hier mal was dazu...
Die Dienstaufsichtsbeschwerde von FC Carl Zeiss Jena e.V. und Fan-Projekt Jena e.V. hat folgenden Wortlaut:
Polizeipräsidium Chemnitz
Hainstraße 142
09130 Chemnitz
17. Juni 2002
Betreff: Polizeieinsatz am 08.05.20032 Oberligaspiel VFC Plauen – FC Carl Zeiss Jena
Dienstaufsichtsbeschwerde
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich des o.g. Polizeieinsatzes, geführt offensichtlich von der PD Plauen, hier insbesondere nach Spielende führen wir hiermit Dienstaufsichtsbeschwerde.
Begründung:
Der Einsatz war überzogen und von seiner Gesamtausrichtung nicht geeignet, deeskalierend zu wirken. Vielmehr wurde durch die Art und Weise des Polizeikräfteeinsatzes erst eine Eskalation herbeigeführt. In mehreren Fällen polizeilichen Handelns wurde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel grob mißachtet.
Zum Sachverhalt:
An besagtem Tag fand das o.g. Fußballspiel als eventuell vorentscheidendes Spitzenspiel der Oberliga NOFV-Süd um den Aufstieg in die Regionalliga Nord im Plauener Vogtlandstadion vor ca. 5.900 Zuschauern, davon ca. 1.300 Fans des FC Carl Zeiss Jena, statt. In den Vorbesprechungen wurde davon ausgegangen, dass Störungen von beiden Fan-Lagern kaum zu erwarten seien. Störungen wurden eher für den Fall befürchtet, dass gewaltbereite Fans des 1.FC Dynamo Dresden zu diesem Spiel erscheinen sollten. Das Spiel verlief dann im Stadion auch vorkommnisfrei, wenn man einmal davon absieht, dass auf beiden Seiten einige Male Pyrotechnik (im Jenaer Block 2 x Rauchpulver, im Plauener Bereich mehrfach Bengalische Fackeln) zum Einsatz gebracht wurde, wobei jedoch weder Personen noch Sachen gefährdet waren.
Nach Spielende, der VFC Plauen hatte mit 1:0 gewonnen, begannen Plauener Zuschauer im an den Gästeblock angrenzenden Bereich der Haupttribüne, die Fans im Gästebereich zu provozieren und mit Gegenständen zu bewerfen. Daraufhin stürmten Einsatzkräfte der Polizei in den Gästeblock (!). Als ein hier als absolut friedlicher Fußballfan bekannter 16jähriger Schüler die Beamten mit höflichen Worten darauf aufmerksam machte, dass er und die Umstehenden durch Plauener Fans beworfen wurde, zog ein Polizeibeamter den Schlagstock und drohte dem 16jährigen Schüler mit den Worten: „Ich hau‘ dir eine auf die Fresse!“.
Dies bedeutet, einem Minderjährigen wurde mit einer Straftat gem. § 340 StGB i.V.m. § 223 a StGB gedroht!
Beweis: Zeugnis des (...)
Zeugnis des (...)
Zeugnis des (...)
Weitere Zeugen können jederzeit benannt werden
Wenig später, der genannte Schüler war mit einigen Freunden dabei, die Fanutensilien (Zaunfahne usw.) zusammenzupacken, wurde dieser durch Polizeibeamte ergriffen und zur Seite gezogen. Es wurden die Personalien aufgenommen und auf Fragen des Schülers mitgeteilt, dass eine Anzeige wg. angeblicher „Beamtenbeleidigung“ erfolgen solle.
Beweis: Zeugnis wie vor
Abgesehen davon, dass dieses Verhalten der Polizeikräfte als völlig überzogen eingeschätzt werden muß, und bei dem Schüler und dessen Freundeskreis erhebliche Zweifel an unserem Rechtsstaat hervorrief, hat der Betroffene auch keine Handlung oder Äußerung getätigt, die den Tatbestand des § 185 StGB i.V.m. § 194 (3) StGB (Beleidigung) erfüllen würde.
Beweis: Zeugnis wie vor
Allerdings könnte im Zusammenhang mit dieser angeblichen Anzeige evtl. jener Beamte ermittelt werden, der die ungeheuerliche Bedrohung „Ich hau‘ dir eine auf die Fresse!“ aussprach.
