Also ich hatte heute im PW(Politische Weltkunde) Unterricht, aus der Reihe der Entwicklung der Wahlssysteme, das Wahlsystem der BRD.
Bei folgener Frage ergab sich ein Klassenstreit auf die nicht mal die Lehrerin antworten konnte.
Frage:
Besitzen folg. personen das aktive Wahlrecht?
a) Kerstin wird am Wahltag 18 Jahre alt.
JA/ Nein, Voraussetzungen
Für mich war klar, das sie es hat. Nun kam es zum Vergleich. Alle die sich gemeldet hatten waren der Meinung JA. Dann sagte die Lehrerin "JA, aber mein Lösungsblatt sagt NEIN, erst mit Vollendung des 18 Lebesjahr"
Jetzt ging's los nach dem sich, wie immer, 80% der Klasse zurück hielten stritten sich die anderen. Ich war der Meinung, das Vollendung heißt, dass das Lebensjahr abgeschloßen sei -> man 19 ist.
Jedoch sagt das GG §38: "Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebesjahr vollendet hat"
Ist meine Definition von Vollendung falsch und warum darf Kerstin nicht wählen, obwohl sie 18 ist?