Todesstrafe in Deutschland

Das aktuelle politische Geschehen in Deutschland und der ganzen Welt sowie wichtige Ereignisse der Weltgeschichte.
Tar-Minyatur
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Do 23. Jan 2003, 22:36 - Beitrag #1

Todesstrafe in Deutschland

Heydiho!

Schaut mal, was ich eben im Netz gefunden habe.

http://www.rz.uni-frankfurt.de/~pati/hv/hv_text.htm#21

Artikel 21 der Hessischen Verfassung. Nur gut, dass Bundesrecht Landesrecht außer Kraft setzen kann...

Seeker
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Fr 24. Jan 2003, 09:14 - Beitrag #2

*schüttel*
Besonders Punkt 3 des Artikel beisst sich doch mit den vorangegangenen, oder?

Gruss,
Seeker

LordSephiroth
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Fr 24. Jan 2003, 15:47 - Beitrag #3

Aber eigentlich ist es doch nur menschlich einen Unmensch unmenschlich zu behandeln. Aber denkt jetzt nicht dass ich für die Todesstrafe bin ne!

Tar-Minyatur
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Fr 24. Jan 2003, 16:39 - Beitrag #4

Heydiho!

Öhm? Wer jemand anderem das Leben nimmt (auch wenn es als Strafe gedacht ist) ist in höchstem Maße zu Verachten. (Gilt auch für diejenigen, die anderen den Befehl dazu geben)

Todesstrafe ist einfach keine "disziplinarische Maßnahme", mit der man jemanden bestrafen kann. Was bringt denn bitte der Tod eines Menschen? Das macht die Opfer auch nicht wieder lebendig...

Ich lasse diese Diskussion jetzt mal...sie wurde ja sicher schon desögteren hier im Forum geführt...

Traitor
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Fr 24. Jan 2003, 17:16 - Beitrag #5

Die Diskussion gab es zwar schon oft, aber ich führe sie auch immer wieder gerne, da es auch eine der wenigen ist, bei der man ernsthaft hoffen kann, jemanden zu überzeugen :)
@Donavan: Das Problem an deiner Argumentation ist das Wort "Unmensch". Wenn man soetwas wie Menschenrechte oder Menschenwürde vertritt, egal ob sie jetzt durch Gott, Naturrecht, Gesellschaft oder was auch immer gegeben ist, dann sind dies so fundamentale menschliche Eigenschaften, dass man sie nicht verlieren kann, egal was man tut. Auch, wer andere Menschen tötet, bleibt ein Mensch und hat weiterhin seine Menschenrechte/würde.

Padreic
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Fr 24. Jan 2003, 17:29 - Beitrag #6

Menschenrechte werden auch bei einer Freiheitsstrafe verletzt. Man ist sich ja anscheinend in der Gesellschaft recht einig darüber, dass unter Umständen Menschenrechte eingeschränkt werden dürfen. Das Problematik bei der Todesstrafe ist eben (unter anderem) die, dass diese Menschenrechtsverletzung in keiner Weise notwendig ist, da sie gegenüber einer Freiheitsstrafe weder einen zusätzlichen Strafeffekt noch einen wesentlichen zusätzlichen Sicherheitseffekt für die Gesellschaft hat.

Padreic

Traitor
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Fr 24. Jan 2003, 17:40 - Beitrag #7

Verletzt werden können sie, aber eben nicht aberkannt. Und die Todesstrafe ist wie du sagst eine unnötige Verletzung und noch dazu unumkehrbar, und sie ist ein totales Aberkennen der Menschenrechte.

Padreic
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Fr 24. Jan 2003, 18:31 - Beitrag #8

Warum totale Aberkennung? Die Todesstrafe verstößt doch nur gegen Paragraph 3, alle anderen Rechte bleiben unangetastet...

Padreic

Tar-Minyatur
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Fr 24. Jan 2003, 19:20 - Beitrag #9

Heydiho!

Na...Padreic...stell dich mal nicht so doof...das biste nämlich net. ;o) Ist ja toll, wenn nur Paragraph 3 angetastet wird...das bringt ihm auch viel...danach...

