Haftanstalten - Todesstrafe - Arbeitslager

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Arschfurunkel
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So 29. Sep 2002, 23:15 - Beitrag #121

Es besteht sogar erheblicher Nachholbedarf, nicht nur, aber auch aus Sicht der Opfer im Sinne von Opferschutz, aber auch insbesondere aus Sicht der Täter!

Unser Rechtssystem schließt Täter weg, läßt sie irgendwann wieder frei, ohne sie in der Regel vernünftig auf die Zeit in der Freiheit vorzubereiten oder, sofern notwendig, in der zeit der Inhaftierung geschult und vernünftig zu therapieren.

Und das ist der Grund, weswegen leider viel zu viele Täter rückfällig. Es ist kein Hauptproblem der Strafen, sondern der mangelnden Therapierung.

GoodHope
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Mo 21. Okt 2002, 21:30 - Beitrag #122

Über unsere Ansichten haben wir ja hier genug diskutiert, aber meinst Du nicht auch der Irre in den Staaten hat ne Kugel in den Kopf verdient ?

GH

Feuerkopf
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Mo 21. Okt 2002, 22:47 - Beitrag #123

Siehste, GoodHope, solande so "qualifizierte" Anregungen wie Deine kommen, müssen wir halt noch jahrelang weiter diskutieren.

Zum wiederholten Male also: Jemand, der krank ist, GoodHope, gehört nicht hingerichtet, sondern behandelt!!

Außerdem sind die Profiler mit Sicherheit daran interessiert, diesen Typen lebendig in die Finger zu bekommen, damit sie sehr viel über seine verqueren Beweggründe lernen können.

Ein toter Killer befriedigt sicherlich kurzfristig den Rachedurst der Bevölkerung, trägt aber gar nichts zur Motivfindung bei.

SoF
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Mo 21. Okt 2002, 23:36 - Beitrag #124

Original geschrieben von Feuerkopf:

Jemand, der krank ist, GoodHope, gehört nicht hingerichtet, sondern behandelt!!

Aber ist nicht jeder, der Massenmorde, Vergewaltigungen oder ähnliches begeht krank? Meiner Meinung nach ja, denn jemand der einen gesunden Menschenverstand hat macht so was nicht.

Feuerkopf
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Di 22. Okt 2002, 00:08 - Beitrag #125

SoF
Da gibt es große Unterschiede!

Die Verantwortlichen für die Massenmorde in der Nazizeit oder für vergleichbare Massaker in anderen Ländern waren weit entfernt davon, krank zu sein. Sie handeln aus politischem Kalkül.

Ein Vergewaltiger kann auch aus reinem Machtstreben (z. B. Vergewaltigung in Kriegszeiten) oder in Missachtung der Selbstbestimmung der Frau vergewaltigen.

Ich kann auch aus Rache Menschen töten oder weil ich ein Raubmörder oder Auftragskiller bin. Nicht jeder dieser Menschen ist auch krank.

Diese Leute gehören lange oder lebenslang in den Knast.

GoodHope
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Di 22. Okt 2002, 21:18 - Beitrag #126

Original geschrieben von Feuerkopf
Siehste, GoodHope, solande so "qualifizierte" Anregungen wie Deine kommen, müssen wir halt noch jahrelang weiter diskutieren.

Zum wiederholten Male also: Jemand, der [B]krank
ist, GoodHope, gehört nicht hingerichtet, sondern behandelt!!

Außerdem sind die Profiler mit Sicherheit daran interessiert, diesen Typen lebendig in die Finger zu bekommen, damit sie sehr viel über seine verqueren Beweggründe lernen können.

Ein toter Killer befriedigt sicherlich kurzfristig den Rachedurst der Bevölkerung, trägt aber gar nichts zur Motivfindung bei. [/B]


Entschuldige bitte das meine Ausführungen offensichtlich nicht deinem Niveau entsprechen.
Mich würde nur mal interessieren was die Angehörigen der Opfer zu deinen Ausführungen sagen, ach ja ich vergaß der arme Täter ist ja krank und muß therapiert werden.
Auch wenn meine Meinung nicht mit deiner konform läuft darf ich sie doch weiter haben,oder ?
Ein toter Killer beinhaltet zumindest nicht das Risiko weiterer Morde.
Mich würde in dem Zusammenhang mal interessieren wie hoch die Rückfallquote "therapierter" Sexualstraftäter usw. ist.
Werde mal etwas nachforschen, vielleicht lässt sich was finden.

GH

SoF
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Di 22. Okt 2002, 22:03 - Beitrag #127

@ Feuerkopf

Du hast natürlich recht, da war ich mit meiner Aussage wohl etwas voreilig und sie war unüberlegt. Sorry. Bei meiner Aussage hatte ich nur den Heckenschützen von Washington im Kopf, und meinte solche Art von Mördern, sprich welche, die ohne politischen Hintergrund oder anderen Gründen Menschen töten.

Feuerkopf
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Mi 23. Okt 2002, 00:14 - Beitrag #128

GoodHope, sei nicht angezipft!

