Haftanstalten - Todesstrafe - Arbeitslager

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Franzmann
 
Do 29. Aug 2002, 12:38 - Beitrag #61

Eine ganze Menge zu beantworten, hoffentlich ist nicht schon wieder einiges überholt, wenn ich fertig bin.

@ Traitor:
Es geht sich mir nicht um die Dringlichkeit des finalen Rettungsschusses, sondern ausschließlich um die Tatsache, dass im Falle x der Einsatzleiter die Menschenrechte des Täters aussetzt. Damit will ich ausdrücken, dass Letztere nicht zu 100 % unantastbar sind. Den Schutz der Gesellschaft sehe ich durch die lebenslange Strafe nicht gegeben, da Begnadigungen, vorzeitige Entlassungen, Flucht und andere Möglichkeiten denkbar sind, die dem Täter die (auch kurzfristige) Rückkehr in die Gesellschaft ermöglichen.

@ Padreic:

Es gibt natürlich auch Menschenpflichten, aber wenn durch die Missachtung dieser man die Menschenrechte verlieren würde, wieviele Leute hätten dann noch Menschenrechte.

Sie tun mit derartiger Argumentation den Vertretern Ihres Standpunktes keinen Gefallen. Zu offenkundig ist Ihre Polemik. Wir sprachen bislang von Gewaltverbrechern, denen das Leben anderer Menschen egal ist. Einen solchen Verbrecher wollen Sie doch nicht gleichsetzen mit einem Ladendieb, Zechpreller oder Scheckbetrüger?

Ist denn ein Mensch, der nur aus Angst vor dem Gesetz solche Straftaten nicht begeht und dafür aber alle möglichen legalen Sünden (andere ausnutzen, Geiz etc.) begeht, besser als jemand, der die Straftaten begeht? Ich sehe nicht wo.

Das meinen Sie doch nicht wirklich? Demnach setzen Sie den Mörder mit einem Raffzahn auf eine (kriminelle) Stufe. Dem Geizigen bzw. Ausnutzer kann ich, nachdem ich ihn erkannt habe, ggf. aus dem Wege gehen. Das Opfer eines Mörders bekommt diese Chance nicht.
Ihren Verweis auf das „Recht der Freizügigkeit“ habe ich nicht verstanden – es sei denn, Sie meinen anstelle der Freizügigkeit die Freiheit.

@ Feuerkopf:
Die Angehörigen des Opfers leiden sicherlich, sind aber nicht das Opfer! Genugtuung kann nur das Opfer fordern.

Das ermordete Mädchen ist tot, die Eltern und Angehörigen leben weiter mit dem Wissen um die letzten Stunden der Kleinen. Macht sie das nicht ebenso zu Opfern?
Genugtuung? Die gibt es in solchen Fällen nicht. Ich habe mich oft gefragt, was ich machen würde, wenn ich mit dem überführten Schänder meines Patenkindes (ich lasse bewusst meinen Sohn außen vor) eine Stunde allein in einem Raum wäre. Das wäre Rache pur – aber keine Genugtuung, und Rache soll hier nicht das Thema sein.

Die Tränendrüse ist völlig bewusst eingesetzt worden. Diese Diskussion ist so oft geführt worden, dass ich’s nicht mehr zählen kann – immer mit den auch hier aufgeführten Argumenten. Meine Frage nach der selbst betroffenen Tochter brachte dann allzu oft die Antwort: „Jaaa dann, das ist ja auch was anderes..“ Und diese doppelte Moral – eine für die eigene Familie, und eine zum Vorzeigen – geht mir tierisch auf den Zeiger.

Schließlich noch ein Wort zum Familienangehörigen als Täter. Ich für meinen Teil hätte kein Problem, ein solches Schwein am Galgen zu wissen – Kaffee trinken würde ich eh nicht mehr mit ihm wollen.

