Diebstahl = moralisch verwerflich?

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Wombat
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Di 29. Jun 2004, 18:34 - Beitrag #1

Diebstahl = moralisch verwerflich?

Meine Meinung zu Diebstahl:

Es heißt schon in den 10 Geboten: Du sollst nicht stehlen.
Und auch das Gesetz bestraft Diebstähle. Es gibt nicht umsonst Gesetze und Gebote. Denn diese sind die Grundregeln für ein Miteinanderleben.

Wo kämen wir denn hin, wenn jeder das nehmen würde, was einem nicht gehört? Es würde ein Riesenchaos geben. Streit, Prügelein, Mord? Und am Ende sind die stärksten die Gewinner ...

aleanjre
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Di 29. Jun 2004, 19:32 - Beitrag #2

Tja, und wie jedes Ding hat auch dieses seine zwei Seiten...

Natürlich ist es verwerflich, jemanden seinen Besitz wegzunehmen. Vielleicht aus Faulheit, weil man nicht arbeiten will!

Aber was ist, wenn jemand am Verhungern ist und einen Apfel stiehlt? Er hat dann gegen Gesetz und Gebote verstoßen, aber sein Leben gerettet!

Oder wenn jemand aus völliger Verzweiflung einen kleinen Geldbetrag stiehlt, um Medizin für sein sterbenskrankes Kind zu kaufen?

Dann wären da noch die Menschen, die psychisch krank sind und stehlen...

Wombat
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Di 29. Jun 2004, 19:54 - Beitrag #3

Zu Deinem ersten Punkt:
Also hier in Deutschland zu hungern, da mußt man schon echt sch*** gebaut haben, dass man so endet. Vielleicht ist es dann sogar besser für sie, wenn sie dann in den Knast kommen. Hört sich jetzt ziemlich herzlos an! Aber da kriegen wie wenigstens was zu essen!

Zweites Beispiel kann ich dagegen nachvollziehen. Handeln aus unegoistischen Gründen ist was anderes *find*

Was die Kleptomanen (schreibt man das Wort so?) betrifft ... die brauchen psychische Hilfe

Nightmare
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Di 29. Jun 2004, 20:20 - Beitrag #4

Zum Glück müssen wir uns ja nicht nach den 10 Geboten richten (deswegen hat die EU-Verfassung löblicherweise ja auch keinerlei Gottesbezug).

Bevor man die Frage, ob "stehlen" verwerflich ist, sollte man doch auch klären, ob "Besitz" verwerflich ist, oder etwa nicht?

Shockk
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Di 29. Jun 2004, 20:34 - Beitrag #5

taboo, wenn du schon eine Diskussion zum Thema Stehlen im Philosophie-Forum startest, dann solltest du dabei alle Menschen berücksichtigen, auf der ganzen Welt, und nicht nur in Deutschland. Hier bei uns ist es glücklicherweise nicht so, aber sehr viele Menschen auf diesem Planeten müssen sich mit diesen Fragen nicht nur, wie wir, theoretisch, sondern tatsächlich praktisch auseinandersetzen.

Allgemein würde ich dem oft gesagtem "Stehlen nein, aber in extremen Notfällen verständlich" zustimmen. Jemand, der zB für ein notleidendes Familienmitgleid ein Medikament stiehlt, weil die finanzielle Situation der Familie eine etwaige andere Versorgung nicht erlaubt, würde von einem Gericht evtl zwar mit Milde, aber trotzdem noch bestraft werden.

Zu der interessanteren Frage ob Besitz illegal ist ... wenn ein Schreiner einen Tisch in aufwendiger Arbeit herstellt, dann würde ich diesem Schreiner zugestehen, dass dies "sein" Tisch ist (den Baum lassen wir aussen vor). Aber wenn zB jemand 1.000.000 m² Land kauft, auf dem vielleicht andere Menschen wohnen - ich weiss nicht, recht kompexe Angelegenheit.

fanvarion
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Di 29. Jun 2004, 21:55 - Beitrag #6

@ttt-taboo
Es gibt ind Deutschland leider sehr viele Menschen die Hungern müssen, die Armut greift um sich!

------------
Nun zu deiner Frage
Diebstahl ist verwerflich.
Mit der Ausnahme einen Apfel zu stehlen das halte ich nicht für Diebstahl sondern für Mundraub.

