Wahlberechtigungsproblem

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Whesley.Xvi
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Di 3. Jun 2003, 16:52 - Beitrag #1

Wahlbrerechtigungsproblem

Also ich hatte heute im PW(Politische Weltkunde) Unterricht, aus der Reihe der Entwicklung der Wahlssysteme, das Wahlsystem der BRD.

Bei folgener Frage ergab sich ein Klassenstreit auf die nicht mal die Lehrerin antworten konnte.
Frage:

Besitzen folg. personen das aktive Wahlrecht?

a) Kerstin wird am Wahltag 18 Jahre alt.
JA/ Nein, Voraussetzungen

Für mich war klar, das sie es hat. Nun kam es zum Vergleich. Alle die sich gemeldet hatten waren der Meinung JA. Dann sagte die Lehrerin "JA, aber mein Lösungsblatt sagt NEIN, erst mit Vollendung des 18 Lebesjahr"

Jetzt ging's los nach dem sich, wie immer, 80% der Klasse zurück hielten stritten sich die anderen. Ich war der Meinung, das Vollendung heißt, dass das Lebensjahr abgeschloßen sei -> man 19 ist.

Jedoch sagt das GG §38: "Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebesjahr vollendet hat"

Ist meine Definition von Vollendung falsch und warum darf Kerstin nicht wählen, obwohl sie 18 ist?

Fargo
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Di 3. Jun 2003, 17:04 - Beitrag #2

Dein erstes Lebensjahr hast Du am 1.Geburtstagsjubiläum vollendet. Dein achtzehntes Lebensjahr hast Du am Tag Deines 18. Geburtstags vollendet.

Die Frage ist nur, ob man diesen Geburtstag als letzten Tag der Unmündigkeit oder als ersten der Volljährigkeit wertet.

Fargo

DexLirium
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Di 3. Jun 2003, 17:21 - Beitrag #3

Ich würde sagen als ersten Tag der Volljährigkeit.

An meinem 18. Geburtstag darf ich schließlich auch Autofahren (sofern ich den Führerschein schon habe), ne Flasche Whiskey kaufen, eine Wohnung mieten etc.
Warum sollte das nicht auch aufs Wahlrecht zutreffen?

Letztendlich wird es wohl davon abhängen, ob "Kerstin" eine Wahlbenachrichtigungskarte bekommen hat, oder nicht.

Traitor
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Di 3. Jun 2003, 17:24 - Beitrag #4

Ich vermute, der Trick könnte darin liegen, dass "Kerstin" bestimmt nicht um 00:00 dieses Tages geboren wurde. Und weil es ein großer Aufwand wäre, zu überprüfen, ob sie in dem Moment, wo sie ihre Stimme abgibt, schon genau 18 war, haben die Bürokraten festgelegt, dass man spätestens am Vortag geboren sein muss.
Wäre äußerst ungerecht, aber vorstellen kann ich mir sowas...

Padreic
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Di 3. Jun 2003, 18:48 - Beitrag #5

Es ist überhaupt nicht äußerst ungerecht. Es ist nicht ungerechter, als wenn bei der Regelung, dass, wenn man am Stichtag 18 geworden ist, wählen darf, und 17 Jahre und 364 Tage ist, nicht wählen darf. Irgendwo ist immer der Stichtag und wenn man davor geboren ist, hat man eben einfach Pech gehabt....

Padreic

Traitor
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Di 3. Jun 2003, 19:11 - Beitrag #6

Einigermaßen gerecht wäre es, wenn es keinen Stichtag gäbe, sondern halt wirklich überprüft würde, wie es mit der Uhrzeit aussehe. Aber das wäre halt wieder ein irrer bürokratischer Aufwand.

SoF
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Di 3. Jun 2003, 19:44 - Beitrag #7

erstens denke ich mal, dass man am 18. Geburtstag den ersten Tag seiner Volljärigkeit hat. Aber wie Traitor schon sagte ist es wohl ein bürokratisches Problem (wie bei so vielen Dingen), dass es halt irgendwie gerefelt werden musste

Marc Effendi
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Di 3. Jun 2003, 21:01 - Beitrag #8

Man hat am 18.Geburtstag die Volljährigtkeit erreicht, denn da kann man seinen Führerschein ja abholen, auch wenn man die Prüfung gemacht hat.

Aber glücklicherweise ist das ja kein Massenproblem, tritt im Leben ja höchstens einmal auf und die Zahl derer, die am Wahltag 17 Jahre und 364 Tage alt sind, dürfte relativ klein sein. Würd mich mal in absoluten Zahlen interessieren....


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