Führerschein mit 17 Jahren rückt näher

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Führerschein ab 17?

Klar, gute Idee
7
20%
Nein, bloß nicht
21
60%
mir egal
7
20%
 
Abstimmungen insgesamt : 35

Student27NRW
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So 19. Jan 2003, 14:03 - Beitrag #61

Falls es ein paar Leute interessiert, die demnächst den Führerschein machen wollen oder sich noch in der Probezeit befinden:

Wer einen Führerschein auf Probe hat und bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Die Verwaltungsbehörde wird bei diesen Auffälligkeiten ein Aufbauseminar anordnen, welches in einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden muß. Die Kosten belaufen sich auf ca. 150,00 € bis 400,00 €, der Durchnittspreis liegt bei ungefähr 200,00 €. Im Rahmen des Aufbauseminares werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht. Eine Nachschulung dauert 9 h, die normalerweise in 4 Blöcken zu je 135 min abgehalten werden. Im Anschluß muß noch eine Fahrprobe mit dem Fahrlehrer aber ohne Prüfer absolviert werden. Die Teilnahmebescheinigung muss bei der Verwaltungsbehörde vorgelegt werden.


Als A-Verstöße gelten:
  • Unfallflucht
  • Nötigung
  • Vorfahrtverletzung mit Gefährung eines Anderen
  • Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (PKW,Motorrad)
  • Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
    Zu dichtes Auffahren
  • "Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße
    Rotlichtmißachtung
  • Fahren unter Alkoholeinfluß
  • Überholen im Überholverbot

B-Verstöße sind:
  • Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Gefährung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
  • Gefährung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Kennzeichenmißbrauch
  • Ungenügends Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährung anderer
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
  • Mit abgefahrenen Reifen fahren
  • Gefährung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
Denken Sie auch an diese Auflistung, wenn Sie beispielsweise einen kleinen Unfall mit Blechschaden haben, an dem Sie eindeutig schuld sind. Versuchen Sie dann in jedem Fall den Unfallgegner zu überreden, nicht die Polizei zu benachrichtigen. Machen Sie statt dessen mit einem billigen Fotoapparat, den Sie immer im Handschuhfach haben, ein paar Fotos von der Unfallstelle und vom Schaden. Wenn Ihre Fahrzeuge noch fahrbereit sind, dann entfernen Sie diese so schnell wie möglich aus Gefahrenbereichen, sorgen Sie dafür, daß der Verkehr nicht behindert wird und schreiben Sie den Unfallbericht selbst. Polizeibeamte sind meistens nicht sonderlich darüber erbaut, solche Bagatellen aufnehmen zu müssen und Sie haben ruckzuck einen A- oder B-Verstoß am Hals und gehen zum Aufbauseminar. Im Zeitalter des Handys auch noch ein Hinweis an Unfallzeugen und später Hinzukommende: Es ist immer besser sich zuerst zu erkundigen, was denn genau passiert ist und dann die Polizei anzurufen als umgekehrt.

Seraphim
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So 19. Jan 2003, 21:33 - Beitrag #62

Als A-Verstöße gelten: .... Rotlichtmißachtung
:s1: Wie war das? 3 Punkte in Flensburg, um die 40€ Bußgeld, gegebenenfalls Nachschulung und Probezeit Verlängerung. Da gibt’s doch noch ne sonder Regelung wenn es z.b. Mutwillig war kostet dann doch das doppelte Busgeld und es kann einem sofort der Führerschein entzogen werden oder? :confused: Ach verdamt kenn mich da viel zu schlecht aus...

Student27NRW
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So 19. Jan 2003, 21:54 - Beitrag #63

Ich dafür umso besser. :D

Rotes Wechsellichtzeichen nicht befolgt:

Innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren:
50,- EUR; 3 Punkte

mit Gefährdung oder Sachbeschädigung:
125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot


bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens:
125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

mit Gefährdung oder Sachbeschädigung:
200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

Seraphim
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So 19. Jan 2003, 23:11 - Beitrag #64

Ha habs doch gewusst irgendwie so geht das in die Richtung. :D :D
Warum kennst dich da eigentlich so gut aus? Selber schon gebraucht? :D :D :D

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So 19. Jan 2003, 23:16 - Beitrag #65

Original geschrieben von Seraphim
Ha habs doch gewusst irgendwie so geht das in die Richtung. :D :D
Warum kennst dich da eigentlich so gut aus? Selber schon gebraucht? :D :D :D


Nein, bis auf eine Probezeitverlängerung habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen. Hat mich damals einfach interessiert und nun kenne ich mich etwas damit aus....


