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Fallbeispieldiskussion Sterbehilfe

Verfasst:
Sa 4. Dez 2004, 12:53
von Maurice
In der letzten Seminarsitzung von Philosophie-Didaktik haben wir ein Fallbeispiel diskutiert, wo die meisten zwar eine Meinung vertreten haben, es aber dennoch zu einer kontroversen Diskussion mit der geringer besetzen Opposition kam. Hach es war einfach toll mal wieder so zu diskutieren und weil diesmal alle interessiert waren, war es auch deutlich konstruktiver, als in meiner früheren Schulzeit... aber ich schweife ab.
Das Fallbeispiel könnte auch in der Sektion Diskussionen stehen, aber da es ein Fallbeispiel aus dem Philosophie-Unterricht war, poste ich es einfach hier. Wobei das Beispiel auch in anderen Fächern diskutiert werden kann. Wenn die Mods meinen, dass es zu allgemein für die Philo-Sektion ist, sollen sie es verschieben.
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Eine Frau war krebskrank, und es gab keine Rettungsmöglichkeit mehr für sie. Sie hatte qualvolle Schmerzen und war schon so geschwächt, dass eine größere Dosis eines Schmerzmittels wie Morphin ihr Sterben beschleunigt hätte. In einer Phase relativer Besserung bat sie den Arzt, ihr genügend Morphin zu verabreichen, um sie zu töten. Sie sagte, sie könne die Schmerzen nicht mehr ertragen und würde ja doch in wenigen Wochen sterben. Der Arzt gab der Frau die Überdosis Morphin, wie sie es wollte.
Halten Sie das Verhalten des Arztes für eher richtig oder falsch?
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Daraufhin waren mehrere Kästchen nummeriert von -3 bis +3, von dem ich (oh Wunder) +3 angekreuzt habe. Ich denke die Abstufungen sind nicht so wichtig, sondern mehr ob man dafür oder dagegen ist. Ich werde dennoch dazu eine Umfrage starten, bei der man auch seine Meinung später noch ändern kann.
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Warum habe ich also +3 angekreuzt? Die Frau wollte sterben und hat den Arzt darum gebeten, warum sollte er sie also nicht von ihrem Leid befreien?
Rechtliche Konsequenzen hat er ja nicht zu befürchten, weil das Fallbeispiel in einem rechtsleeren Raum spielt. An keiner Stelle wird ein Wörtchen über die Rechtslage verloren, also wo und wann das Fallbeispiel spielt, weshalb dieser Aspekt auch keine Rolle spielt. Der hippokratische Eid spielt für mich hier ebenfalls keine Rolle, weil dies ein Teil der Rechtslage ist. Dieser Eid ist imo kein notwenidger Aspekt des Arzt-Seins. Jemand kann auch ohne diesen Eid ein Arzt sein. Die Umstände der Frau werden hier auch nciht näher beschrieben, weshalb Spekulationen die Aufgabenstellung künstlich aufblähen würde.
Wir gehen nur davon aus, was geschrieben ist und von sonst nichts.

