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Mi 16. Jul 2003, 09:58 - Beitrag #21 |
Stimmt auch wieder Totschlag waere ein Aktives Handeln was ja nicht vorliegt... angemessen.
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Mi 16. Jul 2003, 10:04 - Beitrag #22 |
Ich hab ja auch prinzipiell nichts gegen schnelles Fahren - aber man muß halt in der Lage sein, alle Risiken zu bedenken.
Ich habe einen Kollegen, der etwa seit Anfang des Jahres mehr oder weniger im Krankenhaus bzw. daheim ist - wegen eines ähnlichen Unfalls. Er fuhr links (und nicht langsam), wurde bedrängt, zog nach rechts - tja, aber der hinter ihm konnte nicht abwarten und fuhr "vorbei" als sein Heck noch halb auf der linken Spur war. Der andere hat es mitgerissen, mein Kollege hat sich gedreht, überschlagen (alles, was so dazugehört) und hat Suff, dass er überhaupt lebend aus dem Auto kam! Der andere ist übrigens abgehauen. Aber meines Wissens wurde er noch gefaßt. Wenigstens etwas... Mein Kollege wird wohl noch ein paar Monate brauchen - die wahrscheinlich letzte der zig OPs ist für Dezember angesetzt. Es hat ihm nämlich die Sehnen und Muskeln seines linken Arms durchtrennt, das ist nicht so hopplahopp wieder gerichtet. Dass er sich bei dem Unfall halb skalpiert hat, ist inzwischen halb so wild! |
Was gut ist, kommt wieder!
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Mi 16. Jul 2003, 16:23 - Beitrag #23 |
Stimmt, Termy, aber der CL ist ja das S-Klasse Coupe und in einem Abschnitt weiter oben im Text ist von einem Coupe die Rede.... |
[align=center]Der Pfad und die Richtung verlieren ihren Zweck oder ihre Bedeutung, wenn das Ziel in Sicht ist.[/align]
[align=center]Der blinde Meister[/align] |
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Mi 16. Jul 2003, 18:18 - Beitrag #24 |
3 Jahre? Also finde ich auch absolut zu wenig. Auch wenn er vielleicht net direkt dran Schuld ist an dem Tod gehört da mehr her, schon alleine wegen Fahrerflucht und unterlassene Hilfeleistung. |
Ashes to Ashes, Dust to Dust
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Mi 16. Jul 2003, 20:50 - Beitrag #25 |
Es kommen folgende Paragraphen des StGB zusammen:
§ 323c Unterlassene Hilfeleistung Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. § 212 Totschlag (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen. § 240 Nötigung (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Daher halte ich 3 Jahre für "leicht" untertrieben. |
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Mi 16. Jul 2003, 20:54 - Beitrag #26 |
Schon alleine da könnte er lebenslänglich bekommen ... und wenn man alle Delikte anschaut halte ich das für gerechtfertigt ... was anderes hat er net verdient. |
Ashes to Ashes, Dust to Dust
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Mi 16. Jul 2003, 22:34 - Beitrag #27 |
Es ist aber mehr fahrlaessige Tötung als Totschlag den er hat nicht aktiv auf die Opfer eingewirkt.
