Aus der ZDV (Zentrale Dienstvorschrift), der Bibel der Bundeswehr: (Dieses sind keine Witze sondern leider echte Zitate.)
1.) Ab 18 Uhr ist mit zunehmender Dunkelheit zu rechnen
2.)Ab 1,20m Wassertiefe beginnt der Soldat selbstständig mit Schwimmbewegungen. Die Grußpflicht entfällt hierbei.
3.) Am Ende des Baumes stellt der Soldat selbstständig die Kletterbewegung ein.
4.)Liegt der Kopf mehr als 20 cm vom Rumpf entfernt, ist der Tod festzustellen.
5.)Bei Schnee und Frost ist mit auftretender Kälte zu rechnen.
Aus einer TDV (Technisch Dienstvorschrift) für Funkgeräte:
Zerstörung:
Die Zerstörung kann erfolgen durch/mit:
- Beschuß oder Sprengung
- mechanische Mittel (Hammer, Beil, Spitzhacke)
- Feuer (übergießen mit Kraftstoff und anzünden)
- Wasser (versenken an tiefen Stellen)
oder sonstige für eine Zerstörung geeignete Mittel!