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Fr 24. Jan 2003, 18:10 - Beitrag #66

Au backe, die sind aber doch krasser als ich dachte, nehme einiges zurück...
Wobei ich die Einteilung stellenweise absurd finde. Verbotenes Überholen genauso schlimm wie Unfallflucht? Gefährdung von Fußgängern (IMHO das schlimmste überhaupt) nur B? Naja :confused:

SoF
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Fr 24. Jan 2003, 22:51 - Beitrag #67

Wir haben mal von der Polizei ein kleines Heftchen nekommen, wo alles drinnen steht, was mit Bußgeldern, Fahrverbot oder Punkten auf sich hat.

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Sa 25. Jan 2003, 17:13 - Beitrag #68

Original geschrieben von Traitor
Au backe, die sind aber doch krasser als ich dachte, nehme einiges zurück...
Wobei ich die Einteilung stellenweise absurd finde. Verbotenes Überholen genauso schlimm wie Unfallflucht? Gefährdung von Fußgängern (IMHO das schlimmste überhaupt) nur B? Naja :confused:


Verbotenes Überholen ist sicherlich nicht so schlimm wie Unfallflucht, aber beides zählt halt zu den A-Verstössen.


In diesem Sinne....
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Sa 25. Jan 2003, 17:16 - Beitrag #69

Eben, das meine ich, dass da sehr unterschiedlich schlimme Sachen auf eine Stufe gestellt werden.

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Sa 25. Jan 2003, 18:08 - Beitrag #70

Sie werden ja nicht unbedingt auf eine Stufe gestellt. Bei der A- und B-Regelung geht es ja nur drum, bei welchen Vergehen eine Nachschulung angeordnet wird. Da kann dann kaum noch weiter unterschieden werden....


In diesem Sinne....
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Mi 29. Jan 2003, 21:40 - Beitrag #71

Verkehrsgerichtstag diskutiert den Führerschein ab 17

Auch Unfallflucht und Zustand der
Straßen sind Themen in Goslar

Die Einführung des Führerscheins mit 17 Jahren ist Thema des 41. Deutschen Verkehrsgerichtstages, der heute in Goslar beginnt. Diskutiert wird, ob die Unfallquote bei Fahranfängern gesenkt werden kann, wenn sie bis zum 18. Geburtstag von erfahrenen Fahrern begleitet werden. Über 1500 Experten beraten bis Freitag zudem über Verkehrsunfallflucht und den Zustand des Straßennetzes.

Vor dem Beginn des Verkehrsgerichtstags hat sich der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) allerdings gegen den Führerschein ab 17 ausgesprochen. ADAC-Präsident Peter Meyer sagte der "Bild"-Zeitung, dieser Plan enthalte kein schlüssiges Konzept zur Verminderung der Selbstüberschätzung junger Fahranfänger.

Meyer will zweiten Führerschein
Stattdessen sprach sich Meyer für eine zweite Ausbildungsphase aus, die nach einigen Monaten Fahrpraxis absolviert werden solle. Der Verbandschef sagte: "Junge Fahranfänger sollen rund ein halbes Jahr nach bestandener Führerscheinprüfung mit Hilfe erfahrener Instruktoren lernen, wie man kritische Situationen meistert."

Das auf dem Verkehrsgerichtstag diskutierte Modell sieht vor, dass der Führerschein bereits mit 17 Jahren unter der Auflage erteilt werden kann, dass erfahrene Führerscheininhaber die Neulinge begleiten. Neben diesem Modell wird auch eine Null-Promille-Grenze für Führerschein-Neulinge auf der Veranstaltung diskutiert werden.