Höflichst

Der Franzmann

Shockk
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Do 29. Aug 2002, 12:39 - Beitrag #62

jopp das stimmt :D wie ich (sry nochma :D fürs verpeilen) an anderer Stelle geschrieben habe - meinetwegen lebenslänglich, verbannen, was weiss ich, aber die todesstrafe steht keiner ausführenden gewalt als mittel der justiz zu. Einem anderen Menschen das Leben zu nehmen ist ein Sakrileg imo, sowas DARF es eigentlich nicht geben, denn das reduziert den Menschen auf seine Urtriebe, vernichtet alles soziale und macht ihn zu nichts besserem als einem Tier (soweit die Theorie, leider ist der Mensch ja shlimmer als die Tiere, siehe umgang mit Natur)

Cyborg
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Do 29. Aug 2002, 12:52 - Beitrag #63

@Schokk - na gut , aber meinst du der Täter DARF die Menschenrechte einem anderen menschen nehmen? Wenn er das schon tut , dann darf es auch die Justiz machen - meine Meinung ... und der Täter macht es auch nicht einfach so ... meistens ist es ne Brutale vergewaltigung und das Opfer muss die letzten Minuten noch super leiden ... da ist :( :s90: nur gerecht .

Shockk
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Do 29. Aug 2002, 12:53 - Beitrag #64

nein, der täter darf es natürlich nicht! aber wenn man dann als einzige reaktion dazu greift, ihn umzubringen, ist man nicht besser als der mörder selber!

Cyborg
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Do 29. Aug 2002, 12:57 - Beitrag #65

Ne , nur der Mörder kann es mehrmals tun , und um dies zu verhindern nimmt man einfach sein Leben ... und DAS WARS! Man muss keine Angst mehr vor ihm haben ...
Zu Lebenslänglich ---> meinste der Mörder hat bock sein ganzes Leben hinter Gittern zu verbringen? ich nich ... ich würd mich umbringen lassen ... Obwohl die Hoffnung zuletzt stirbt ... aber dann ist der Mörder ja draussen , wenn er früher rauskommt und dann kann er weiter mist bauen , wie gesagt .

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Do 29. Aug 2002, 13:00 - Beitrag #66

hörst du mir überhaupt zu? das bringt nichts, ihn zu töten, es ist unmoralisch UND schreckt potentielle neutäter nicht ab!

ich bin sowies für absolut lebenslänglich im falle eines geplanten mordes, ohne chance auf bewährung oder reintegration (hm...aber moses war auch mörder..egal)

wenn er keinen bock hat weiterzuleben dann kann er sich meienetwegen selber umbringen, das gehört imho auch zu den grundrechten (leicht abstrus ich weiss) die einem menschen gewährt sein sollten...

Traitor
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Do 29. Aug 2002, 13:09 - Beitrag #67

@Cyborg:
Was meinst du mit den moralischen Problemen?
Lies mal den Thread vorher, da steht das alles ;) Die Menschenrechtsproblematik vor allem.
Ne , nur der Mörder kann es mehrmals tun , und um dies zu verhindern nimmt man einfach sein Leben ... und DAS WARS
Ach so, man nimmt ihm einfach das Leben. Nichts leichter als das. Ist ja die natürlichste Sache der Welt, mal schnell einen Menschen umzubringen... Bei allem Respekt, aber das ist einfach menschenverachtend.
@Franzmann:
Es geht sich mir nicht um die Dringlichkeit des finalen Rettungsschusses, sondern ausschließlich um die Tatsache, dass im Falle x der Einsatzleiter die Menschenrechte des Täters aussetzt. Damit will ich ausdrücken, dass Letztere nicht zu 100 % unantastbar sind.
Er setzt sie nicht aus, dazu ist niemand in der Lage. Und er hat sie mit diesem Schuss auch verletzt, allerdings sind in seinem Fall die "mildernden Umstände" so stark, dass es zu keiner Verurteilung kommt.
Meine Frage nach der selbst betroffenen Tochter brachte dann allzu oft die Antwort: „Jaaa dann, das ist ja auch was anderes..“ Und diese doppelte Moral – eine für die eigene Familie, und eine zum Vorzeigen – geht mir tierisch auf den Zeiger.
Padreic meinte wohl, dass er sich hofft, seine Rachegelüste unter Kontrolle zu halten: man hat nur eine Moral, aber im Fall der eigenen Betroffenheit wird es schwer, dieser nachzukommen.