Wir diskutieren hier, d. h. wir argumentieren.
Natürlich kannst Du persönlich dafür sein, jemanden einen Kopf kürzer zu machen, aber das solltest Du schon argumentativ untermauern, sonst läuft das nämlich auf reinen Meinungsaustausch hinaus.

Wenn jemand krank ist, gehört er selbstverständlich in Therapie. Wenn jemand z. B. einen Hirntumor hat, seine Wahrnehmung getrübt ist und er deswegen jemanden tötet, so ist er kein eiskalter Killer, sondern jemand, der ins Krankenhaus gehört.

Jemand, der seelisch krank ist, sagen wir z. B. psychotisch, schizoid oder dergleichen, der ist auch nicht für seine Taten voll verantwortlich.

Das Angehörigen-Argument ist ein sogenanntes Totschlag-Argument, denn selbstverständlich tun jedem normal fühlenden Menschen die Angehörigen leid. Und es ist auch nachvollziehbar, wenn in Angehörigen ganz alttestamentarische Gefühle nach Rache erwachen.
Trotzdem: Jemand, der krank ist, gehört in eine Klinik!
Wenn ein solcher Straftäter irgendwann rückfällig wird, war er nicht geheilt und hätte nicht entlassen werden dürfen. Das ist die Folge mangelnder Personaldecke und mangelhafter Ausbildung des Personals.

Es ist argumentativ nicht redlich von Dir, diese Dinge mit einander zu verquicken. So erhältst Du sicherlich ein emotionalisierendes Pseudo-Argument für die Todesstrafe, hast Dir aber nicht die Mühe gemacht, hinter die Ursachen zu blicken, die zu solchen Taten führen.

GoodHope
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Mi 23. Okt 2002, 16:07 - Beitrag #129

Ich bin keinesfalls "angezipft" ( prima Wortschöpfung)
Beinhaltet nicht jede Diskussion auch den Meinungsaustausch ?
Ergo darf ich meine veröffentlichen und meine Argumente habe ich in diesem Thread schon mehrfach kundgetan. Wenn nun einige Leute meinen das meine Meinung die falsche ist dann geht das in Ordnung ich akzeptier ja auch das nicht alle meine Meinung teilen.
Sicher müssen Kranke geheilt werden, da schließ ich kranke Straftäter nicht aus. Wenn ich dann aber bspw. lese das ein Frank Schmökel 6 (!) mal ausgebrochen ist und bei dieser Flucht erneut getötet hat zwischenzeitlich im Gefängnis mehrfach therapiert wurde und das alles nichts brachte dann fass ich mich an den Kopf. Ist so ein Mensch überhaupt therapierbar ?
Weiterhin habe ich immer wieder betont das ich die Todesstrafe bei vorsätzlichem Mord befürworte. Der Washingtoner Killer tötet mit Vorsatz, da wirst du mir doch sicher zustimmen. Sollte er wirklich krank sein, seelisch öder körperlich ist in jedem Fall eine Therapie angebracht. Das muß sich jedoch erst zeigen, wenn er gefaßt wird. Viel zu oft wurde auf der Schiene "schwere Kindheit,seelisch krank" ein Triebtäter oder Mörder in die Opferrolle gedrängt. Das Ergebnis kennt jeder, inzwische steht ja mindestens einmal die Woche so ein Fall in der Zeitung.
Das Problem ist die meisten Leute fordern dann harte Strafen wenn sie selbst betroffen oder ihr näheres Umfeld sind.

GH

Feuerkopf
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Mi 23. Okt 2002, 19:52 - Beitrag #130

GoodHope,
"angezipft" ist keine Wortschöpfung von mir, sondern aus dem südlichen Sprachraum. ;)

Mir scheint, Du vermischt Ursache und Wirkung. Wenn ein Verbrecher die Gelegenheit hat, mehrfach auszubrechen, so spricht das gegen die Form des Strafvollzugs, will sagen, die Sicherheitsbedingungen sind unzureichend.
Und natürlich gibt es Menschen, die nicht therapierbar sind. Das sind diejenigen, die lebenslang in Sicherheitsverwahrung kommen.
Es ist auch nachvollziehbar, dass Angehörige eines Opfers die Todesstrafe befürworten, möglicherweise, aber in diesem Fall geht es um ein alttestamentarisches Auge um Auge-Prinzip, das doch eigentlich nur das Opfer fordern könnte, oder?
Unser Staat, die Gemeinschaft, der er angehört, hat zu seinen wichtigsten Prizipien die Achtung der Menschenrechte gemacht. Und dazu gehört u. a. der Verzicht auf die Todesstrafe.
Sie hat in der Vergangenheit keinen spürbaren Nutzen gehabt, sie schreckt nachweislich nicht ab und sie ist - im Fehlurteilsfalle - nicht revidierbar.
Diese Haltung teile ich.