Verfasst:
Sa 4. Dez 2004, 13:40
von Feuerkopf
Maurice,
ich glaube, Du irrst, was die Straffreiheit angeht. Ich habe mal einen Artikel aus der Wikipedia herausgesucht:
Tötung auf Verlangen
Die Tötung auf Verlangen ist ein Straftatbestand innerhalb der Tötungsdelikte des deutschen Strafgesetzbuches (§ 216).
Der Charakter des Delikts ist umstritten. Während die rechtswissenschaftliche Literatur ihn als Privilegierung zum Totschlag einstuft, handelt es sich nach Meinung der Rechtsprechung um einen eigenen Tatbestand, der jedoch - wenn er denn einschlägig ist - die Anwendung der §§ 211, 212 (Mord bzw. Totschlag) sperrt.
Der Schutzzweck der Norm ist einerseits der umfassende Lebensschutz, andererseits aber auch die Verhinderung von Euthanasie und gefährlichem Missbrauch.
Das Opfer der Tötung auf Verlangen muss vom Täter ernsthaft verlangt haben, es zu töten. Der Nachweis ist beweistechnisch oft sehr schwierig. Es reicht allerdings nicht aus, dass sich der Täter dies allein vorgestellt hat. Es braucht daher ein ernsthaftes Sterbeverlangen des Opfers.
Der Täter muss gerade wegen des Verlangens des Opfers gehandelt haben, war ohnehin zuvor entschlossen, das Opfer zu töten, so handelt er hinsichtlich des Mordes oder Totschlags tatbestandsmäßig; aber nicht nach § 216 StGB. Gemeinhin wird angenommen, dass die Tötung auch durch Unterlassen geschehen kann.
Problematisch ist bei der Tötung auf Verlangen stets die Abgrenzung zur straflosen Beihilfe zum Suizid. Dabei wird als Kriterium teilweise die Tatherrschaft angelegt: Dominiert der Täter den Handlungsablauf, so ist er strafbar wegen Tötung auf Verlangen, unterstützt er jedoch allein die Handlungen des Suizidenten, so bleibt es bei der Straflosigkeit der Beihilfe zur Selbsttötung. Dieses Kriterium kann jedoch en detail nicht überzeugen. Eine bisher abschließende Lösung ist noch nicht gefunden.
Im subjektiven Tatbestand reicht Eventualvorsatz aus. Bei Irrtümern greift hier in der Regel § 16 Abs. 2 StGB, sodass die Strafbarkeit weiterhin im Deliktsbereich des § 216 StGB verbleibt. Liegt der Irrtum beim Täter fahrlässig vor, so kann er jedoch nicht nach § 222 StGB wegen fahrlässiger Tötung bestraft werden, da es beim Tötungsvorsatz verbleibt.
Nach den Maßstäben der Strafbarkeit ist die Rechtswidrigkeit festzustellen. Wegen der Atypik des Delikts ist jedoch ein Rechtfertigungsgrund schwerlich vorstellbar. Insbesondere die Notwehr und die Einwilligung sind nicht davon erfasst, da gerade der § 216 StGB Eingriffe in das höchstpersönliche Rechtsgut nicht zulässt.
Auch der Versuch ist nach § 216 Abs. 2 StGB strafbar. Zwar ist eine Teilnahme im Sinne von Beihilfe oder Anstiftung zur Tötung auf Verlangen nicht ausgeschlossen, jedoch ist davon das Opfer selbst ausgenommen, da es sich hierbei um eine notwendige Teilnahme (Anstiftung zur Tötung) handelt, ohne die das Delikt nicht denkbar wäre.
Der Strafrahmen bewegt sich zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Freiheitsstrafe. Insbesondere dann, wenn das Delikt mit den Körperverletzungsdelikten zusammentritt, wird auch regelmäßig die Qualifikation nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 (lebensgefährliche Behandlung) verwirklicht. Um keinen Wertungswiderspruch zwischen den Strafrahmen zu erzeugen, wird dann ein minder schwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung anzunehmen sein.

Verfasst:
Sa 4. Dez 2004, 13:50
von Maurice
Feuerkopf ich habe doch extra betont, dass die Frage nach der Strafbarkeit des Arztes hier KEINE Rolle spielt, weil in der Aufgabenstellung kein Wort darüber steht, wie die Rechtslage aussieht. Du gehst hier vom deutschen Rechtssystem aus, aber wo steht im Fallbeispiel, dass der Fall in Deutschland spielt? Niergends! Warum fügst du der Aufgabenstellung also (mehr oder weniger) willkürlich Aspekte hinzu?
PS: Ahh verdammt da fällt mir gerade auf, dass ich vergessen habe einzustellen, dass man seine Wahl nachträglich ändern kann. Hallo Mods kann man das igendwie nachträglich noch umstellen?
PPS: Ähh dumme Frage, gibt es die Option hier auf dem Board überhaupt? ^^*

Verfasst:
Sa 4. Dez 2004, 14:16
von Anaeyon
Kann zwar auf eurem Philosophie-Level nicht mithalten, aber wenn man davon ausgeht, das die Frau voll zurechnungsfähig und die Besserungsphase wirklich nur *relativ* war, dann wüsste ich wirklich nicht, was dagegen spricht.
Moral? Wohl kaum, sie gegen ihren Wunsch am Leben zu lassen, wäre doch Folter, oder? Und hat nicht jeder Mensch das Recht, sein Leben zu beenden, solange man dabei keine anderen Personen verletzt?