Noetigung liegt nicht zwangsweise vor bzw. koennte beim Opfer liegen wer zu langsamm auf der linken faehrt tut eben dasselbe bzw. ist da 3 Jahre keineswegs angemessen und ich denke in dem Fall auch keineswegs durchsetzbar in dem Fall ist das ein kleinerer Delikt der wohl auf eine Geldstrafe hinaus laufen wuerde (wenn das andere nicht waehre...). Bzw. ka ob das in dem Fall nachweisbar ist und ob dichtes Auffahren aleine als Noetigung gelten kann. Kommt also drauf an ob "folgende Paragraphen des StGB zusammen" kommen wuerden... Ich denke nicht das es realistisch ist das man ihn auf Totschlag anklagen kann liegt IMO einfach nicht vor. Kann ja jemand der das zur Hand hat die genau bedeutung raussuchen aber afaik muss da doch Aktiv mit "ungewollter" Gewalt auf das Opfer eingewirkt werden was nicht vorliegt... Edit: Zu behaupten er habe das Auto als Waffe verwendet wuerde ja IMO mit sich ziehen zu behaupten er haette vorgehabt jemand zu toeten. Ist IMO vermessen. |
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Mi 16. Jul 2003, 22:48 - Beitrag #28 |
Ich habe diese Textstelle zwar in Hinblick auf eine Sexualstraftat geschrieben, denke aber, daß sie auch hier wunderbar paßt. Jedes Jahr sterben über hundert Menschen im Straßenverkehr, oft verursacht durch zu hohe Geschwindigkeit, ich frage was ist dieses Mal anders, das es eure extremen Reaktionen rechtfertigt? Ihr habt keinerlei Ahnung was für ein Mensch diesen Unfall verursacht hat. Alles was ihr wißt ist, daß er mit über 200 einen Unfall verursacht hat, der den Tod zweier Menschen zur Folge hat, und Fahrerflucht begangen hat. Wollt ihr aufgrund dieser Informationen ihn beurteilen und auf die gleiche Stufe stellen wie Mörder? Ihn als hochkriminellen abstempeln und wegsperren? Worüber wir hier reden ist etwas alltägliches. Ein Unfall mit Todesfolge und Fahrerflucht. Schaltet einmal euer Gehirn ein und eure Emotionen ab. Ihr behauptet, die Tatsache, daß er Fahrerflucht begangen hat, zeigt daß er ein asoziales verantwortungsloses Subjekt ist. Ich hab vor etwa einem Jahr auch Fahrerflucht begangen. Bin ich deswegen asozial und verantwortungslos? Woher wollt ihr wissen, daß er die Fahrerflucht mit Vorsatz begangen hat um sich der Verantwortung zu entziehen? Woher wollt ihr nicht wissen, daß er ein sonst normaler Famillienvater ist, der gerne mal schnell fährt, auch wenn er dadurch für sich und andere ein hohes Risiko eingeht. Ich denke unter dem Gesichtspunkt ist eine Panikattacke ebenso wahrscheinlich. Ich mag es nicht, wenn Urteile über Menschen gefällt werden aufgrund einiger Taten. Was die drei Jahre angeht. Diese sind das absolute Minimum. Ich habe mal einen Richter gefragt, was jemand kriegt der alkoholisiert einen Unfall mit Todesfolge baut, und er meinte 3 Jahre wären das mindeste wahrscheinlicher wären 5 Jahre. In Anbetracht dessen wird dieser hier erheblich mehr kriegen. |
Die Einsamkeit mich bricht.
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Mi 16. Jul 2003, 23:47 - Beitrag #29 |
Um mich mal als Laihe einzumischen, meiner Meinung nach ist der Typ psychischgeschädgit.
