Wie man einen Handysünder bestraft
Rund 70% der deutschen Bevölkerung hat ein Handy.
Und 20% davon würde man es am liebsten gleich wieder wegnehmen.
Den wie der Vollmond den Werwolf, veändert das Handy den Menschen zum schlechteren.
Deswegen schlage ich das HsGiöR(Handyschutz-Gesetz in öffentlichen Räumen) als
Anregung für den Gesetzgeber vor.
1. Öffentliche Demonstration:
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Sachverhalt: Öffentliche Klingelton-Demonstration in der U-Bahn
HsGiöR §1:
wer in der U-Bahn die Klingelton Palatte vorspielt, wird in einem rosa Hasenkostüm durch die Fußgängerzone gejagt.
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2. Brüllaffenregelung:
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Sachverhalt: Handybesitzer halten sich ein Ohr zu und fangen an, ins telefon zu schreihen.
HsGiöR §2:
Wer öffentlich ins Handy schreit, darf von jedem der
sich dadurch gestört fühlt, ohne Vorwarnung seinerseits angebrüllt werden.
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3. Falscher film
Sachverhalt: User nimmt während eines kinofilms einen Anruf an.
HsGiöR §3:
Wer während eines kinofilms telefoniert und damit die Mehrzahl der Besucher stört, soll unter Aufsicht der Security den Klostein der Kinotoilette lutschen.
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4. anonyme Botschaften
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Sachverhalt: SMS werden ohne Angaben von Namen verschickt
HsGiöR §4:
Wer beim SMS Versenden davon ausgeht, dass der Empfänger seine Nummer
gespeichert hat, und deshalb keinen Namen angibt, so dass der Empfänger sein Filofax nach Telefonnummern durchsuchen muss, wird mit Nichtachtung bestraft. Der Inhalt seiner Nachricht ist nichtig.
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5.Kaffee Klatsch
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Sachverhalt:
Ein/e Beteiligte/reines Dates telefoniert während des romantischen Treffens im Cafe.
HsGiöR §5:
Wer bei einem Date sein Gegenüber durch mobiltelefonieren länger als 30 Sekunden missachtet, wird ohne formale mahnung mit der Rechnung alleine gelassen und hat keinen Anspruch auf Regressforderungen, auch wenn der Missachtende vor dem Verlassen des Lokals eine Flasche Wiskey zum mitnehmen bestellt.
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6. Ganz wichtig
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sachverhalt: Ein user telefoniert im Flugzeug
HsGiöR §6: Wer im Flugzeug telefoniert wird umgehend erschossen.