Wombat
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Di 29. Jun 2004, 23:56 - Beitrag #7

@fanvarion
Ich weiss dass es in Deutschland auch Obdachlose und Hungernde gibt! Und in anderen Ländern erst Recht.
Aber zu Deutschland: Wir haben ein sehr gutes soziales System *find*. Ich sage dass, weil ich einige Leutz kenne, die von Sozialhilfe leben, ohne was dafür tun zu müssen. Nun gibt es aber davon einige sehr schlaue, die mit dem Geld nichts anderes anfangen wissen, als sich Alkohol oder irgendwelche Drogen zu besorgen. Kein wunder, dass DIE irgendwann auf der Strass landen! (Das nur am Rande ...)

Kannst Du mir Mundraub definieren?

@shOckk
Ich gehörte zu der Sorte, die sich mal praktisch damit auseinander setzen mußte. Gut ich mag damals noch ein Kind sein, aber geklaut habe ich trotz Hungers NIE. Und Hungern war nicht so, dass ich kein Frühstück hatte, sondern dass ich manchmal einen ganzen Tag nix hatte.
Was habe ich stattdessen gemacht? Versucht es mir zu verdienen. Ja, Kinderarbeit gibt es noch in anderen Ländern!
Aber ich würde es Leuten die wegen Hungers jetzt was von mir klauen würden auch nicht übel nehmen!

@Nightmare
Warum sollte Besitz verwerflich sein, wenn man es sich erarbeitet und verdient hat? Wir sind doch keine Kommunisten!

vaghn
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Mi 30. Jun 2004, 00:25 - Beitrag #8

ein sehr schwieriges Thema hab da da wieder rausgesucht!!!!!

Ich finde Diebstahl in jeder Hinsicht verwerflich!! Auch wenn es für die kranke Mutter ist.
Man sollte das Eigentum ander Mitmenschen respektieren.

Als Allternative würde ich betteln anbieten.
Denn dan (so finde ich) haben beide ihr Einverständniss über die abgabe einer Ware oder eines Objetes gegeben.
Auch wenn es der eine oder andere als diskriminieren und entwürdigend bezeichnen mag.

Nightmare
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Mi 30. Jun 2004, 08:09 - Beitrag #9

Vielleicht mal eine Definition von "Mundraub" (den es übrigens im StGB in Deutschland nicht mehr gibt, soweit ich das nachgeschaut habe):

"Ein Sonderfall des Diebstahls von Sachen geringen Wertes oder von Sachen zur sofortigen Verwendung bzw. zum baldigen Verzehr."

@ttt-taboo: Also kommunistische Ansichten werden gar nicht erst geprüft, oder wie soll man das verstehen?

Warum hat jemand überhaupt das Recht, zu sagen, dass ihm etwas gehört? Wie kann Land überhaupt jemandem gehören, oder die Rohstoffe darauf, oder die fertigen (luxus)Güter, die man daraus machen kann? Mit welchem Recht veranschlagt man etwas nur für eine Person und macht es damit allen anderen unzugänglich?
Vielleicht sagst du, weil man es sich erabeitet hat (wie in deinem Posting davor).

Eine Belohnung für Arbeit ist sicherlich notwendig, sonst würde es zumindest kein Mensch tun, denn Menschen sind faul und brauchen immer Motivation. Aber man kann den Menschen ja schließlich auch für Arbeit belohnen, ohne im Geld / Besitz zu geben. (kleine Randnotiz: damit zähle ich also nicht als "Besitz", was man nicht mit anderen teilen kann, also zum Beispiel Essen und trinken - ganz im Gegensatz zum Auto oder dem Haus z.B.)

Ein Beispiel, bei dem auch wir kapitalistisch eingestellte Menschen zumindest für einen kurzen Moment (hoffentlich) über das Prinzip von Besitz nachdenken, kam in letzter Zeit in Mode:
Man erklärt einfach einen x-beliebigen Planet, Mond oder Stern als sein Besitz. Denn bis jetzt gilt nur, dass kein Staat etwas außerhalb dieser Welt als seinen Besitz anmelden kann. Für Privatpersonen gilt allerdings "wer zuerst kommt, malt zuerst".
So kam es nun, dass man (meistens auf Internetseiten) Grundstücke auf dem Mond oder z.B. Mars kaufen kann. Da sollten sich doch vielleicht ein paar mehr Leute fragen, mit welchem Recht da irgendjemand besitzt.