Das dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel hohnsprechende Vorgehen eines Teils der Polizeibeamten setzte sich später im Bereich „Gästeparkplatz“ fort. Die auf dem Parkplatz befindlichen Jenaer Fans wurden von abwandernden Plauener Zuschauern verbal und mit Gesten erheblich provoziert und reagierten entsprechend erregt. Wenig später wurden die provozierten Jenaer Fans ohne Vorwarnung sofort unter Einsatz körperlicher Gewalt (Schlagen, Stoßen) abgedrängt, was deren Erregung noch steigerte. Dabei kam es offensichtlich auch zu mehreren Ingewahrsamnahmen. Es konnte beobachtet werden, dass Personen z.T. wahllos aus der Menge gegriffen und in Gewahrsam genommen wurden. Dabei mußten sich die Beamten der eskalierenden Wirkung ihres Vorgehens auf die Gruppe der Jenaer Fans durchaus bewußt sein.
Beweis: Zeugnis des (...)
Aufgrund des Vorgefallenen sprachen Hans-Heinrich Tamme, Präsidiumsmitglied und Fan-Beauftragter des FC Carl Zeiss Jena, und Matthias Stein als Leiter des sozialpädagogischen Fan-Projektes Polizeibeamte an, mit der Bitte, den Einsatzleiter zu sprechen bzw. zumindest mitgeteilt zu bekommen, wer dieser ist und wie dieser ggfs. erreicht werden kann. Hierauf erhielt man so „sinnige“ Antworten wie: „Einsatzleiter – so was haben wir in Sachsen gar nicht!“, „Wir haben keinen Einsatzleiter.“ bzw. etwas später: „Der Einsatzleiter sitzt in der Stadt in der PD, sie können ja gerne hinfahren und sich dort beschweren, hähähä!“ Leider können die Häme und Arroganz dieser Äußerungen schriftlich nicht adäquat wiedergeben werden. Im Übrigen wären die Beamten zu einer korrekten Auskunft verpflichtet gewesen.
Beweis: Zeugnis des Hans-Heinrich Tamme wie vor
Zeugnis des Matthias Stein wie vor
Zeugnis des (...)
Zeugnis des (...)
Des weiteren war es praktisch nicht möglich, Auskünfte über in Gewahrsam genommene Personen zu bekommen. Der Leiter des Fan-Projektes wandte sich daraufhin an die Szenekundigen Beamten der PI Jena mit der Bitte um Klärung. Auch die SKB hatten sichtlich Mühe, einen kompetenten und aussagefähigen Ansprechpartner zu finden. Die SKB bekamen schließlich die Auskunft, dass sich keine Personen aus der Jenaer Fanszene im Polizeigewahrsam befänden. Wie sich später herausstellte, war diese Aussage falsch. Zum fraglichen Zeitpunkt befanden sich noch mindestens 2 Personen in Gewahrsam.
Beweis: Zeugnis des Matthias Stein wie vor
Zeugnis des (...)
Zeugnis des (...)
Schließlich begannen Polizeikräfte damit, die Personen auf dem Gästeparkplatz zur Abreise zu drängen, was auf eine Art und Weise geschah, die mit „rüde“ wohl noch sehr schmeichelhaft umschrieben ist. So wurden Personen teilweise ohne vorherige Ansprache einfach gepackt und in Richtung der Busse gestoßen. Ein Fan wurde angegangen mit den Worten: „Bei 3 biste im Bus, oder ich erledige das!“ Dieser Fan äußerte in höflichem Ton, dass er dieser Aufforderung gleich nachkommen werde, er wolle nur noch schnell sein Bier austrinken. Daraufhin wurde gegen diesen Fan sofort massiv körperliche Gewalt eingesetzt, u.a. auch der Schlagstock, wodurch dieser Fan mehrere Hämatome im Oberkörperbereich davontrug, welche noch Tage später deutlich sichtbar und entsprechend schmerzhaft waren. Es ist zu prüfen, inwieweit eine Straftat gem. § 340 StGB i.V.m. § 223 a StGB vorliegt.
Beweis: Zeugnis des Hans-Heinrich Tamme wie vor
Zeugnis des (...)
