Überhangmandat?

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Acron Lanoval
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Mi 18. Sep 2002, 10:25 - Beitrag #1

Überhangmandat?

Kann mir hier jemand mit einfachen, verständlichen Worten erklären, was ein Überhangmandat ist und insbesondere wie ein Überhangmandat zustande kommt?

Bitte keine Gesetzestexte hier zitieren, denn solche habe ich gerade genug gelesen; mir raucht der Kopf... was ich jetzt brauche sind Erklärungen, und zwar "in einem Deutsch, das eines Deutschen würdig ist" ;). Soll heissen, nicht in Juristenkauderwelsch, bitte.

Marc Effendi
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Mi 18. Sep 2002, 10:40 - Beitrag #2

Ist fast so einfach wie Abseits zu erklären....:D

Also, ich versuchs mal: wenn eine Partei mehr Direktmandate bekommen hat, als ihr nach Zweitstimmenauswertung zustehen würde (die FDP war immer so ein Kandidat. Die haben z.B. 10 Direktmandate bekommen, von dem Prozentsatz stünden ihr aber nur z.B. 8 zu), dann bekommen die anderen Parteien soviel mehr Sitze im parlament, damit das Verhältnis aus Zweitstimmen wieder stimmt.

In obigem Beispiel hieße das, wenn die FDP z.B. 6% der Zweitstimmen erhalten hat, das die FDP ihre 10 Sitze erhält (man kann ja keinen direkt gewählten Kandidaten wieder rauswerfen). Diese 10 Sitze wären aber z.B. 6,5% der Zweitstimmen. Also muß man das wieder ausgleichen, indem die anderen Parteien mehr Sitze bekommen, damit die FDP wieder auf ihre 65 kommt....

Ich hoffe, das war in einem "Deutsch, das eines Deutschen würdig ist"....;)

Ratte
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Mi 18. Sep 2002, 10:42 - Beitrag #3

Gut, Marc Effendi, jetzt hab ich's auch verstanden.

Acron Lanoval
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Mi 18. Sep 2002, 10:49 - Beitrag #4

Das ist schon einmal ein wertvoller Ansatz :).

Das ist nun bezogen auf jedes Bundesland, selbst bei der Bundestagswahl, richtig?

Da wurde doch ausserdem was geändert im Vergleich zur letzten Wahl. Hat mit der Verringerung der Abgeordnetenzahl zu tun, glaube ich. Das ist sowohl auf eine Neugruppierung der Wahlbezirke sowie insbesondere auf eine Verringerung der Überhangmandate bezogen. Es soll also dieses Mal schwieriger sein, an Überhangmandate zu kommen als beim letzten Mal. Stimmt das, und wenn ja, was ist da verändert worden.

Marc Effendi
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Mi 18. Sep 2002, 11:11 - Beitrag #5

Da bin ich überfragt, aber ich denke mal, das Wahlkreise zusammengelegt worden sind.

aber soweit ich weiß (ist aber nicht sicher) das das sowohl bei Landtags- als auch bei Bundestagswahlen so ist. Wie gesagt, wichtig war das vor allem für die FDP. Die haben so immer ihe Top-Leute durchgebracht.

KSC
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Mi 18. Sep 2002, 11:33 - Beitrag #6

Vor allem in Berlin sind Wahlkreise zusammengelegt worden, und anderswo sind Wahlkreise vergrößert worden, wodurch wieder welche wegfielen. Ingesamt wurden 167 (!) Wahlkreise verändert.

Insgesamt ist die Zahl der Mandate von 656 auf 598 verringert worden. Wahlkreise gibt es - weil ja die Hälfte der Abgeordneten direkt gewählt wird - dementsprechend 299, das sind 29 weniger als letztes Mal.

Größere Wahlkreise verringern schon rein aus statistischer Sicht die Wahrscheinlichkeit von Überhangmandaten: is ja logisch, denn 3 Wahlkreise können 3 (Überhang-)Mandate bedeuten, 2 natürlich maximal zwei.

Im Prinzip ist das mit den Überhangmandaten aber auch völlig wurscht, denn die Abgeordneten sind in dem Proporz vertreten, wie sie gewäht wurden, und das ist ja das Entscheidende.