Sicherlich er hat Menschenleben beendet, doch nach unserem Gesetz ist er nicht so hart zu Bestrafen wie die Meisten hier meinen. Wenn er unter Drogen - jeglicher Art - stände, dann wären dies wieder mildernde umstände wegen nicht voller zurechnungsfähigkeit. Auch hier ist klar solche Menschen dürfen nicht auf die Straße, aber deswegen gleich Lebenslang oder gar Todesstrafe? So etwas - Alkohol/Drogen am Steuer - gibt es in Deutschland tagtäglich und das dann so etwas bei herraus kommt ist nicht allzu verwunderlich. Jetzt diesen einen Täter anzuprangern wird auch nichts bewegen, die Toten haben mein volles Mitleid, doch der "Täter" auch, unsere Geselschaft formt doch letztendlich diese Geistig - nicht mehr ganz richtigen - Leute... Zu dem Text, ich würd vorsichtig sein mit der Quelle! Sich nur auf einen Artikel einer Zeitung zu stützen ist gewagt. Soweit ich vernommen hab war hier auch noch das wort Bild-Zeitung im Raume. Noch ein Punkt obacht zu geben! Zu den Geschwindigkeitsbegrenzung auf den deutschen Straßen da hab ich erst letztens eine Diskussion mit meiner Mutter geführt. Man sollte die begenzungen Knüppelhart durchsetzten wer sie über schreit darf pro 10kmh überschreitung 5% seines Monatlichen Netto Gehaltes zahlen aus basta, wer seine Geschindigkeitsnadel mal über 200kmh sehen will soll bitteschön aufn Nürgburgring fahren und sich dort umbringen. PS: Ich muss meinem "vorPoster" (Sorry net aufm Namen geguckt ![]() |
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Do 17. Jul 2003, 00:06 - Beitrag #30 |
Erklär mir mal wie die beiden Aussagen mit einander zu vereinbaren sind? Zuerst sagst du der Typ wäre psychisch geschädigt, danach gibst du mir recht man könne sich kein Urteil über ihn bilden. Irgendwas stimmt da doch nicht oder? |
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Do 17. Jul 2003, 13:47 - Beitrag #31 |
ja...war spät
![]() Also sagen wir mal so, den "eindruck" (wie gesagt man kann keinen eindruck von diesem menschen haben) den ich von "ihm" habe: psychisch nicht mehr ganz sauber. Weil einfach von der "Tat" her, entweder er ist aus spass so schnell gefahren oder etwas ist passiert das er nicht anders zu verarbeiten wusste oder er ist einfach geisteskrank |
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Do 17. Jul 2003, 13:51 - Beitrag #32 |
@Seraphim:
Wer mit Richtgeschwindigkeit fährt, fährt deiner Meinung nach also zu langsam? Nicht zu rasen, ist ein Verbrechen??? Denn solange der Artikel nicht sagt, dass sie zu langsam gefahren ist, kann man davon ausgehen, dass sie die richtige Geschwindigkeit hatte. @Magor: Ja. Wenn es sich um eine Angstreaktion gehandelt hat, dann hätte er danach genug Zeit gehabt, sich zu melden. Wer das dann noch nicht tut, tut es eindeutig mit krimineller Absicht. Denn Angst vor Verhaftung kann, solange nicht im Affekt-Moment, nicht ansatzweise eine Entschuldigung sein. Insgesamt halte ich aber auch Fahrlässige Tötung für die zutreffendere Bezeichnung. Ein sehr, sehr grober Fall jedoch. Zur Geschwindigkeitsbegrenzung kann ich nur sagen: 100% dafür. Ich halte es beim heutigen Stand der Technik auch für sinnvoll, einfach per Sendern in den Schildern oder per irgendeiner Satellitentechnik die Autos entsprechend der Begrenzung, wo sie gerade sind, abzuregeln. Sollte kein großes Problem sein (bis auf die Anfangsfinanzierung). Nur macht bei sowas natürlich die Auto- und Benzinlobby nicht mit und all die Wild-West-Denker sehen ihre Grundrechte eingeschränkt. "Freie Fahrt für freie Bürger", wenn ich das nur höre... |
Year by year, month by month, day by day... Thought by thought. Leonard Cohen
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Do 17. Jul 2003, 17:26 - Beitrag #33 |
@traitor
das liegt einfach daran das wir (wir Forum benutzer) zuwenig informationen dadrüber haben und selbst dann sollte erst mal ein psychisches gutachten sowie Alkoholtest + Drogentest vorliegen |
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Do 17. Jul 2003, 18:05 - Beitrag #34 |
