrücklich schützt der Staat dann die natürlichen Lebensgrundlagen "und die Tiere". Die notwendige Zweidrittelmehrheit war im Bundestag mehrfach nicht zu Stande gekommen, weil Stimmen von CDU und CSU fehlten.
Vor der Abstimmung des Bundestages sagte Verbraucherministerin Renate Künast im ZDF: "Jetzt heißt es, Forschung, Lehre, Religion sind auch abzuwägen gegen die Aufgabe des Staates, Tiere zu schützen". Die Forschung werde es an bestimmten Stellen schwieriger haben, zu begründen, warum Tierversuche notwendig seien. Negative Auswirkungen auf die Forschung erwarte sie jedoch nicht.
Der Deutsche Tierschutzbund und der Bund gegen den Missbrauch der Tiere hatten zuvor an die Abgeordneten appelliert, mit breiter Mehrheit für das Vorhaben zu stimmen. Tierschutzbund-Präsident Wolfgang Apel erklärte, zwar genüge für die Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit. "Aber aus Sicht des Tierschutzes ist eine viel größere Zustimmung wünschenswert." Das Thema eigne sich nicht für parteipolitische Grabenkämpfe.
Tierschützer wollen nach der Verabschiedung auch ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Schächten herbeiführen. Die Ausgangsposition sei nach der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz dann eine völlig andere, sagte der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Schächten Mitte Januar unter Auflagen zugelassen."
Dazu kann man nur eins sagen:

In diesem Sinne....
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