Verfasst:
Sa 4. Dez 2004, 14:21
von janw
Wenn ich das richtig verstehe, wollte Maurice rein auf den ethischen Aspekt hinaus.
Nun, Tötung ist in allen Kulturen moralisch negativ besetzt, und Kranke werden als besonders schutzwürdig beurteilt.
Hierbei ist auch zu berücksichtigen, daß die Beurteilung der Unheilbarkeit einer Krankheit letztlich nur auf Erfahrungen basiert und nicht wirklich sicher auf den Einzelfall übertragen werden kann.
Ein weiterer Aspekt ist, daß der Tod eines Mneschen durchaus mit anderweitigen Interessen verbunden sein kann, Angehörige können an ihr Erbe gelangen wollen usw.
Gerade geschwächte leidende Menschen können hier Einflußnahmen unterliegen, welche sie veranlassen, sich in der geschilderten Weise zu äußern, ohne daß dies dem Arzt in jedem Falle bekannt wird.
Insofern halte ich das Tun des Arztes für moralisch mindestens grenzwertig.
Insgesamt ist zu sagen, daß es in Deutschland gerade in der Schmerzmedizin erhebliche Defizite gibt, durch die Schmerzleiden erst chronifiziert werden. Morphine sind hier sehr wirksame und bei richtiger Anwendung gut verträgliche Medikamente, welche aufgrund ihres "Rauschmittel-Nimbus" allerdings zu wenig eingesetzt werden.
Zum hippokratischen Eid ist zu sagen, daß er für einen Arzt quasi bindend ist, jeder angehende Arzt bekommt ih im Studium vorgelegt. Insofern kann eigentlich keiner Arzt sein, ohne den hippokratischen Eid sich zu eigen gemacht zu haben.

Verfasst:
Sa 4. Dez 2004, 14:46
von Maurice
Janw du spekulierst wieder auf rechtliche und moralische Umstände einer Gesellschaft, die in der Aufgabenstellung in keinster Weise angedeutet werden. Solche Postulate verzerren nur den Sachverhalt.
@Eid: Wann ist eine Person ein Arzt? Ist der h. Eid eine notwendige Bedingung, damit eine Person ein Arzt ist?
Ein Medizinmann im Urwald der Verletzungen und Krankheiten seiner Stammesangehörigen heilt werden wir wohl kaum nicht auch als Arzt bezeichnen, oder? Aber wir werden berechtigt daran zweifeln, dass er den h. Eid abgelegt hat, weil der Schamane noch nie von diesen gehört hat. Der h. Eid ist demnach nur ein rechtlicher Zusatz unserer Gesellschaft und keine notwendige Eigenschaft des Arzt-Seins.
Würde in der Aufgabenstellung stehen, dass das Fallbeispiel im hier und jetzt (also Deutschland 2004) speilt, so hätte ich mit einem -3 abgestimmt, weil der Arzt sich strafbar macht. Ich beurteile damit sein Verhalten im Rahmen unseres Rechtssystem, was aber nicht die Beurteilung des Rechtssystem an sich beeinhaltet. Aber es geht ja weder um das eine noch um das andere, sondern um das was in der Aufgabenstellung steht.

Verfasst:
Sa 4. Dez 2004, 17:12
von Rosalie
meine Antwort ist eigentlich klar: da imo Gott der Herr über Leben und Tod ist, hat nur er das Recht, das Leben zu nehmen. Anders sieht es m.E. mit künstliche, das Leben oft qualvoll verlängernde Maßnahmen aus ... wenn keine Chancen (soweit menschl. ermessbar) auf Heilung bestehen, würde ich diese nicht für gut heißen.

Verfasst:
Sa 4. Dez 2004, 17:24
von Maurice
Original geschrieben von Rosalie
wenn keine Chancen (soweit menschl. ermessbar) auf Heilung bestehen, würde ich diese nicht für gut heißen.
In der Aufgabenstellung steht:
Eine Frau war krebskrank, und es gab keine Rettungsmöglichkeit mehr für sie.
Müsstest du auf Grund dieses Sachverhalts nicht dem Verhalten des Arztes zustimmen, oder habe ich den einen Teil deines Postes missverstanden?