Wombat
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Mi 30. Jun 2004, 14:09 - Beitrag #10

Kommunismus war das erste, was mir halt einfile als ich Besitz und verwerflich gelesen hab ...

Die Definition von Mundraub find nicht so toll ... Sachen von geringen Wert ... gering ist doch relativ. ein BMW hat nen hohen wert, hat dann ein Golf einen geringen? Kann man ihn klauen und sofort benutzen und gälte dies dann als Mundraub? *grübel*

@Besitz
Essen und Trinken zählen für Dich nicht dazu, aber Haus und Auto. Hab ich das richtig verstanden? Unn Du würdest einen Menschen nicht mit Besitz belohnen, Also nur mit Essen und Trinken? Und die, die mehr arbeiten, kriegen mehr und die anderen weniger?
Und der Rest gehört der Gesellschaft. Wer bestimmt dann, welcher Mensch in welchem Haus wohnen darf?

@Grundstück auf dem Mond
Die Idee ist echt dämlich.
1. wie Du schon gesagt hast, gehört der Mond ja niemanden udn man kann es nicht einfach beschlagnahmen und verkaufen
2. was hat man von nem Besitz eines Stückes vom Mond, wenn man da nicht lebt?
3. Ich könnte behaupten, dass mir die Venus gehört. Beweisen kann ich´s nicht, aber widerlegen können es die anderen auch nicht

Nightmare
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Mi 30. Jun 2004, 14:50 - Beitrag #11

Zum Besitz:

Nein, ich glaube, da habe ich mich wohl unklar ausgedrückt :shy:. Ich habe Essen und Trinken als Beispiel genommen, weil die eben nicht teilbar sind. Natürlich kann man einen Kuchen teilen und auch die Essenvoräte usw - aber man kann, wenn man eben einmal etwas essen möchte, das ganze nicht danach jemand anderem geben.

Anders ist es eben mit Autos, Häusern, Land, Klamotten, Uhren, ....

Die beanspruchen die Menschen auch für sich, selbst wenn sie sie nicht brauchen (ich denke jeder von uns kennt die Welt in einem Dorf mit 100 Leuten? Falls nicht, kann ich das nochmal raussuchen). Wenn ich nun Leute für Arbeit belohne, muss das natürlich nicht nur Essen und Trinken sein, aber eben kein Besitz. Also, wenn man etwas nur so lange behält, wie man es wirklich braucht, besitzt man es nicht.

Vielleicht noch was grundsätzliches: Ich "argumentiere" gerade von einem rein theoretischen Standpunkt aus, um die Diskussion ein wenig philosophischer zu gestalten ;). Außerdem spreche ich hier immer nur Teilaspekte (wie hier "Besitz") an, ohne dass ich ein komplettes Gesellschaftssystem vorstellen möchte.

PS: Ach ja, es tut mir leid, dass du ein wenig zu spät bist mit der Venus, aber hier kannst du einen Flecken kaufen:
Grundstücke auf der Venus

fanvarion
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Mi 30. Jun 2004, 18:35 - Beitrag #12

Ich kann mich der Definition von Nightmare anschließen.

Nightmare
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Mi 30. Jun 2004, 19:16 - Beitrag #13

Wenn du jetzt noch sagst, warum das so ist, bin ich vollkommen zufrieden ;). Ran an die Tasten, fanvarion, wir wollen doch die Beiträge im Philosophieforum nicht zu einem bloßen :s157: / :s156: - Schlagabtausch werden lassen, oder?

(so, das waren jetzt auch genug smilies für die nächsten 10 Beiträge ^^)

Wombat
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Mi 30. Jun 2004, 19:59 - Beitrag #14

*lol* ich hab´s geahnt. Wenn ich dann mal nen richtigen Beruf habe, werde ich mir vielleicht nen meter gönnen! *gg*

Sorry ... ich versteh Deinen Beitrag immer noch nicht so wirklich ... bin heute glaub ich schwer von kapisch ...

Alles was teilbar ist = Besitz?

Also, wenn man etwas nur so lange behält, wie man es wirklich braucht, besitzt man es nicht. [/URL]


Gegenbeispiel. Ich kaufe mir ein Haus, aber ich behalte es nur solange, bis ich ins Altenheim gehe. dann brauche ich das Haus ja nicht mehr. Also hat es mir nie gehört? :confused:

Ich glaub ich sollte nix mehr schreiben. Hälst mich jetzt bestimmt für so ne total blöde ...

