Bundesverfassungsgericht entscheided über Bundesratsskandal

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Traitor
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Mi 18. Dez 2002, 22:25 - Beitrag #1

Bundesverfassungsgericht entscheided über Bundesratsskandal

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zum Bundesratsskandal aus dem März gefällt und damit das Zuwanderungsgesetz vorläufig für verfassungswidrig erklärt.
Damals hatte in der entscheidenden Bundesratssitzung der brandenburgische Ministerpräsident (SPD) mit ja, sein CDU- Innenminister aber mit nein votiert, obwohl laut Grundgesetz jedes Land einheitlich stimmen muss. Der Ratspräsident interpretierte dies als ja, jedoch entschied nun das Gericht, dass er dazu nicht die Befugnis hatte.
Die Regierung kündigte bereits an, das Gesetz unverändert wieder durchs Parlament zu bringen, während die Union Nachbesserungen forderte.

Auch wenn die Protokollverletzung eindeutig ist, sehe ich das ganze als ziemliche Paragraphenreiterei an - wenn wir in der Debatte keine Chance haben, wird sich sicher eine Regel finden, gegen die verstoßen wurde. Zwar muss man aufpassen, dass der Bundesrat nicht seine Macht verliert, aber trotzdem wirkt diese Sache auf mich sehr konstruiert.
Und die Macht dieses Verfassungsgericht empfinde ich immer wieder als beängstigend...

Thod
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Do 19. Dez 2002, 14:31 - Beitrag #2

Dieser Regelverstoss war ja wohl nicht ganz so belanglos, wie u.a. das Medienecho zeigt. (Würde mich interessieren, ob die SPD in einem entgegenliegenden Fall anders reagert hätte.)

Ich meine, wenn man schon für eine Demokratie ist, und in dieser Ämter bekleidet, sollte man sich auch an sie halten. Gerade da, wo Mehrheiten dünn werden, ist dieses jonglieren ja auch immer damit verbunden, eine grosse Zahl von Leuten zu verärgern.
Für mich war das Verhalten einfach arrogant, und unangemessen.

Gruss,
Thod

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Do 19. Dez 2002, 22:51 - Beitrag #3

Eigenartig finde ich nur das die beiden von der SPD nominierten Richterinnen die Abstimmung als ordnungsgemäß beurteilt haben und das Gesetz ihrer Meinung nach in Kraft treten kann. Ein Schelm wer Arges dabei denkt, oder !?

GH

Padreic
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Do 19. Dez 2002, 23:00 - Beitrag #4

Es ist ja bekannt, dass unser Judikative ihre Grenzen in Richtung Legislative manchmal ein wenig überschreitet...

Aber in diesem Fall finde ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf jeden Fall richtig. Die Sache ist nicht konstruiert, hier hat der Bundesratspräsident mutwillig eine korrekt abgelaufene Ablehnung des Gesetzes in eine Zustimmung umgewandelt. Das hat nichts mit Paragraphenreiterei zu tun. Wenn bei einem wichtigen Gesetz die Abstimmung falsch ausgewertet wurde, muss das eben einfach korrigiert werden.

Padreic

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Fr 20. Dez 2002, 06:10 - Beitrag #5

@ Padreic
Ganz genau, da kann ich dir vorbehaltlos zustimmen.

GH

Traitor
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Fr 20. Dez 2002, 13:34 - Beitrag #6

@Thod: Die würde wohl genauso reagiert haben, nur dass sie einen solchen Skandal, hätte ihn die CDU verursacht, weit besser in Richtung Diktatur hätte rücken können...
@Padreic: Im Zweifelsfall hätte er die Stimmen Brandenburgs annulieren müssen oder eine klare Entscheidung fordern. Aber warum sollte er eine geteilte Meinung bitte als Ablehnung betrachten? Das wäre doch genauso eine Uminterpretation wie die Wertung als Zustimmung.

Thod
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Fr 20. Dez 2002, 14:08 - Beitrag #7

dreist finde ich auch das Anliegen, das gleiche Gesetz so nocheinmal einbringen zu wollen. Wird etwas abgelehnt, bringt man es halt so oft ein, bis man durch Zufall eine Mehrheit hat. Sehr demokratisch.

Thod

Traitor
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Fr 20. Dez 2002, 14:11 - Beitrag #8

Das sehe ich als völlig korrekt an und empfinde es eher als dreist, Nachbesserungen zu fordern, denn das Gesetz ist ja nicht wegen seines Inhaltes sondern wegen eines Verfahrensfehlers gescheitert. Würdest du, wenn bei einem dir vorgelegten Antrag die Unterschrift zu beanstanden ist, fordern, dass der Antrag inhaltlich verändert wird?

Thod
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Fr 20. Dez 2002, 14:16 - Beitrag #9

Es ist letztlich gescheitert, weil keine eindeutige Mehrheit da war.

Gruss,
Thod

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Fr 20. Dez 2002, 16:45 - Beitrag #10

@Traitor
Es gab eine gängige Meinung unter Verfassungskommentatoren und eine exotische. Die gängige Meinung war, so zu verfahren, wie das Verfassungsgericht gefordert. Die exotische wurde befolgt.

Und ich kann Thod nur zustimmen. Wenn im Bundestag 298 Stimmen dagegen und 297 dafür sind und sich irgendwie verzählt wurde und das Gesetz deshalb angenommen wurde, was aber nachher dann doch auffällt, würdest du sagen, dass Gesetz ist wegen eines Verfahrensfehler abgelehnt worden oder weil die Mehrheit dagegen war?