Verfasst:
Sa 4. Dez 2004, 19:41
von Feuerkopf
Maurice, Du must schon verzeihen, dass ich mehr in einen Text hineinlese, als dort steht. Hätte PISA nie bestanden, schätze ich.
Wie soll man eigentlich einen Fall "lösen", wenn man alle normalerweise vorgegebenen ethischen und rechtlichen Aspekte außen vor lassen soll?
Wäre das nicht eine rein gefühlsmäßige Bewertung der ärztlichen Tat?
Wenn ich etwas für richtig oder falsch halte, dann habe ich einen gewissen Bewertungsmaßstab, der sich an meinen moralischen/ethischen Ansichten orientiert. Diese Bewertungsmaßstäbe machen sich fest an meiner Sozialisation und den mir bekannten Bedingungen.
Deshalb frage ich mich, wie ich diese Frage überhaupt beantworten soll.

Verfasst:
Sa 4. Dez 2004, 20:25
von Maurice
Original geschrieben von Feuerkopf
Maurice, Du must schon verzeihen, dass ich mehr in einen Text hineinlese, als dort steht.
Ich halte es wie gesagt nur unzweckmäßig, das jeglicher Spekulation Tür und Tor öffnet und am Ende diskutiert man über alles, nur nicht über die Ausgangsfrage. Ich denke, wir verstehen uns.
Wie soll man eigentlich einen Fall "lösen", wenn man alle normalerweise vorgegebenen ethischen und rechtlichen Aspekte außen vor lassen soll?
Wenn ich etwas für richtig oder falsch halte, dann habe ich einen gewissen Bewertungsmaßstab, der sich an meinen moralischen/ethischen Ansichten orientiert.
Da liegt ein Unterschied. Ich will hier nicht aus der Perspektive irgendeiner Gesellschaft diskutieren, sondern aus den jeweiligen uns individuellen. Dass diese von einer Gesellschaft mit gebildet wurden, ist ja klar, aber es ist ein Unterschied ob man seinen Standpunkt als seinen Standpunkt darstellt und begründet oder sich auf eine Gesellschaft beruft.

Verfasst:
Sa 4. Dez 2004, 20:30
von Feuerkopf
Aha.
Wenn ich also sage:
"Ich finde das Verhalten des Arzte falsch, weil ich von einem Arzt erwarte, dass er Leben erhält."
so ist das ausreichend?

Verfasst:
Sa 4. Dez 2004, 20:38
von Maurice
Als erster Schritt würde ich sagen in Ordnung, du solltest aber sagen, ob du diese Aussage kategorisch oder nicht meinst. Also muss ein Arzt für dich IMMER Leben erhalten oder nur in der Regel, bei der es aber Ausnahmen geben kann? So wie du es geschrieben hast, wäre das Erhalten von Leben eine absolute Pflicht.
Danach solltest du versuchen zu erklären, warum ein Arzt deiner Meinung so handeln sollte, wie du meinst, wie er handeln sollte.
Es ist klar, dass man irgendwann nicht mehr weiter argumentieren kann oder in einen Zirkelschluss kommt, aber das ist normalerweise nicht schon nach dem ersten Argument der Fall.
PS: Wenn jemand der anderen Hobby-Philosophen das anders sieht, soll er das natürlich sagen.


Verfasst:
Sa 4. Dez 2004, 21:07
von e-noon
Von mir bekommt der Arzt eine +2. Das Beispiel habe ich so verstanden, dass er sie durch eine Überdosis Morphin absichtlich tötet, was ich befürworte, wenn die Frau andernfalls qualvoll hätte sterben müssen. Andererseits war in dem Text davon die Rede, dass die Dosis Morphin, die ausgereicht hätte, ihr die Schmerzen zu nehmen, ihr Leben nur verkürzt, sie jedoch nicht getötet hätte. Also hätte ich von dem Arzt erwartet, dass er der Frau die Schmerzen nimmt, auch wenn das ihr Leben verkürzt, sie aber nicht direkt tötet. Falls man es jedoch so versteht, dass er der Frau nur so einen qualvollen Tod ersparen konnte, verdient er imo eine +3.

