Lieblingsstellung beim Sex!!!

Erlebnisse und Erfahrungen aus den schönsten und den traurigsten Stunden des Lebens. Träume von der perfekten Liebe und ein Kummerkasten für ihr Scheitern.
Seeker
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Do 24. Jul 2003, 23:11 - Beitrag #21

... um es mal von der rechtlichen Seite zu betrachten: eine Straftat!

Held der Nation
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Do 24. Jul 2003, 23:17 - Beitrag #22

Original geschrieben von Seeker
... um es mal von der rechtlichen Seite zu betrachten: eine Straftat!


Warum, erst wenn man 18 ist, ist das ne Straftat, oder ?:confused:

Rowane
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Fr 25. Jul 2003, 00:56 - Beitrag #23

@ Held.....vielleich beantwortet das deine Frage......

Das Miteinandergehen ist grundsätzlich problemlos, es sei denn die Eltern der/des Minderjährigen verbieten ihm/ihr ausdrücklich den Umgang. Problematisch sind alle Handlungen, die mit Intimität und Sexualität zu tun haben, also auch Küssen, Streicheln ..., wenn die Eltern gegen diese Beziehung sind.

In unserem Land gibt es verschiedene Gesetze zum Schutz von Minderjährigen. Dazu gehört u.a. auch der Schutz der Minderjährigen vor sexuellem Mißbrauch. Der Gesetzgeber unterscheidet hier nach unterschiedlichen Gesichtpunkten, ob eine Handlung strafbar ist und wie hoch das Strafmaß festgesetzt wird.

Einer dieser Gesichtspunkte ist das genaue Alter des/der Minderjährigen und ob der/die Minderjährige zu der Handlung gezwungen wurde.

Sexuelle Handlungen unter Zwang sind grundsätzlich strafbar. Sexuelle Handlungen (Küssen, Streicheln, Petting, Geschlechtsverkehr) dürfen sowohl an "unter 16jährigen" als auch an "unter 18jährigen" nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen werden.
Diese sind:
- Der /die Minderjährige/r wird nicht zu der sexuellen Handlung gezwungen, sondern macht dies aus freiem Willen.
- Die Minderjährige/r wurde von ihren Eltern (Personensorgeberechtigten) über Sexualität und Verhütung aufgeklärt.
- Die Minderjährige weiß, was mit ihr passiert und kann einschätzen, ob sie das tun möchte oder nicht.
- Die Eltern (Personensorgeberechtigten) erlauben dem/der Volljährigen den sexuellen Kontakt zu ihrer Tochter/Sohn.
- Em/der Minderjährigen ist dem Volljährigen nicht zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung anvertraut.

§ 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer [font=arial]sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn[/font] Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt


Also ist es laut Gesetzt strafbar, da kommt es immer noch darauf an, ob die Eltern (Personensorgeberechtigten) den Kontakt dulden bzw die sexuelle Handlung. Da ist es egal, ob das Kind den Sex wollte, wenn die Eltern Strafanzeige stellen, ist der/die jenige am Ar.. gekniffen. Und es ist egal, ob der/die Person 18 jahre ist.
Wenn es freiwillig geschieht, kann man sagen: Was die Eltern nicht wissen.......
:)


Row

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Fr 25. Jul 2003, 01:01 - Beitrag #24

Danke für den sehr ausführlichen Beitrag Row.:s1:
Aber ich bin noch 17, also verstoße ich gegen kein Gesetz...oder?

aerosun
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Fr 25. Jul 2003, 01:09 - Beitrag #25

nein, aber wenn ich deinem Profil richtig entnehme bist du in 4 Tagen ein Gesetzloser :D :D :D

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Fr 25. Jul 2003, 01:16 - Beitrag #26

Na dann muss ich halt ab dann warten bis sie auch 18 ist...:)

Student27NRW
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Fr 25. Jul 2003, 09:08 - Beitrag #27

Tja, wenn Row von etwas Ahnung hat, ist das sowas, bedingt durch die Arbeit im Kinderheim. :D
Wenn du 18, also volljährig wirst, musst du, wie Row bereits ausführlich erwähnt hat, umso mehr aufpassen, weil im Ernstfall nicht deine Freundin dich anzeigen kann, sondern die Eltern dies tun, wenn ihnen etwas nicht passt. Also versuch dich gut mit den Eltern zu halten. ;)

JaY
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Sa 26. Jul 2003, 15:57 - Beitrag #28

@ All:

Ihr kommt vom Thema ab!

@ Lola:

?

Ok nun zu meinem Post:

Eigentlich geht es niemanden was an, aber da wir hier anonym sind bis auf ein paar wenige Auserwählte. Kann ich meinen Senf auf dazu abgeben. wobei ich glaub ich ihn auch abgeben würde wenn mich hier fast jeder persönlich kennen würde. Ich hab ja nichts zu verbergen. :)

Also sag ich nur: "Alles was mir und besonders auch ihr Spaß macht!"

the_quest
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Fr 1. Aug 2003, 07:45 - Beitrag #29

Du denkst wie immer an die anderen...
Ich glaub das lieb ich so an dir....
Bin aber auch deiner meinung...
Gibt für mich nicht die lieblingsstellung, kommt immer drauf an wer/wie sie ist...
oder aber ich hab sie einfach noch nicht gefunden, die beste stellung...

JaY
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Fr 1. Aug 2003, 10:52 - Beitrag #30

@ the_quest:

oder die Passende Frau?

the_quest
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Fr 1. Aug 2003, 10:57 - Beitrag #31

;)

oder beides...

JaY
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Fr 1. Aug 2003, 11:36 - Beitrag #32

Hab da wieder mal was zum Tread:

the_quest dein zweiter Spruch in der Signatur passt aber irgendwie in diesen Tread oder was meint ihr?

"Man kann nicht alles haben was man will und von dem was man haben kann will man nicht alles.."

the_quest
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Fr 1. Aug 2003, 12:12 - Beitrag #33

tja... ein bisschen wahrheit steckt in jedem vn uns...

@ lola und HdN

Alles klar bei euch???
Es ist so still geworden...

lola
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Fr 1. Aug 2003, 13:23 - Beitrag #34

Na klar ist alles klar bei uns warum fragst du???

JaY
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Fr 1. Aug 2003, 13:25 - Beitrag #35

Man hat schon lange nichts mehr von dir gehört!

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