GoodHope
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Mi 23. Okt 2002, 20:42 - Beitrag #131

Nun ja wäre er nach den ersten Morden sagen wir es mal ganz krass "auf dem Stuhl" gelandet hätte er nicht wiederholt ausbrechen und morden können,oder ?
Weiterhin gibt es mehr als genug Beispiele in denen nicht therapierbare von Ärzten und Psychologen als geheilt entlassen wurden um dann munter weiter zu machen.Aus Sicht der Opfer die der als geheilt entlassene Täter dann vergewaltigt wäre es sicher besser gewesen dieser Mensch wäre nicht mehr am Leben.
Wenn Du schreibst das unser Staat die Menschenrechte zu seinen wichtigsten Prinzipien gemacht hat dann frag ich mich warum mit China schwunghafter Handel getrieben wird und Wirtschaftshilfe in afrikanische und lateinamerikanische Diktaturen fließen die nachweislich die Todesstrafe praktizieren.
Geld regiert die Welt ?

Feuerkopf
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Mi 23. Okt 2002, 23:02 - Beitrag #132

GoodHope,
verbinde jetzt nicht globale Politik mit der Grundsatzfrage, ob man einen Menschen töten darf.
Die USA haben auch seit etlichen Jahren wieder die Todesstrafe eingeführt. Du hast sie auf Deiner Liste vergessen.

Außerdem änderst Du ständig den Blickwinkel. WENN ein Täter fälschlich als geheilt entlassen wird, dann spricht das gegen unser völlig überlastetes und unterfinanziertes Justizsystem.
WENN Du einen Täter hinrichtest, dann gibt es keine Chance für ihn, falls er krank war. Und Kranke, das hast Du selbst zugestanden, gehören therapiert. Die Todesstrafe ist unumkehrbar.

Wir können hier noch tagelang diskutieren, Du wirst mich nicht vom Sinn einer Tötung überzeugen, so nachvollziehbar der Wunsch im Einzelfall sein mag.
Was viel nötiger ist, ist eine gezielte Ausbildung von forensischen Psychologen und genügend Platz für kranke Straftäter.

GoodHope
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Do 24. Okt 2002, 05:18 - Beitrag #133

Mein Gott noch mal ist das so schwer !? Ich habe immer gesagt/geschrieben Todesstrafe ja aber nur bei Vorsatz und wenn nachweislich keine Krankheit vorliegt.Das schlecht ausgebildete Psychologen einen Straftäter wieder auf die Menschheit loslassen steht mal auf einem ganz anderen Blatt. Hier müsste m.E. eine Mithaftung bei evt. wiederholt verübten Straftaten eingeführt werden. Eine Sache von allen Seiten zu beleuchten heißt keinsfalls den Blickwinkel ständig zu ändern. Du kannst gerne bei deiner Meinung bleiben das ist dein gutes Recht genauso wie meines.


GH

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Sa 16. Nov 2002, 01:38 - Beitrag #134

Verbrecher trotz Widerstand entlassen - Jetzt schlug er wieder zu

Ein Verbrecher wurde trotz Widerstand der Staatsanwaltschaft in Lüneburg aus dem Knast entlassen. Wenig später erwürgte er einen Menschen. Für die Entlassung gibt das Oberlandesgericht in Celle an, dass er die Sechs-Monats-Frist in der U-Haft überschritten hat. Es werden ihm mehrere Vergewaltigungen vorgeworfen. Im Jahr 1982 wurde er wegen Mordes bereits verurteilt.

Quelle: www.morgenweb.de

GoodHope
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So 17. Nov 2002, 00:32 - Beitrag #135

Der arme Verbrecher,oder ?

SoF
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So 17. Nov 2002, 00:51 - Beitrag #136

nein, das arme Opfer. So ein "Mensch" wie der Verbrecher sollte keinen Fuß mehr auf freien Boden setzen können.

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So 17. Nov 2002, 10:47 - Beitrag #137

Wenn ich es richtig verstehe, saß der Mann ein halbes Jahr in U-Haft, es gelang der zuständigen Gerichtsbarkeit nicht, innerhalb dieses halben Jahres einen Prozess anzustrengen.

Stellt euch doch bitte einmal vor, jeder könne hier beliebig lange in U-Haft gehalten werden, und jeder gälte erst mal als schuldig. So funktioniert unser Strafrechtssystem nicht!

Der Vorwurf trifft hier eindeutig die Behörden, die chronisch unterbesetzt sind, die es nicht schaffen, einen offensichtlichen Gewaltverbrecher hinter Schloß und Riegel zu halten. Das ist das eigentliche Verbrechen!

GoodHope
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Mo 18. Nov 2002, 16:13 - Beitrag #138

Das mit dem Verbrecher sei mal dahingestellt. Die Frage ist doch warum die Gerichte chronisch überlastet sind.
Wenn man sich anschaut das Nachbarn gegeneinander klagen weil die eine Verandabeleuchtung den andern blendet fass ich mich doch echt an den Kopf.m Sowas dürfte gar nicht zugelassen werden vor Gericht.

GH

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Mo 18. Nov 2002, 18:45 - Beitrag #139

Da bin ich mal völlig Deiner Meinung, GoodHope!

Ich frage mich sowieso, weshalb nicht viel häufiger Schiedsmänner und -frauen in solchen Fällen eingeschaltet werden.

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