Also zum Ersten: wenn Du Fahrerflucht begangen hast und da auch noch stolz drauf bist, muß ich Deine Frage ganz klar mit ja beantworten. Allerdings ist zu unterscheiden, ob man einem den Spiegel abfährt oder zwei Menschen tot fährt. ich find beides nicht in Ordnung und ich hab auch schon mal einen angezeigt, der eine Fahrerflucht begangen hat. Denn Du regst Dich genauso auf, wenn Dir jemand einen Spiegel abfährt und nicht dazu steht. Zum Zweiten: Ich weiß nicht, was das für ein Mensch ist, aber ein Familienvater, der mal eben schnell fährt ist das ganz gewiss nicht, denn wer selber Kinder hat und Verantwortung für sich und seine Familie trägt, fährt nicht so riskant und riskiert dabei auch sein eigenes Leben. Und die Panikattacke kannste grad vergessen. Denn wenn dem so wär, dann hätt er mittlerweile genug Zeit gehabt sich zu stellen. Bedenke: das ist mittlerweile 84 Stunden her.... |
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Do 17. Jul 2003, 18:08 - Beitrag #35 |
Ein aktueller Artikel mit neueren Infos sieht übrigens so aus:
Mehr als 350 Hinweise aus der Bevölkerung werden von den Ermittlern inzwischen bearbeitet. 650 Fahrzeuge der S- und E-Klasse von Mercedes-Benz kommen laut einer Liste des Kraftfahrtbundesamtes in Frage. Davon werden voraussichtlich rund 200 näher überprüft. Die Sonderkommission der Autobahnpolizei wurde von 10 auf 16 Beamte aufgestockt. Ebenso viele Kollegen sind in Böblingen mit dem Fall befasst. "Das ist jetzt ein polizeiliche Sisyphusarbeit", sagte Schepanski. Vermutlich nähmen die Ermittlungen noch mehrere Tage in Anspruch. Nach Angaben eines Hauptzeugen raste der gesuchte Fahrer am Montagmorgen zwischen Karlsruhe-Durlach und Bruchsal in einem dunkelfarbigen Mercedes mit mehr als 200 Stundenkilometern über die Autobahn 5. Auf der linken Spur wäre er beinahe auf den viel langsamer fahrenden Kleinwagen einer 21-jährigen Frau aufgefahren. Die Frau wich in letzter Sekunde nach rechts aus und kam von der Straße ab. Ihr Auto zerschellte an zwei Bäumen. Die Fahrerin und ihre zweijährige Tochter auf dem Rücksitz waren sofort tot. Der Raser flüchtete. Ein älterer Artikel definiert "viel langsamer" hier als ca.150 km/h. |
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Do 17. Jul 2003, 19:10 - Beitrag #36 |
Mal an alle, die hier argumentieren, das es doch "nur" fahrlässige Tötung sei, und an alle, die meinen, man sollte die Emotionen ausschalten.
Es war nicht "nur fahrlässige Tötung". Wie Marc es gesagt hat, wäre er wirklich der gute Mensch, als der er hier hingestellt wird, dann hätte er sich zumindest gemeldet. Hat er aber nicht. Er ist zu feige (oder zu skrupellos) um seine Tat zu gestehen und Verantwortung zu übernehmen. Und was die Emotionen angeht - ja, stimmt, ich zB habe damit argumentiert. Und ja, stimmt, es gibt jährlich in Dtl. hunderte Fälle von Autounfällen mit Todesfolge. Aber dieser Fahrer hatte die Möglichkeit, das zu vermeiden. Er hätte langsamer fahren können, eher bremsen können, und warum überhaupt so ein Monster von Auto fahren? Das alles war unverantwortlich. Warum Emotionen? Da ist eine 21jährige Frau gestorben, zusammen mit ihrer Tochter. Und die hatte wahrscheinlich einen Mann/Freund zu Hause. Und der ist jetzt allein. Ich bin jetzt 18, habe eine Freundin, und sowohl Heirat als auch Kind sind - sofern die Beziehung hält - durchaus denkbar. Vielleicht noch nicht mit 21, aber immerhin. Und wenn mir dann einer käme mit "reagier doch nicht so, war doch nur ein geringeres Delikt" - der hätte sofort meine Faust im Gesicht bzw meine Freundschaft gekündigt, je nachdem. Man kann nicht in jeder Situation mitleidsvoll reagieren, das stimmt. Man kann sich nicht in jedes tragische Schicksal versetzen, dafür gibt es zu viele. Aber man kann und sollte es von Zeit zu Zeit tun. Immerhin eine der Fähigkeiten, die man als Mensch hat. |
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Do 17. Jul 2003, 19:41 - Beitrag #37 |
Ah die ersten Einschränkungen. Habe ich irgendwo geschrieben, daß ich stolz darauf bin? Nein, eben nicht. Steht irgendwo im Artikel, daß dieser Mann stolz darauf ist? Wohl eher nicht. Warum etwas hineininterpretieren was eventuell gar nicht da ist?