Bin grad ein bißchen aufgebracht. Der Grund dafür paßt sogar zu dieser Diskussion. Heute, als ich zu Uni ging, hab ich meinen Briefkasten geöffnet. Da war ein Päckchen drin, die Cd die ich bei ebay ersteigert hab und mich schon voll lange drauf freue. Jedenfalls hab ich sie wieder in den Briefkasten gesteckt, weil ich sie nicht mit zur Uni nehmen wollte. Als ich aber gerade zurückkam, war sie weg. Es hat sie also jemand geklaut.

Sowas ist doch total asozial! Es ist nicht mal was lebensnotwendiges, sondern nur eine Cd und die Musik, wird dem Langfinger garantiert nicht gefallen.

Ich bin so geknickt ... und enttäuscht von meinen Nachbarn ... *snief*

Artanis
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Do 1. Jul 2004, 12:17 - Beitrag #15

@Besitz

Es ist selbstverständlich möglich etwas zu besitzen, denn Besitz impliziert nicht Eigentum, der Eigentumsvorbehalt liegt bei der NAtur, trotzdem kann ich einen Holztisch besitzen. Folglich ist es allerdings unmöglich, dass irgendein Gut in mein rechtmäßiges Eigentum übergeht, sofern der Sache irgendein Teil beigemischt ist, welches nicht Eigentum eines Menschen werden kann. Ein synthetisches Atom könnte also mein Eigentum werden, ein Kohlenstoff Atom lediglich mein BEsitz. Diese Sichtweise mag zwar theoretisch korrekt sein, realisierbar ist sie allerdings ungefähr in dem MAße, wie Kants Imperativ. Es ist also müßig sie als Argument bei der Diskussion praktischen Diebstahls heranzuziehen, da dieser das abgeschlossene Definitionssystem unserer Gesellschaft zur Gültigkeit voraussetzt, was das Eigentum einer Sache seitens eines Bürgers impliziert.

@Diebstahl

Diebstahl ist unter Betrachtung der gegenwärtigen Ethik und Moral zweifellos verwerflich, diese Verwerflichkeit variiert je nach Motivation und Wert der Sache.
Losgelöst von der gegenwärtig verbreiteten Sichtweise spricht nichts gegen Diebstahl, es liegt lediglich der Sieg eines Talents - Stehlen - über ein anderes - Bewachen - vor. Will man nicht bestohlen werden, so steht es jedermann frei, seine Bewachungstalente zu schulen.

@Mundraub

I)...liegt vor, wenn ein Versorgungsgut von minderem Wert, aus existenzsichernden Gründen, zwecks unmittelbarem Konsum ohne Einverständnis des Eigentümers und ohne Gewaltanwendung oder Androhung entwendet wird.
II) Weiterhin gelten auch sämtliche Gründe als existenzsichernd, sofern sie der Wahrung der Menschenwürde hinsichtlich des als Existenzminimums gekennzeichenten Lebenstandarts im Alltag dienlich sind.
(Soweit meine pers. Definition von Mundraub)

Wombat
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Do 1. Jul 2004, 22:38 - Beitrag #16

@Besitz


Ein synthetisches Atom könnte also mein Eigentum werden, ein Kohlenstoff Atom lediglich mein BEsitz.


Hm ... soweit ich weiß kann man doch Atome gar nicht sythetisieren! Wenn Du aber ein Molekül meinst, dann stimmt die Aussage nicht, weil Moleküle bestehen aus Atomen ... und da alles irgendwie aus Atomen besteht, kann man ja dann gar nichts als sein Eigentum bezeichnen. Somit wäre das Wort an sich nutzlos und nicht brauchbar.

@Diebstahl


Will man nicht bestohlen werden, so steht es jedermann frei, seine Bewachungstalente zu schulen.


Also ich finde in einer Gesellschaft sollte es schon ein Mindesmaß an Vertrauen geben. Ich kann doch nicht rund um die Uhr auf meine Eigentümer achtgeben! Dann müßte ich sie ja jederzeit bei mir tragen!

Und Stehlen würde ich nicht als Talent betrachten. Denn das würde ja bedeuten, dass es eine Gabe ist, die schon von Geburt an vorhanden ist!