@Thod
Das mit dem Mehrmalsabstimmen ist doch eine gängige Sache. Bei Volksabstimmungen wird sowas ja auch öfter gemacht. Oder auch in kleinerem Rahmen kann man das beobachten. In unserer Klasse haben z. B. neulich viermal über eine Sache abgestimmt...

Padreic

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Fr 20. Dez 2002, 16:56 - Beitrag #11

Ja, aber auch das Gericht forderte eine Wiederholung und kein Werten als Ablehnung, das wäre ebenfalls extrem "exotisch" gewesen.
Die Sache war aber ja, dass eine Stimmenmehrheit für keine Seite festzustellen war, da die Brandenburger Stimmen ja nicht sauber abgegeben wurden. Also ist eine Wiederholung mit Achten auf ein richtiges Verfahren legitim, wenn es dann eine Gegenmehrheit gibt, kann man über Änderungen sprechen.
Natürlich ist das Mehrmalsabstimmen eine fiese Methode. Aber die kann eigentlich nur funktionieren, wenn man "minderintelligente" Wähler hat, Bundesratsmitglieder sollten sich da nicht beeinflussen lassen.

Thod
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Fr 20. Dez 2002, 21:51 - Beitrag #12

@ Padreic,
wenn etwas öfters gemacht wird, ist es dennoch nicht unbedingt richtig.

Gruss,
Thod

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Sa 21. Dez 2002, 00:29 - Beitrag #13

@Thod
Das ist klar. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es nichts ungewöhnliches ist.

@Traitor
Wenn sowieso niemand seine Meinung ändert, muss man das ganze auch nicht wiederholen. Solange es kein Verfahren gibt, wie sich Bundesländer einigen, bleibt nur, sie aus der Wertung rauszunehmen, und dann muss es ja eine eindeutige Mehrheit geben, oder?

Padreic

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Sa 21. Dez 2002, 12:27 - Beitrag #14

Da müsste man jetzt wissen, wie das Abstimmungsergebnis genau war, also, was ein Rauslassen Brandenburgs bewirken würde. Ist es eigentlich überhaupt möglich, dass ein Bundesland nicht gezählt wird, oder müssen alle ihre Stimmen abgeben?

Padreic
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Sa 21. Dez 2002, 12:35 - Beitrag #15

So weit ich weiß, steht im Grundgesetz, dass Bundesländer ihre Stimmen einheitlich abgeben müssen. Ich würde sagen, dass, wenn man das nicht, man gar keine Stimme abgeben kann, man sich also enthält, bin aber dembezüglich auch kein Rechtsexperte.
Und die genauen damaligen Merheheitsverhältnisse kenne ich auch nicht, schätze aber, dass das Gesetz auch beim Rauslassen Brandenburgs abgelehnt worden wäre.

Padreic

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So 22. Dez 2002, 01:59 - Beitrag #16

Die einzelnen Bundesländer müssen ihre Stimmen einheitlich abgeben, ansonsten ist die Stimmabgabe des Bundeslandes ungültig und die Stimme wird nicht gewertet, das ist eigentlich auch schon alles. Eine Abstimmung erfordert aber nicht, dass alle Bundesländer eine gültige Stimme abgeben.

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Nathan - the wise
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So 22. Dez 2002, 11:10 - Beitrag #17

Original geschrieben von Thod
dreist finde ich auch das Anliegen, das gleiche Gesetz so nocheinmal einbringen zu wollen. Wird etwas abgelehnt, bringt man es halt so oft ein, bis man durch Zufall eine Mehrheit hat. Sehr demokratisch.

Thod

das stimmt doch nicht... nicht das Gesetz, sondern die Abstimmung ist gesetzeswidrig gewesen...
das BVG hatte also nicht darüber entschieden ob am Gesetz nachgebessert werden muss (was oft genug vorkommt) sindern nur dass es aufgrunde der Abstimmung nicht in Kraft treten darf...
warum sollte die Regierung nocheinmal an diesem Konsens selbst (die Opposition hat schon genug am eigentlichen Vorschlag verändert) herumarbeiten? nur dass dieses Gesetz als Grundlage für neue Debatten gilt und die Union (nein, ihre Änderungen wurden natürlich nicht berücksichtigt, also ist das ganze kein Konsens sondern eher ein Diktat gewesen, gelle?) noch mehr Veränderungen am Gesetzestext durchführen kann?
ist die Position der Regierung nicht verständlich? würdest du das in ihrer Situation nicht genauso machen?

Thod
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So 22. Dez 2002, 16:12 - Beitrag #18

was du schreibst stimmt wohl auch nicht. nicht die Abstimmung, sondern die Auswertung war falsch. Hätte man die Auswertung gesetzlich betrieben, und die Stimme ungültig gewertet, wäre das Gesetz nicht durchgekommen. Sowas ist halt Rechtsbeugung.

Thod

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Mo 23. Dez 2002, 19:30 - Beitrag #19

War doch klar, dass es nichtig wird.

teut
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Mi 25. Dez 2002, 19:26 - Beitrag #20

Die Diskussion ob die Abstimmung richtig oder falsch gewesen sei ist eigntlich überflüssig.Das ganze Gesetz ist Schwachsinn übelster Sorte.Der Inhalt des Gesetzes gehört verhindert.Aber die kastrierten Deutschen lassen sich alles gefallen.

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