Ab 1.8. neue Urheberrechtsgesetze - der Spuk fängt an

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schleimer
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Di 15. Jul 2003, 19:23 - Beitrag #1

ab 1.8. neue urheberrechtsgesetze-der spuk fängt an

ab 1.8. ist die sicherheitskopie verboten und so einige andere
dinge,der spuk fängt an denn die polizei ist jetzt schon aktiv,
auch wenn es nur kleine fische sind,schaut mal
http://www.chip.de/news/c_news_10668293.html?tid1=9226&tid2=0

SoF
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Di 15. Jul 2003, 19:36 - Beitrag #2

Etz wird ziemlich verschärft gegen Musikpiraterie und Raubkopien vorgegangen. Naja, meiner Meinung nach zu spät ... etz bekommt man es wohl nie mehr unter Kontrolle.

Holy
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Di 15. Jul 2003, 19:39 - Beitrag #3

*kopfschüttel*
Wieso sind denn jetzt Sicherheitskopien verboten?
Nicht jeder brennt die Dinger und verkauft sie. :o :s4:

schleimer
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Di 15. Jul 2003, 20:00 - Beitrag #4

@holy
hier hast du die antwort:

Das habe ich gerade bei t-online gelesen ,wegen den neuen urhebergesetz ,dies soll nächsten monat in kraft treten :



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Das zähe Ringen um die Neufassung des Urheberrechts ist beendet: Der Bundesrat hat heute der Gesetzesnovelle zugestimmt - bereits im nächsten Monat soll sie in Kraft treten. Die Neuregelung verbietet unter anderem das Umgehen eines Kopierschutzes und schränkt das Recht auf Privatkopien ein. Diese Kopien sind nach dem neuen Gesetz nur dann legal, wenn eine nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.

Definitiv verboten: Unberechtigte P2P-Downloads
Das neue Gesetz soll auch Klarheit bei Dateitauschbörsen schaffen - bislang eher eine rechtliche Grauzone. "Wer - ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich - Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich strafbar", betonte Justizministerin Zypries.

Verschärfung im Vermittlungsausschuss
Die Gesetzesvorlage wurde vor der heutigen Bundesratsabstimmung noch im Vermittlungsausschuss verschärft. "Privatkopien sind zukünftig nur noch erlaubt, wenn die Kopie von einem Original gezogen wird.", erläutert Rechtsanwalt Christian Czirnich im Gespräch mit T-Online die neue Rechtslage. Den Vermittlungsvorschlag hatte der Bundestag bereits am 3. Juli gebilligt - lediglich die Zustimmung des Bundesrats stand bislang noch aus. Bundesjustizministerin Zypries begrüßte die Billigung des neuen Gesetzes durch den Bundesrat: "Jetzt können die Regelungen zum Kopierschutz und zum Umgang mit geistigem Eigentum im Internet endlich in Kraft treten.", erklärte sie.

Weitere Auswirkungen des neuen Urheberrechts
Für PC- und Internet-Nutzer ergeben sich im nächsten Monat wesentliche Änderungen: In den Medien (Zeitschriften, TV, Online-Magazine) dürfen beispielsweise keine Workshops mehr darüber veröffentlicht werden, wie ein Kopierschutz umgangen werden kann. Auch Programme, die darauf abzielen, einen Kopierschutz zu umgehen, sind künftig illegal - damit auch Testberichte und Downloads. Herstellern und Anbietern drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. Wer die Software benutzt, soll ebenfalls belangt werden können. Verbotsgefahr besteht beispielsweise bei bekannten Programmen wie CloneCD, Moviejack, Gamejack, DVDx, DaVideo oder Alcohol.

Die wichtigsten Fragen - beantwortet vom Rechtsexperten Viele Nutzer stellen sich die Frage: Was ändert sich beim Nutzen von P2P-Tauschbörsen? Welche Strafe droht mit dem Herunterladen von Raubkopien? Ist es legal, Musik-CDs für Freunde zu brennen? Der Rechtsanwalt Christian Czirnich, Spezialist für Computer- und Internetrecht aus München, gibt für T-Online klare Antworten auf die zwölf wichtigsten Fragen.

Recht auf Privatkopie wird eingeschränkt
Auch das Recht des Käufers auf Privatkopie wird zwar festgeschrieben, gleichzeitig aber auch eingeschränkt Viele Aspekte des neuen Rechts - wie die Legalität der Privatkopie - sind allerdings wenig konkret formuliert. Daher dürfte auf deutsche Gerichte einige Arbeit zukommen, bis im Herbst weitere Detailänderungen ausgearbeitet sind und in eine weitere Gesetzesvorlage - den so genannten "Zweiten Korb" - münden.