Thod
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Fr 24. Jan 2003, 19:32 - Beitrag #10

Früher wurden oft Hexen verbrannt, damit sie in den Himmel kommen. Wären sie nämlich so in Sünde gestorben, wären sie der ewigen Verdammnis anheim gefallen. Durch Kirchenstrafe wurde dieses aber vorweggenommen.

Man siehe:
Also Todesstrafe kann durchaus verhängt werden, um andere Rechte und Möglichkeiten zu schützen und zu wahren.

Gruss,
Thod

Traitor
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Fr 24. Jan 2003, 20:04 - Beitrag #11

@Padreic: Wenn jemand tot ist, hat er keine Möglichkeit mehr, irgendeines der anderen Rechte wahrzunehmen...
@Thod: Da sehe ich aber eine deiner "Anmaßungen", wenn Menschen die Strafe Gottes vorwegnehmen. Wobei, sie hatten ja sicher seinen Auftrag dazu...

Thod
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Fr 24. Jan 2003, 20:30 - Beitrag #12

Genau :D

Gruss,
Thod

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Fr 24. Jan 2003, 20:59 - Beitrag #13

@Traitor und Tar Minyatur
Wenn jemand aus sich selbst heraus nicht in der Lage ist, seine Rechte wahrzunehmen, ist das doch seine Sache, oder? Wenn jemand z. B. auf Grund einer Krankheit nicht seine Freizügigkeit ausnutzen kann, hat dann jemand seine Menschenrechte verletzt?

Padreic

P. S. Hört man nicht eine gewisse Ironie aus meinen letzten beiden Beiträgen?

Traitor
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Fr 24. Jan 2003, 22:00 - Beitrag #14

Hört man nicht eine gewisse Ironie aus meinen letzten beiden Beiträgen?
Der ganze Thread scheint in Ironie abzudriften :D
Wenn jemand aus sich selbst heraus nicht in der Lage ist, seine Rechte wahrzunehmen, ist das doch seine Sache, oder?Wenn jemand z. B. auf Grund einer Krankheit nicht seine Freizügigkeit ausnutzen kann, hat dann jemand seine Menschenrechte verletzt?
Der Unterschied, der den Vergleich hinken lässt, ist, dass der Kranke nur aus sich heraus das Recht nicht ausübt, während der verurteilte Verbrecher seine Verurteilung zwar schuld ist, sie ihm aber trotzdem aufgezwungen wird, würde ich sagen.

Padreic
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Sa 25. Jan 2003, 13:25 - Beitrag #15

Dann mal wieder ernsthaft...

@Traitor
Du sagst, man könne einem Menschen nicht die Menschenrechte aberkennen. Wie sieht es dann mit Notwehr oder einem finalen Rettungsschuss aus? Das ist nach deiner Argumentation wohl auch ein Aberkennen von Menschenrechten.
Daraus folgere ich, dass es Situationen gibt, wo Leute ihre Menschenrechte verlieren.

@Thod
Ich denke nicht, dass man durch eine Verbrennung seines lebendigen Leibes vor Verdammnis geschützt werden kann, da es ja nicht von einem selbst ausgeht...

Padreic

Traitor
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Sa 25. Jan 2003, 13:52 - Beitrag #16

Wenn ich in Notwehr jemanden töte (oder mit einem "Rettungsschuss", der ja eine Art erweiterte Notwehr ist), dann setze ich mich über seine Menschenrechte hinweg, aber ich erkenne sie nicht ab. Aberkennen kann nur eine Autorität, als die sich der Staat, der eine TodesStrafe verhängt, sehen würde, diese Autorität aber für mich nicht hat, da er selber nur aus Menschen besteht.

Padreic
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Sa 25. Jan 2003, 13:57 - Beitrag #17

@Traitor
Ich sehe mich doch auch in der Autorität, jemand die Menschenrechte abzuerkennen, um die von anderen Menschen zu schützen. Bei dieser irreversiblen Verletzung von einer "darüber Hinwegsetzung" zu sprechen, halte ich schon fast für euphemistisch...