Es ist rein rechtlich fahrläßige Tötung. Ein Unfall verursacht durch unachtsames bzw risikoreiches Verhalten des Fahrers. Sicher legt die Tatsache, daß er sich noch nicht gemeldet hat, nahe daß er mit Absicht versucht der Verantwortung zu entkommen. Allerdings ist dies rational auch völlig falsch, weil irgendwann werden sie ihn kriegen. Also doch eine emotionale Reaktion? Ich mag es einfach nicht Dinge über den Charakter eines Menschen zu sagen, ohne diesen zu kennen. Viele Situationen stellen sich manchmal ganz anders dar, wenn man sie von einem anderen Standpunkt sieht. (Das muß hier nicht unbedingt der Fall sein, kann aber durchaus sein. Wir wissen es nicht.)
Ich habe nicht gesagt, daß es ein geringes Delikt ist. Ich habe lediglich gesagt, daß es ein alltäglicher Unfall ist, und es weitaus schlimmere Verbrechen gibt. Ich finde es fadenscheinig wenn ich bei einigen solcher Fälle mitfühle und extrem reagiere (so wie ihr es tut) und hunderte anderer Fälle ignoriere. Ich bin sicher du kannst dich da hineinfühlen, aber warum bei dieser Tat und nicht bei einer anderen? Es gibt dafür keinen rationalen Grund. Genau dieses Verhalten von Menschen kann ich nämlich absolut nicht ab... |
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Do 17. Jul 2003, 19:49 - Beitrag #38 |
Ich sehe diesen Fall nicht als ein besonderes Ereignis an. Es ist eine Tragödie für die Betroffenen, keine Frage. Aber im Endeffekt sehe ich es vor allem als einen Gipfel des Eisbergs an - wie irgendjemand weiter oben schrieb, fahren massenweise Leute so wie dieser Unfallverursacher und nur gelegentlich passiert etwas beziehungsweise bekommt man mit, dass es passiert (in Wahrheit passiert sowas ja verdammt häufig). Da kann es eigentlich nicht schaden, dass auch die Leute, die eigentlich für so einen FAhrstil sind, mal bewusst gemacht bekommen, was sie dadurch in Kauf nehmen, indem so ein Thema an die Öffentlichkeit kommt. Vielleicht kommen ja mal ein paar mehr Leute zur Besinnung... |
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Do 17. Jul 2003, 21:58 - Beitrag #39 |
@Traitor: Es ist Grundlegend egal wie schnell oder langsamm jemand auf der linken faehrt will einer vorbei und du laest ihn nicht ist es Noetigung! Egal ob der andere zu schnell faehrt und sich dadurch Strafbar macht das ist absolut irrelevant.
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Do 17. Jul 2003, 22:16 - Beitrag #40 |
Das wollt ich auch grad schreiben...
zu den Emotionen, in meinen weiter oben liegendem post hab ich gesagt das mir die Frau leid tut (+Verwandte ect.) nur weisste, wenn du so auf jeden Todesfall (Totschlag, Mord ect. ect.) reagieren würdest könntest du mit bemitleiden gar nicht mehr aufhöhren. Je nach Geschwindigkeitsbegrenzung(ich geh mal davon aus das die A5 eine hat?!) können auch diese 150km/h "zu langsam" sein, da kenn ich mich aber nun wirklich nicht gut aus... @Schock wo lebst du? was meinst du wieviele Väter es gibt die mit 200 (und höher) üder die Autobahn knallen?! |
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