Padreic
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Mi 18. Sep 2002, 12:04 - Beitrag #7

@Effendi
Sind was du erklärst nicht Ausgleichsmandate? Überhangmandate sind m. W. einfach die Differenz von Direktkandidatenanzahl und Zweitstimmenkandidatenanzahl in jedem Land, sofern sie positiv ist. Dadurch wird dann der Bundestag ausgeweitet. Ausgleichsmandate gibt es aber meines Wissens auf Bundesebene nicht.
Und es wäre mir neu, dass die FDP Überhangmandate hat. Soweit ich weiß bekommen sie normalerweise kein einziges Direktmandat, da so etwas immer an die großen Parteien geht, da man ja über 50% in dem Wahlkreis braucht. Besonders viele Direktmandate haben so CDU, die auch die meisten Überhangmandate haben, die SPD und ein paar hat auch immer die PDS.

Interessanterweise ist es durch diese Regelung auch manchmal besser für eine Partei, wenn sie 20.000 Zweitstimmen weniger gehabt hätte...

Padreic

Marc Effendi
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Mi 18. Sep 2002, 12:58 - Beitrag #8

Ups, hab ich da was durcheinandergebracht?

Acron Lanoval
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Mi 18. Sep 2002, 13:03 - Beitrag #9


Krautwiggerl
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Mi 18. Sep 2002, 13:20 - Beitrag #10

Überhangmandate sind schnell erklärt:
stehen einer Partei Beispielsweise nach Zweitstimmen (Prozentzahlt) 255 Sitze zu, hat sie aber nach Erststimme 260 gewonnen, kriegt die Partei trotzdem 260 Sitze, also 5 Überhangmandate.
Deswegen hat der Detusche Bundestag auch keine wirklich feste Anzahl an Abgeordneten.
In Deutschland haben wir ein personalisiertes Verhältniswahlrecht: ausschlaggebend für die Anzahl der Sitze ist die Zweitstimme, mit den Kandidaten der Erststimme werden dann die Sitze als erstes aufgefüllt, bleiben dann noch welche übrig, gilt die Liste! (Oder es kommt zu Überhangmandaten)
Übrigens war die FDP gerade eine Partei, die ihre Sitze rein über die Zweitstimme bekommen hat, die Union jedoch i.d.R. ein paar Überhangmandate bekam.

Gilmor
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Mi 18. Sep 2002, 13:28 - Beitrag #11

Original geschrieben von Padreic

Und es wäre mir neu, dass die FDP Überhangmandate hat. Soweit ich weiß bekommen sie normalerweise kein einziges Direktmandat, da so etwas immer an die großen Parteien geht, da man ja über 50% in dem Wahlkreis braucht.


Naja, da passen wir im Politikunterricht besser noch mal auf. Per Erststimme ist der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen im Wahlkreis bekommen hat. Das müssen nicht 50 % sein, da es nicht um die absolute Mehrheit geht. Ansonsten müsste man nach der Wahl noch zig Stichwahlen durchführen....

Padreic
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Mi 18. Sep 2002, 15:33 - Beitrag #12

@Gilmor
Sorry, hätte besser nachdenken sollen. Ich habe nicht an den Unterschied zwischen absoluter und relativer Mehrheit gedacht. Wenn man sich mal vertut, heißt das aber nicht unbedingt, dass man es nicht weiß...

Padreic

Gilmor
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Mi 18. Sep 2002, 16:33 - Beitrag #13

Habe ich das Gegenteil behauptet?

KSC
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Mi 18. Sep 2002, 17:23 - Beitrag #14

Zum Thema Überhangsmandate gibt´s übrigens einen ganz frischen und interessanten Artikel auf spiegel.de:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,214355,00.html

TKM
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So 22. Sep 2002, 13:19 - Beitrag #15

überhangmandate sind einfach sitze die nur durch erststimmen zustande kommen. wenn eine partei 10 direktmandate bekommt... durch die zweitstimmen aber nur 5 sitze.... so hat sie 5 überhangmandate.


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