Hej Leute,
eine Frage kann man mit 16 Jahre von zuhause Raus und in eine eigene Wohnung?
Und kriegt man dann auch Geld vom Jugendamt zur Ünterstützung????
Danke!!!!
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Di 13. Apr 2004, 01:04 - Beitrag #1 |
Wohnen ab 16???Hej Leute,
eine Frage kann man mit 16 Jahre von zuhause Raus und in eine eigene Wohnung? Und kriegt man dann auch Geld vom Jugendamt zur Ünterstützung???? Danke!!!! |
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Di 13. Apr 2004, 02:00 - Beitrag #2 |
Joa, da brauchst du aber schon triftige Gründe. Darf man fragen wie du darauf kommst? Ich meine das ist nicht gerade ne Kleinigkeit mit 16 auszuziehen.
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Di 13. Apr 2004, 04:53 - Beitrag #3 |
Wenn die Frage ernst gemeint war:
geh zum Sozialamt, die wissen bescheid. Wenn du zu stolz bist, um nachzufragen, dann hast du kein so wichtiges Problem. Klingt hart, is aber so. sledge |
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Di 13. Apr 2004, 10:17 - Beitrag #4 |
Deine Eltern sind dir gegenüber Unterhaltspflichtig. Wenn das Jugendamt zu der Überzeugung kommt, nach Gesprächen mit deinen Eltern, dass ihr "unüberbrückbare und unter keinen Umständen beizulegende Differenzen" habt, dann wird dir eine Wohnung finanziert. Die lassen sich allerdings schwer manipulieren, ohne tatsächliche Schwierigkeiten wirst du das kaum schaffen.
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Mi 14. Apr 2004, 12:03 - Beitrag #5 |
Du willst also mit 16 raus?
Naja, werd dir erstmal im klaren darüber, wies dann aussieht: Du musst den Haushalt schmeißen, Schule machen, einkaufen gehen...Und dann willst du auch noch Freizeit haben... |
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!
-I believe in a thing called love- |
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Mi 14. Apr 2004, 13:43 - Beitrag #6 |
Die Posts bisher waren alle nicht so richtig:
Es ist so, dass die Eltern bis zum 18. Lebensjahr sorge- bzw. erziehungsbrechtigt sind. Solange muss du dich dem Willen deiner Eltern Wohl oder Übel beugen. Lediglich bei trifftigen Gründen kannst du gegen den Willen deiner Eltern in eine eigene Wohnung ziehen. Hier ist es allerdings nötig, dass du dich mit deinen Problemen mit dem Jugendamt und auch einem Anwalt in Verbindung setzt. Desweiteren muss hier dann ein Richter entscheiden, ob das Sorgerecht auf das Jugendamt übertragen wird, aber sowas gibt es wirklich nur im Außnahmefällen. |
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Fr 30. Apr 2004, 23:46 - Beitrag #7 |
Also soweit ich weiß kann man auch mit einer Einwilligung der Eltern mit 16 ausziehen (zumindest in Hessen)... Aber ich bin mir da nicht so sicher!
Ich stimme jedoch den anderen zu, dass es glaube ich mit 16 (wenn man noch zur Schule geht) nicht das wahre ist, alleine alles zu machen usw. |
Denke nicht gedacht zu haben, denn das denken der Gedanken, ist gedankenloses denken.
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Mi 5. Mai 2004, 11:39 - Beitrag #8 |
Mit dem Einverständnis der Eltern ist dies wohl möglich, aber wer läßt sein Kind schon mit 16 ausziehen? Sollten die Eltern was dagegen haben, muss sich das Jugendamt drum kümmern. |
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Mi 12. Mai 2004, 22:03 - Beitrag #9 |
So ist das hier auch! Wenn man wirklich ausziehen will muss man zum Jugendamt gehen und einen triftigen Grund haben!
Mit so Sachen wie "Mir gefällts nicht!" kommt man nicht weiter, denn das ist kein wirklicher Grund, man muss schon richtige Argumente bringen! *hat nachgefragt^^"* |
Denke nicht gedacht zu haben, denn das denken der Gedanken, ist gedankenloses denken.
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Fr 21. Mai 2004, 22:38 - Beitrag #10 |
Also es ist moeglich mit 16 auszuziehen zum Beispiel gibt es an unserer Schule mehrere Wohngemienschaften,weil wir so eine tolle Sportschule sind und haben eben auch Spieler von weiter weg.Die dann hier wohnen aber da ist man eben mit mehreren und glaube auch mindestesn einem volljaehrigen,aber weiss net ganz so genau bescheid
![]() Wer mit 16 freiwillig auszieht hat echte Probleme,also ich bin dafuer zu Faul ![]() hoffe das du keine Probleme hast und es dich nur interressieert hat. mfg Kurisu |
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