Auch der Leiter des Fan-Projektes wurde von einem Polizeibeamten an der Kleidung gepackt und heftigst in Richtung des Fan-Bus gestoßen mit der Aufforderung: „Scher Dich gefälligst in den Bus!“ Dieser wies sich mit DFB-Lichtbildausweis aus, bat darum losgelassen zu werden und wies darauf hin, gar nicht mit diesem Bus, sondern mit dem PKW angereist zu sein. Daraufhin wurde dieser angeschrien: „Dann scheren Sie sich gefälligst sofort in ihr Fahrzeug!“ Bevor der Leiter des Fan-Projektes erklären konnte, dass er selbstverständlich im öffentlichen Auftrag (§ 13 KJHG) hier sei, wurde er bereits wieder von einem anderen Beamten gepackt und unsanft bis in den Bus-Eingang „befördert“, sollte anschließend auch gewaltsam am Verlassen des Busses gehindert werden, obwohl er erneut darauf hinwies, nicht in diesen Bus zu gehören. Erst ein anderer Beamter mußte dem Polizisten in den Arm fallen, um das Verlassen des Busses zu ermöglichen. Es ist zu prüfen, inwieweit eine Straftat gem. § 240 StGB StGB vorliegt.
Beweis: Zeugnis des Matthias Stein wie vor
Zeugnis des Hans-Heinrich Tamme wie vor
Zeugnis des (...)
Zeugnis des (...)
Zeugnis des (...)
Zeugnis des (...)
Zeugnis der (...)
Gegen die übrigen noch anwesenden Jenaer Fans wurde jedoch unverändert mit körperlicher Gewalt eingewirkt, um diese zum Betreten der Busse bzw. zur Abreise zu nötigen. Dabei kam es im Bereich unmittelbar vor dem von „Supporters Club“ und Fan-Projekt organisierten Bus zu einem weiteren Zwischenfall. Ein Fan, der sich völlig friedlich und passiv verhielt, wurde ohne ersichtlichen Grund plötzlich durch Polizeibeamte attackiert. Dabei wurde der Schlagstock gegen den Kopf des Betroffenen eingesetzt. Dieser ging zu Boden und war wohl kurzzeitig ohne Bewußtsein. Es ist zu prüfen, inwieweit eine Straftat gem. § 340 StGB i.V.m. § 223 a StGB vorliegt.
Beweis: Zeugnis des (...)
Zeugnis des (...)
Zeugnis des Hans-Heinrich Tamme wie vor
Zeugnis des (...)
Zeugnis des (...)
Zeugnis des (...)
Am darauffolgenden Tag verlor der Geschädigte am Arbeitsplatz das Bewußtsein und brach zusammen. Es wurde ein –offensichtlich aus der Schlagstockeinwirkung resultierendes- Hämatom unter der Schädeldecke festgestellt.
Beweis: Zeugnis des (...)
Insgesamt wird eingeschätzt, dass das Vorgehen verschiedener Polizeibeamter nicht mehr dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprach und auch nicht von der Generalklausel der Gefahrenabwehr gedeckt war.
Voraussichtlich wird es sich schwierig gestalten, die konkreten Beamten zu ermitteln. Es handelte sich jedoch im wesentlichen lt. Ärmelabzeichen um Angehörige der Beweisführungs- und Festnahmeeinheit (BFE) Sachsen. An Dienst-KFZ sind u.a. die Kennzeichen L – 7271 und L – 7273 erinnerlich, ohne diesen Fahrzeugen konkrete Beamte zuordnen zu können.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Fan-Projekt Jena e.V. FC Carl Zeiss Jena e.V.
i.A. Matthias Stein i.A. Hans-Heinrich Tamme
Jugendbildungsreferent Präsidiumsmitglied
BAG-Sprecher Fan-Beauftragter
dazu fällt mir wirklich nicht mehr zu ein.... das sagt doch alles oder??!!
Feuer im stehblock fetzt. nur leider ziemlich "heisse" sache bei den heutigen sicherheitsvorkehrungen mit kameraüberwachung... mann bei nem flutlichtspiel kommt sowat richtig geil....
das schärfste ist doch, dass sich die vereine mit solchen bildern nach aussen hin schmücken und fans sowie mitglieder werben wollen!! WIR riskieren dafür den arsch und der verin nutzt uns so aus...