Mauch
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Di 15. Jul 2003, 20:01 - Beitrag #5

Die einfachste Lösung dass mit der Musik wieder In ordnung zu bringen isch doch wohl einfach die Cds Billiger zu machen oder???
Oder müssen Plattenfirma etc. immer so viel daran verdienen?

schleimer
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Di 15. Jul 2003, 20:10 - Beitrag #6

@mauch
STÜMMT:s1: :s1: :s1:

Traitor
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Di 15. Jul 2003, 21:34 - Beitrag #7

Naja, das "Verbot" der Sicherheitskopien ist ja nur eine unglückliche Formulierung: nach dem Text sind echte Sicherheitskopien nachwievor absolut legal. Denn eine Sicherheitskopie von einer Kopie ist ja keine Sicherheits-, sondern eine Raubkopie.
Dass P2P-Dienste komplett verboten werden, ist eigentlich nur konsequent. An ihrer Benutzung wird es aber wenig ändern, da das Internet für die Polizei einfach nicht kontrollierbar ist (außer illegalen kommerziellen Betreibern).

JaY
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Di 15. Jul 2003, 23:10 - Beitrag #8

Ich finds einfach nur schei*e, ich habe bei mir im auto nen MP3 Player das ich alle lieder die mir augenblicklich gefallen auf eine CD brennen kann, was ja nach dem Neuen Gesetzt auch verboten ist wenn ich die Orginale habe wie es bei mir der Fall ist.
Hatte noch nie Original-CD's im CD Wechsler da diese durch Vibrationen und sonstige härtefälle im Straßenverkehr verkratzten.

Ratte
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Mi 16. Jul 2003, 10:10 - Beitrag #9

Jay, Du darfst ja Deine eigenen CDs brennen - und könntest dann diese CDs mit ins Auto nehmen!

Aber wie sieht es denn bei CDs mit Kopierschutz aus? Wenn ich mir also eine CD kaufe und eine Sicherheitskopie machen will, aber einen Crack brauche, um den Schutz zu umgehen - ist das dann noch legal?
Freunde von mir haben ihre CD-Sammlung komplett auf den PC gezogen und hören nur noch von dem aus, d.h. die haben gar keinen CD-Player mehr. Was machen die in so einem Fall?

JaY
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Mi 16. Jul 2003, 12:16 - Beitrag #10

Das mit der festplatte ist ein interessantes thema das mach ich zu hause nämlich auch ist bequemer als immer CD's zu wechseln.

sledge
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Mi 16. Jul 2003, 12:18 - Beitrag #11

Solche "CDs" sind wohl keine CDROMs mehr im Sinne des Standards, und dann ist erstens die Frage, ob denn überhaupt ein "Compact-Disc"-Label auf der Hülle ist. Wenn nicht, dann müsste man sie theoretisch zurückgeben können, was aber vom Einzelhandel nicht gemacht wird. Wie die rechtl. Lage da genau aussieht weiss ich nicht. Dass ein Crack kein "erheblicher Aufwand zum kopieren" bedeutet wird man im Zweifel aber nicht vor Gericht durchsetzen können. Die Leute haben wohl Pech gehabt.

Am Rande: es scheint illegal zu sein urheberrechtl. geschützte Daten zum Herunterladen anzubieten. Das ziehen scheint nach wie vor legal. Und somit ist dieses Gesetz grad umsonst, da man ja die Daten auch im Ausland anbieten kann... Mal sehen, was daraus wird *g*

Ratte
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Mi 16. Jul 2003, 13:02 - Beitrag #12

Original geschrieben von sledge
Solche "CDs" sind wohl keine CDROMs mehr im Sinne des Standards, und dann ist erstens die Frage, ob denn überhaupt ein "Compact-Disc"-Label auf der Hülle ist. Wenn nicht, dann müsste man sie theoretisch zurückgeben können, was aber vom Einzelhandel nicht gemacht wird.


Aber wenn ich diese Lieder unbedingt haben will? Hab ich also nur die Möglichkeit, illegale Handlungen durchzuführen!

sledge
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Mi 16. Jul 2003, 14:43 - Beitrag #13

Tja, dann hat man ein Problem. Klar, wenn man nur eine Pseudo-CD bekommt, die u.U. nicht mal in allen CD-Playern läuft, dann musst du eigentlich auf die Lieder verzichten. Oder du schaffst es, dir die Lieder als MP3 zu ziehen (CD in CD-Player (wenn's funzt), auf PC aufnehmen und wandeln). Denn eine Kopie, von der man auch das Original besitzt, ist doch weiterhin legal, oder? Man muss nur den Besitz nachweisen können.

Ich will ja nicht zum Kopieren aufrufen, aber ich habe z.B. alle meine CDs, die in den Wechsler im Auto kommen kopiert, da ich meine Originale nicht im Auto durch Hitze zerstören möchte. Ausserdem können mir so die Originale nicht gestohlen werden.

sledge

LEMiX
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Mi 16. Jul 2003, 15:07 - Beitrag #14

Dann ziehe ich mit meinem Brenner nach Tahiti. :D


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