Diese Maßnahme solle während der zweijährigen Probezeit gelten und sei "kurzfristig realisierbar", sagte Ministerialrätin Christine Kramer vom Bundesverkehrsministerium der Zeitung.

Quelle: ZDF heute magazin

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Fr 5. Sep 2003, 13:44 - Beitrag #72

Führerschein mit 17 in Niedersachsen ab 2004

Göttingen (dpa/WEB.DE) - Gute Nachricht für junge Autofahrer: Der "Führerschein mit 17" kommt in Niedersachsen voraussichtlich zum 1. Januar 2004.

Man werde den Modellversuch zur Not auch starten, wenn andere Länder nicht mitmachen, sagte Verkehrsminister Walter Hirche der dpa.

Im November werde sich die Verkehrsministerkonferenz mit dem Thema befassen. Hamburg und Bayern hätten bereits ihre Bereitschaft signalisiert. Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe hatte dagegen Überlegungen zum "Führerschein mit 17" eine Absage erteilt.

JaY
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Do 18. Sep 2003, 11:50 - Beitrag #73

Ich fag nur No Way sind Leute schon mit 18 eine Verkehrsgefärdung weil sie ihre Sinne nicht bei der Sache haben und dann erst mit 17?

Ich kann es nicht gut heißen. Der Beifahrer kann sagen nicht so schnell, da mußt du aufpassen aber er kann nicht eingreifen! und das alleine ist dann schon wieder scheiße.

Traitor
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Di 23. Sep 2003, 13:37 - Beitrag #74

Dass 17- oder 18jährige ihre Sinne nicht beisammen haben, kann ich so nicht stehenlassen. Viele fahren verantwortungslos, aber das ist keine direkte Frage des Alters. Es gibt genug Ältere, die genausoschlimm fahren, und auch 18jährige, die sauber fahren. Die Frage ist eher, ob die Ausbildung und Führerscheinprüfungen gut genug ausgelegt sind, um diejenigen "auszusieben", die unabhängig vom Alter noch nicht die notwendige Reife besitzen.
PS: Dass dies in jungem Alter mehr sind, will ich nicht bestreiten, nur, dass dies eine automatische Folge des Alters ist.

Thod
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Di 23. Sep 2003, 13:44 - Beitrag #75

Dass 17- oder 18jährige ihre Sinne nicht beisammen haben, kann ich so nicht stehenlassen.

ich finde, wegen betroffenheit, sollte man nur leute über ein alter urteilen lassen, die es mindetens seit 5 jahren verlassen haben, oder es erst in 5 jahren erreichen werden ;)

aber scherz beiseite: wo liegt da überhaupt der diskussionsbedarf? gibt es da nicht aussagekräftige statistiken?

gruss,
thod

Traitor
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Di 23. Sep 2003, 14:47 - Beitrag #76

Siehe mein PS - dass statistisch gesehen mehr Jüngere in Unfälle verwickelt sind, will ich nicht abstreiten. Auch nicht, dass dies daran liegt, dass in diesem Alter noch mehr nicht die nötige Reife haben. Was ich bestreite, ist nur der direkte Zusammenhang Alter-Unreife, wie Jay ihn mit der Formulierung nahelegte - wer erst 18 ist, sei grundsätzlich nicht fähig, ordentlich Auto zu fahren.

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Di 23. Sep 2003, 15:02 - Beitrag #77

für eine allgemeine regel, wie z.b. dem zulassungsalter eines führerscheins, dürfte aber eine statistik masgebender sein, als die genaue herleitung, wie es zu ihr kommt, oder?

gruss,
thod

Traitor
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Di 23. Sep 2003, 15:11 - Beitrag #78

Ok, in der Tat. Nur gibt es da wohl keine Statistik - das Führerscheinerwerbsalter ist eben 18. Man weiß nicht, wie 17jährige sich machen würden, oder 21jährige, die Neuanfänger sind. Die derzeitigen Unfallraten 21jähriger hinzuzuziehen, wäre unseriös, da die meisten schon 3 Jahre Fahrerfahrung haben.

Thod
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Di 23. Sep 2003, 15:13 - Beitrag #79

dochdoch. es ist nämlich nicht überall 18, und war es auch nicht immer ;)

gruss,
thod

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