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Do 29. Aug 2002, 13:21 - Beitrag #68

Jaaaaaaa ... Theoretisch kann ich auch sagen , dass NIEMAND das Recht hat jemanden umzubringen , weil es DERJENIGE "verdient" hat (weil - mord o.ä.) ...
Doch praktisch sieht es für euch ALLE anders aus , da könnte ich drauf wetten
@Schokk ---> und ich hätte die Wette gegen dich verloren? Würdest du so normal leben können und wissen , dass es irgendwo den Mörder deiner Freundin (z.B.) gibt , und dass es ihm gut geht , bloß weil solche "Menschenrechte - Freaks" wie du ihm das Leben nicht genommen habt? Tztztz ... ich könnte so nicht leben .

Wie schon oben gesagt - ich bin viel zu radikal in dieser Frage , verzeiht mir , wenn ihr das nicht nachvollziehen könnt ... (ich wurde mal fast getötet von einem superbesoffenen Typen , den ich nicht mal kannte ... ich war damals 13 ... ich bin einfach so schnell es geht weggelaufen , das rettete mir das leben)

Shockk
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Do 29. Aug 2002, 13:24 - Beitrag #69

meinst du du würdest dich dann besser fühlen? nehmen wir mal dein scheiss beispiel (ich hasse es wenn du sowas bringst). Deine Freundin ist tot. Weg. Und dann enes Tages stehst du mit einem blutigen Messer und blutigen Klamotten über den zerstochenen Überresten des Täters? Was bringt dir das? Du bist nicht besser als er, du hast Leben ausgelöscht, du hast etwas primitiv-bösartiges getan, und du wirst dich garantiert danach NICHT besser fühlen. Sollte dies trotzdem der Fall sein dann hast du auch noch deinenMenschlichkeit verloren!!!

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Do 29. Aug 2002, 13:34 - Beitrag #70

Er hat ein UNSCHULDIGES MÄDCHEN getötet ... Ich habe einen SCHULDIGNE Täter gekillt - das ist gerecht ... Sein Leben hat nicht mehr DEN WERT , DEN DAS LEBEN MEINER (z.B.) FREUNDIN HATTE!
Alles ist relativ , und das Leben des Täters hätte im Vergleich zu allen anderen Leben keinen Wert , vor allem für mich . Wenn ich mit "nem blutigen Messer" vor ihm stehen würde , wüsste ich , dass er nicht unbestraft weiterleben konnte und ICH würde mcih BESSER fühlen , sorry , aber so wäre das. Und wieso messer ? ich würds so machen --- :boah: :s90:

Yamagishi
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Do 29. Aug 2002, 13:38 - Beitrag #71

Einen Umzubringen ist nie die Lösung für ein Problem !!
Egal wie man es dreht und wendet ! :cool:

Traitor
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Do 29. Aug 2002, 13:44 - Beitrag #72

Jaaaaaaa ... Theoretisch kann ich auch sagen , dass NIEMAND das Recht hat jemanden umzubringen , weil es DERJENIGE "verdient" hat (weil - mord o.ä.) ...
Doch praktisch sieht es für euch ALLE anders aus , da könnte ich drauf wetten
Das Recht bzw Unrecht, jemanden zu töten, hat nichts mit Theorie und Praxis zu tun, es ist ein allgemeingültiges Prinzip. Praktishc kann es sein, dass ich Rache wollen würde, aber ich hoffe dies nicht und das Recht würde es mir auch nicht geben.
Alles ist relativ , und das Leben des Täters hätte im Vergleich zu allen anderen Leben keinen Wert , vor allem für mich .
Doch, es hat eben genau den gleichen Wert. Ein Menschenleben ist nicht relativ, sondern absolut, das Recht auf Leben ein Menschen- bzw Geburtsrecht und somit nicht verlierbar. So wie es aussieht, sind dir die Menschenrechte völlig egal?

Yamagishi
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Do 29. Aug 2002, 13:51 - Beitrag #73

Wer seine Agressionen in soweit nicht in den Griff bekommt das er aus irgend einem Grund jemand tötet dann gehört der jenige auch nicht mehr auf freien Fuß !! Ganz einfach !!