Verfasst:
Sa 4. Dez 2004, 21:14
von aleanjre
Bin nicht völlig mit der Handlung des Arztes einverstanden.
Richtiger hätte ich gefunden: Eine Morphiumdosierung finden, die der Frau die Schmerzen vollständig nimmt. Das allein wirkt lebensverkürzend, und sie hätte einen Großteil der ihr verbliebenen Zeit schlafend verbracht. Trotzdem hätte sie noch Zeit und Gelegenheit gehabt, in Ruhe mit ihrem Leben abzuschließen. Im Kreis ihrer Familie, sofern vorhanden, im Idealfall im Gespräch mit Sterbegleitern, vielleicht auch spirituelle Begleitung, falls sie religiös ist. Das ist für mich SterbeHILFE.
Das andere war Tötung auf Verlangen, und das ist für mich definitiv etwas anderes.
Die Tat des Arztes wäre für mich korrekt gewesen, wenn die Frau sich in folgendem Zustand befunden hätte:
Sichtbar letaler Zustand - Schnappatmung etc. - Schmerzen - der Arzt erkennt, dass sie innerhalb der nächsten Minuten sterben wird. Sie leidet aber, schafft den Übergang nicht, ist noch bei Bewußtsein.
In solchen Situationen hab ich mehrmals miterlebt, wie ein Arzt ganz schnell Morphium i.v. gespritzt hat, und der Patient innerhalb von wenigen Sekunden von seinem Leid erlöst war.

Verfasst:
Sa 4. Dez 2004, 21:24
von Maurice
Alea betrachtet den Sachverhalt mal wieder gnaz fachmännisch ähh -fraulisch.
Was die Frau ja will, wenn ich die Aufgabenstellung richtig lese, ist ja eine Tötung auf Verlangen und weil der Arzt genau dies tut und es niemanden schadet, habe ich mich eben für genannte Wertung entschieden.
Hmm mal sehen ob hier noch eine Meta-Diskussion entsteht oder es beim reinen Abstimmen bleibt. Wenn das Zweite der Fall sein sollte, ist das auch nicht schlimm, der Thread schadet ja niemanden.
@e-chan:
Ja die Aufgabenstellung ist in dem Punkt imo auch nicht ganz eindeutig. Am Anfang steht die Dosis hätte ihr Leben verkürzt, später steht, die Dosis hat sie getötet, was aber auch dem Wunsch der Patientin entsprach. Ich vermute deshalb, dass mit dem Verkürzen zu Beginn eine Tötung gemeint war, aber absolut sicher bin ich mir da auch nicht.

Verfasst:
Sa 4. Dez 2004, 22:35
von e-noon
Alea hat in etwa das beschrieben, was ich meinte. Einer Tötung auf Verlangen würde ich nicht zustimmen, wenn ein schmerzfreies Leben noch für einige Zeit möglich gewesen wäre. Es kommt darauf an, wie man das Beispiel auslegt, wenn man von der Tötung ausgeht, bekommt er von mir 0 Punkte, wenn man von der Schmerzbefreiung ausgeht, +3.

Verfasst:
Sa 4. Dez 2004, 22:40
von Anaeyon
Also wird unterschieden zwischen
sterben wollen und
von den Schmerzen befreit werden wollen ?
Also wenn die Frau mit ihrem Leben schon abgeschlossen hat, dann +3, aber wenn sie vor lauter Schmerzen nurnoch sterben will, dann 0.
So, Meinung überdacht (sollt ich öfters tun

)

Verfasst:
Sa 4. Dez 2004, 22:51
von Maurice
@e-noon: Warum bewertest du das Töten auf Verlangen so realtiv schlecht?
@Anaeyon:
Also wird unterschieden zwischen sterben wollen und von den Schmerzen befreit werden wollen?
Wobei tot-sein automatisch auch bedeutet, dass man frei von Schmerzen ist, aber nicht notwendig umgekehrt.


Verfasst:
Sa 4. Dez 2004, 23:00
von e-noon
Wenn die Frau lediglich schmerzfrei sein will, der Arzt sie jedoch tötet, obwohl er ihr auch ein zwar kürzeres, aber schmerzfreies Leben hätte bieten können, bewerte ich das negativer, als wenn er sie auf ihren Wunsch tötet oder auf ihren Wunsch von Schmerzen befreit, was für mich gleichwertig ist, solange die Frau im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist.

Verfasst:
Sa 4. Dez 2004, 23:05
von Maurice
Also in der Aufgabenstellung steht, dass die Frau den Arzt bittet sie zu töten, was sollen also die Spekulationen?
In einer Phase relativer Besserung bat sie den Arzt, ihr genügend Morphin zu verabreichen, um sie zu töten.