Wer einen Führerschein auf Probe hat und bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Die Verwaltungsbehörde wird bei diesen Auffälligkeiten ein Aufbauseminar anordnen, welches in einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden muß. Die Kosten belaufen sich auf ca. 150,00 € bis 400,00 €, der Durchnittspreis liegt bei ungefähr 200,00 €. Im Rahmen des Aufbauseminares werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht. Eine Nachschulung dauert 9 h, die normalerweise in 4 Blöcken zu je 135 min abgehalten werden. Im Anschluß muß noch eine Fahrprobe mit dem Fahrlehrer aber ohne Prüfer absolviert werden. Die Teilnahmebescheinigung muss bei der Verwaltungsbehörde vorgelegt werden.
Als A-Verstöße gelten:
- Unfallflucht
- Nötigung
- Vorfahrtverletzung mit Gefährung eines Anderen
- Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
- Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (PKW,Motorrad)
- Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
Zu dichtes Auffahren - "Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße
Rotlichtmißachtung - Fahren unter Alkoholeinfluß
- Überholen im Überholverbot
B-Verstöße sind:
- Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
- Gefährung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
- Gefährung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
- Kennzeichenmißbrauch
- Ungenügends Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährung anderer
- Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
- Mit abgefahrenen Reifen fahren
- Gefährung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus