Neue Gesetze und Regelungen 2003 - Ein Überblick

Hier ein Überblick über Gesetze und Regelungen, die mit dem Jahreswechsel in Kraft getreten sind:
$this->bbcode_list('1')Dosenpfand kommt
Nachdem sämtliche Initiativen, die neue regelung zu stoppen, sogar an höchster Stelle gescheitert sind, tritt das Dosenpfand nun in Kraft. Das bedeutet konkret: Auf Getränkedosen und Plastikflaschen bis 1,5 Liter wird 25 Cent, auf größere Flaschen 50 Cent Pfand erhoben. Ökosteuer Phase 5
Mineralölsteuer: +3,07 Cent/Liter
Stromsteuer: +0,26 Cent/Kilowattstunde
gemäßigte Ökosteuersätze für produzierendes Gewerbe: von 20 auf 60%
Schwefelfreier Diesel und Benzin fortan an Tankstellen flächendeckend erhältlich Sterbegeld
Normale Versicherung: von 1050€ auf 525€
Für mit abgesicherte Angehörige mit einer Familienversicherung sinkt der Betrag von 700 auf 350 Euro Schwarzfahren
Kosten für Fahren ohne gültigen Fahrausweis: 40€ (+10€)
bei nachträglichem Nachweis: 5€ Erhöhung (-2€)
Bearbeitungsgebühren für Erstattung nicht genutzer Fahrausweise: 2€ (+0,50€) Briefporto
Standardbrief: 0,55€ (-0,01€)
Postkarten: 0,45€ (-0,06€)
Kompaktbrief: 1€ (-0,12€)
Absenkung des Briefmonopols auf 1000g-Grenze (-1000g) Eigenheimzulage
Die staatliche Zulage für das eigene Dach über dem Kopf wird teilweise abgesenkt, teilweise komplett eingestellt. Nach den Plänen, die in Januar und Februar Bundestag und Bundesrat durchlaufen sollen, werden die Einkommensgrenzen weiter abgesenkt. Wer auch vier Jahre nach dem Einzug keine Kinder hat, erhält keine Zulage, für Neubauten gibt es zukünftig die gleichen Zulagen wie für Altbauten. Preisangaben
Bei für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und im Einzelhandel besteht nun die Verpflichtung, neben dem Endpreis auch Preise für bestimmte Mengen (beispielsweise Kilogramm oder Liter) anzugeben, eine Maßnahme, die unter anderem dazu dienen soll, die Vergleichbarkeit der Preise zu verbessern. Preise in der Zahnmedizin
Neben einer Senkung der Vergütung für zahnmedizinische Behandlungen im 5% sollen die Preise 2003 eingefroren werden. Rentenversicherung
Rentenbeiträge: 19,5% (vormals 19,1%)
Beitragsbemessungsgrenzen:
- Ost: 4250€ (+500€)
- West: 5100€ (+600€) Krankenkassenbeiträge
Nach dem Beitragssicherungsgesetz werden die Krankenkassenbeiträge auf dem Niveau von 2002 eingefroren. Ausnahmen können durch wirtschaftlich angeschlagene Krankenkassen beantragt werden. Tierseuchen
Fleisch, Milch, daraus hergestellte Produkte, Konserven zum Eigenverbrauch und entsprechende Sendungen an Privatpersonen dürfen nach der neuen EU-Regelung nur noch unter Auflagen eingeführt werden. Benötigt wird eine Gesundheitsbescheinigung, die Einfuhr muss über eine Zollstelle geregelt werden. Davon voll betroffen sind nun auch Mengen unter 1kg. Trinkwasser
Absenkung des Höchstwertes von Blei im Trinkwasser bis zum 1. Dezember 2003 von 40 auf 24 mg/l, bis 2013 auf 20mg/l. Schäden bei Verkehrsunfällen
Die neue Regelung vereinfacht die Regelung bei Verkehrsunfällen innerhalb der EU. Versicherungen sind fortan verpflichtet, in jedem Mitgliedsstaat der EU einen Schadensregulierungsbeauftragten zu benennen und Schäden innerhalb von drei Monaten auszugleichen. In den Mitgliedsstaaten werden nun Auskunfts- und Entschädigungsstellen eingerichtet, die dem Geschädigten die erforderlichen Daten zur Verfügung stellen und im Zweifelsfall auch die Schadensumme anstatt des Versicherers an den Geschädigten entrichten.
