Trittin verteidigung umstrittene Novelle
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Einführung eines Zwangspfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen beschlossen. Ab 1. Januar 2002 soll der Verbraucher bei Getränkedosen, Einweg-Glasflaschen und Einweg-Kunststoffflaschen ein Pfand von 0,25 Euro bezahlen. Für Flaschen mit mindestens 1,5 Litern Inhalt werden 0,50 Euro Pfand fällig, was umgerechnet derzeit 98 Pfennig entspricht. Weinflaschen sind von der Regelung ausgenommen.
Hier gehts weiter : http://www.n24.de/auto/SMS_200001261331000215.shtml?SMS2001050213250007271129000
Endlich, wurde ja auch langsam Zeit. Nur verstehe ich nicht warum Weinflaschen ausgenommen sind. Hat das jemand mitbekommen ?