@Thod
Widerspricht eigentlich, dass, was du erwähntest, nicht dem, was du in dem Link http://www.the-web-matrix.de/showthread.php?s=&threadid=4061&perpage=20&highlight=Galilei&pagenumber=3 erwähnt hast?

Padreic

Traitor
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Sa 25. Jan 2003, 14:14 - Beitrag #18

Ich halte das Wort nicht für euphemistisch, sondern für abwertend. Ein "aberkennen" beinhaltet eine Rechtfertigung, ein "hinwegsetzen" einfach nur eine Handlung. Es mag aus der Situation heraus die beste Möglichkeit gewesen sein, aber sie ist trotzdem eine Verletzung der nachwievor vorhandenen Rechte.

Maurice
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Sa 25. Jan 2003, 16:21 - Beitrag #19

Todesstrafe

Ich bin für die Todesstrafe . Ich halte nichts von Menschenwürde und Moral ist nicht das Kriterium was mir bei der Bewertung am wichtigstens ist , das ist der Nutzen .
Was ist nützlicher für die Gesellschaft einen Schmökel für den Rest seines Lebens einzusperren und ihn durchzufüttern , oder ihn zu töten . Das zweite ich billiger und er stellt danach auf keinen Fall mehr eine Gefahr da .
Nach der jetztigen Verfassung geht das ja leider nicht , deswegen sehe die bei mir auch etwas anders aus .
(Mein Vorschlag : ) Jeder Mensch bekommt bei seiner Geburt vom Staat seine Menschenrechte verliehen . Verstößt er im Laufe seines Lebens gegen die Gesetzte zum Wohlergehen der Gesellschaft , steht es dem Staat frei seine Rechte zu beschränken , zu verringern oder gar in besonderen Fällen ganz zurückzunehmen .
So wie ich die bisherigen Poster hier einschätze , werde ich mit dieser Einstellung wohl alleine darstehen . :s4:

Thod
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Sa 25. Jan 2003, 16:40 - Beitrag #20

@ Padreic,
Ich denke nicht, dass man durch eine Verbrennung seines lebendigen Leibes vor Verdammnis geschützt werden kann, da es ja nicht von einem selbst ausgeht...

Es gab halt die Vorstellung, dass die Kirche durch ihre Bestrafung kraft eigener Autorität (falls die Hexe auf dem Scheiterhaufen im Verbrennen bereut) die Sündenstrafen tilgen könne. Somit wäre wohl die Verbrennung sowas wie ein Ablass.

Natürlich ist sowas nicht dogmatisch. Es zeigt eine Vorstellungswelt von Menschen in einer Gesellschaft, welche durchaus praktisch den Jenseitsbezug in ihr diesseitige Handeln mit einbeziehen, und denken, z.b. mit der Tötung dem Menschen letztlich etwas gutes zu tun, ihm sogar das ewige Leben direkt zu ermöglichen.
Dies ist allerdings nicht kirchliche Lehre, um auf deine zweite Frage einzugehen. Sowohl der Hexenglaube, als auch diese Art der Bestrafung sind sicher Perversionen, die allerdings auch im Rahmen des Glaubens aufgetreten sind. Ihre Ursprünge und auch ihre heutigen noch vorhandenen Auswüchse liegen allerdings fern ausserhalb des Christlichen Glaubens.

Da wir hier aber über Menschenrechte sprechen, und diese imho auch nicht christlich sind, denke ich, kann man auf gleicher Ebene durchaus von dem Volksglauben zur Zeit von solchen Ereignissen sprechen, um verschiedene Vorstellungswelten zu vergleichen.
De facto wüsste ich nicht, warum unser heutiger Humanismus besser zu legitimieren ist, als ein Hexenglaube.

@ Maurice,
wieviele von den dir bei deiner Geburt verliehenen Rechten würdest du nach deiner Ansicht heute noch besitzen?
Würdest du auch irgendetwas vorsehen, was dich vor staatlicher Wilkür schützt, wenn du z.B. nicht im Steinbruch arbeiten willst, obwohl der Staat dort Leute braucht und dich dafür eingeteilt hat?
- Will sagen: So ein Staat wäre mir dann doch was zu mächtig.

Gruss,
Thod

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