Quellen:
- N24.de
- ddp
Monoceros
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Nachdem sämtliche Initiativen, die neue regelung zu stoppen, sogar an höchster Stelle gescheitert sind, tritt das Dosenpfand nun in Kraft. Das bedeutet konkret: Auf Getränkedosen und Plastikflaschen bis 1,5 Liter wird 25 Cent, auf größere Flaschen 50 Cent Pfand erhoben.
Mineralölsteuer: +3,07 Cent/Liter
Stromsteuer: +0,26 Cent/Kilowattstunde
gemäßigte Ökosteuersätze für produzierendes Gewerbe: von 20 auf 60%
Schwefelfreier Diesel und Benzin fortan an Tankstellen flächendeckend erhältlich
Normale Versicherung: von 1050€ auf 525€
Für mit abgesicherte Angehörige mit einer Familienversicherung sinkt der Betrag von 700 auf 350 Euro
Kosten für Fahren ohne gültigen Fahrausweis: 40€ (+10€)
bei nachträglichem Nachweis: 5€ Erhöhung (-2€)
Bearbeitungsgebühren für Erstattung nicht genutzer Fahrausweise: 2€ (+0,50€)
Standardbrief: 0,55€ (-0,01€)
Postkarten: 0,45€ (-0,06€)
Kompaktbrief: 1€ (-0,12€)
Absenkung des Briefmonopols auf 1000g-Grenze (-1000g)
Die staatliche Zulage für das eigene Dach über dem Kopf wird teilweise abgesenkt, teilweise komplett eingestellt. Nach den Plänen, die in Januar und Februar Bundestag und Bundesrat durchlaufen sollen, werden die Einkommensgrenzen weiter abgesenkt. Wer auch vier Jahre nach dem Einzug keine Kinder hat, erhält keine Zulage, für Neubauten gibt es zukünftig die gleichen Zulagen wie für Altbauten.
Bei für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und im Einzelhandel besteht nun die Verpflichtung, neben dem Endpreis auch Preise für bestimmte Mengen (beispielsweise Kilogramm oder Liter) anzugeben, eine Maßnahme, die unter anderem dazu dienen soll, die Vergleichbarkeit der Preise zu verbessern.
Neben einer Senkung der Vergütung für zahnmedizinische Behandlungen im 5% sollen die Preise 2003 eingefroren werden.
Rentenbeiträge: 19,5% (vormals 19,1%)
Beitragsbemessungsgrenzen:
- Ost: 4250€ (+500€)
- West: 5100€ (+600€)
Nach dem Beitragssicherungsgesetz werden die Krankenkassenbeiträge auf dem Niveau von 2002 eingefroren. Ausnahmen können durch wirtschaftlich angeschlagene Krankenkassen beantragt werden.
Fleisch, Milch, daraus hergestellte Produkte, Konserven zum Eigenverbrauch und entsprechende Sendungen an Privatpersonen dürfen nach der neuen EU-Regelung nur noch unter Auflagen eingeführt werden. Benötigt wird eine Gesundheitsbescheinigung, die Einfuhr muss über eine Zollstelle geregelt werden. Davon voll betroffen sind nun auch Mengen unter 1kg.
Absenkung des Höchstwertes von Blei im Trinkwasser bis zum 1. Dezember 2003 von 40 auf 24 mg/l, bis 2013 auf 20mg/l.
Die neue Regelung vereinfacht die Regelung bei Verkehrsunfällen innerhalb der EU. Versicherungen sind fortan verpflichtet, in jedem Mitgliedsstaat der EU einen Schadensregulierungsbeauftragten zu benennen und Schäden innerhalb von drei Monaten auszugleichen. In den Mitgliedsstaaten werden nun Auskunfts- und Entschädigungsstellen eingerichtet, die dem Geschädigten die erforderlichen Daten zur Verfügung stellen und im Zweifelsfall auch die Schadensumme anstatt des Versicherers an den Geschädigten entrichten.
Quellen:
- N24.de
- ddp
Monoceros