Wenn ein Mord zb. auf einen Unfall hinausläuft, sollte man überlegen wie der Täter überhaupt erst dazu kommt eine Waffe zu ziehen .

Padreic
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Do 29. Aug 2002, 14:03 - Beitrag #74

Werter Franzmann,
ein Raffzahn kann sehr viel schlimmer sein als ein Mörder. Ich sehe das ganze nicht von den Auswirkungen her, sondern von der moralischen Schuld. Einen Menschen zu töten, sehe ich nicht notwendig als moralisch schlimm an. Nehmen wir mal als Beispiel terroristische Organisationen. Sie begehen Morde, aber nicht für sich (kommt natürlich immer auf den Einzelfall an, aber es gibt solche Fälle). Ich heiße ihr Verhalten nicht gut, aber sie sind verblendet und nicht unbedingt moralisch schlecht. Dagegen sehe ich einen Menschen, der nur für seinen Reichtum lebt, als moralisch sehr viel schlimmer an.
Freizügigkeit ist ein Aspekt der Freiheit. Die ganze Freiheit können sie einem Verbrecher aber nicht nehmen.
Und Polemik benutze ich im Normalfall nicht. Vielleicht ist mein Diskussionsstil teilweise etwas merkwürdig und unverständlich, aber unsachlich wird er im Normalfall nicht.

@Cyborg und Shokk
Glaubt ihr nicht, dass eure Diskussion sich etwas im Kreis dreht?

Padreic

Franzmann
 
Do 29. Aug 2002, 14:06 - Beitrag #75

Werter Traitor,

zum finalen Rettungsschuss bzw. die Aussetzung der Menschenrechte:

Die entsprechende Ergänzung in § 66 Abs. 2 BbgPolG lautet:
"Ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist."
Die Regelung entspricht dem Text aus dem Musterentwurf eines bundeseinheitlichen Polizeigesetzes (Beschluss der IMK vom 25. November 1977), an den sich auch die anderen Länder mit einer entsprechenden Regelung im Polizeigesetz gehalten haben.


Nach meiner unmaßgeblichen Meinung sagt das Wort "zulässig" eindeutig aus, dass durch die befohlene Tötung eines Geiselnehmers dessen Rechte (auch auf das Leben) außer Kraft gesetzt sind. Es wäre für mich ein Unding, einen Scharfschützen auf einem Dach zu postieren, ihm den Schießbefehl für den finalen Schuss zu geben, um ihn dann anschließend moralisch belasten zu wollen.

Höflichst

der Franzmann

Cyborg
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Do 29. Aug 2002, 15:54 - Beitrag #76

@Yamagishi - recht hast du.
Ich habs mitr noch mal überlegt , Ihr habt alle recht , aber der Täter gehört ins Gefängniss und zwar lebenslänglich , wenn ich ihn nich :s90: kann , dann sperr ich ihn wenigstens ein ...
Aber er sollte das recht haben , sich das Leben zu nehmen , wenn er es möchte , finde ich , oder?

Traitor
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Sa 31. Aug 2002, 15:14 - Beitrag #77

"Zulässig" sehe ich eher als juristisch an, moralisch entlasten kann kein Gesetz. Der Schütze wird sich auch bewusst sein, dass er einen Menschen getötet hat, und darüber nachdenken. Aber nicht nur juristisch, sondern hier auch moralisch ist die Situation soweit abgeschwächt, dass er nicht schuldig ist.

Cyborg
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Sa 31. Aug 2002, 17:55 - Beitrag #78

Ich finde der Schütze ist auf keinen Fall schuldig ... denn er führt nur ein Befehl aus ...

Monoceros
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Sa 31. Aug 2002, 18:32 - Beitrag #79

Ein Befehl, der ihn von allen moralischen Erwägungen schützt? Also bitte...

Monoceros

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Sa 31. Aug 2002, 18:40 - Beitrag #80

Na gut , is auch nicht wirklich "true" , aber wenns einer nicht macht , dann machts der andere , daher ... wieso zögern? :s94: :s90:

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