Artanis
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Fr 2. Jul 2004, 00:46 - Beitrag #17

@Besitz

Hm ... soweit ich weiß kann man doch Atome gar nicht sythetisieren! Wenn Du aber ein Molekül meinst, dann stimmt die Aussage nicht, weil Moleküle bestehen aus Atomen ... und da alles irgendwie aus Atomen besteht, kann man ja dann gar nichts als sein Eigentum bezeichnen. Somit wäre das Wort an sich nutzlos und nicht brauchbar.


Du weißt nicht...

Alle Elemente, die schwerer sind als das noch natürlich vorkommende Uran, müssen synthetisch hergestellt werden. Dies wird umso schwieriger, je schwerer die Elemente werden, je höher also ihre Ordnungszahl ist. In der Tat lassen sich einzelne Hassiumatome nur in Kernfusionsreaktionen an Beschleunigern synthetisieren.Eine besondere experimentelle Herausforderung für chemische Untersuchungen ist der Umstand, dass die Atome nur äußerst kurze Lebenszeiten von wenigen Sekunden haben, bevor die synthetisierten Kerne wieder radioaktiv zerfallen.

Quelle: Essay der TU München


@Diebstahl

Also ich finde in einer Gesellschaft sollte es schon ein Mindesmaß an Vertrauen geben. Ich kann doch nicht rund um die Uhr auf meine Eigentümer achtgeben! Dann müßte ich sie ja jederzeit bei mir tragen!

Und Stehlen würde ich nicht als Talent betrachten. Denn das würde ja bedeuten, dass es eine Gabe ist, die schon von Geburt an vorhanden ist!


Ich spreche von einer hypothetischen Gesellschaft, losgelöst von unserem ethischen Wertedefinitionssystem, daher ist dein Einwand unzutreffend.
Stehlen ist ein Talent, die Summe verschiedener angeborener und erlernter Attribute.

Traitor
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Fr 2. Jul 2004, 01:32 - Beitrag #18

Nightmare und Artanis haben dahingehend recht, dass man wohl erstmal die Grundlagen von Besitz und Eigentum klären muss, bevor man logisch sauber über Diebstahl diskutieren kann. Wenn man die beiden als rechtmäßig ansieht, steht die Bewertung von Diebstahl mit der Mundraubausnahme wohl auch außer Frage.

Zur Definition und Abgrenzung der beiden Begriffe würde ich sagen:
Besitz - etwas gehört im Moment mir, ich habe die Kontrolle darüber. Sobald ich etwas stehle, ist es also genauso mein Besitz, wie wenn ich es gekauft habe.
Eigentum - rechtmäßiger Besitz; ich habe ein allgemein und objektiv anzuerkennendes Recht auf das Objekt.

Wodurch ergibt sich nun dieses Recht? Dass ich mir das Objekt erarbeitet, verdient habe, wie Shockk es als Grundlage nimmt, sehe ich ebenfalls als gute Begründung an. Prinzipiell habe ich also Eigentumsrechte an allem, was ich selbst erschaffen habe oder an allem, was von niemandem "beeigentumt" wird und an dem ich eine Gewinnungsarbeit geleistet habe.
Ich habe also Eigentumsrechte am geschreinerte Tisch, am aufgehobenen Stein und am urbar gemachten Stück Wildnis. Nicht aber am Venusgrundstück.

Jede Form von Wirtschaft, egal ob auf Tausch-, Geld- oder sonstigem Handel beruhend, führt dann die Möglichkeit ein, Eigentumsrecht an andere Menschen zu übertragen, und legitimiert somit den Besitz von Objekten, an denen man eigentlich keine primären Eigentumsrechte hat. Ein Stück Venus erhalte ich so aber immer noch nicht, da ja niemand hier primäre Rechte hat und sie somit gar nicht verkaufen kann.

Warum man überhaupt solche Rechte definiert, und mit welchem Recht man sie nur dem Menschen, nicht der Natur zugesteht, wird Artanis nun fragen. Die Antwort: aus ganz pragmatischen Gründen - ohne ein solches System würde keine Gesellschaft funktionieren (oder nur so rudimentär, dass es kaum wünschenswert wäre), oder zumindest hat noch niemand ein gegenteiliges funktionierendes Modell, auch nur theoretisch, gefunden.
Die Eigentumsrechte sind also nur insofern "allgemein und objektiv anzuerkennen", sofern man sich innerhalb dieser Gesellschaft befindet - es ist ein menschengegebenes Recht, und der Mensch hat somit auch die Verantwortung, es gegenüber "Geschäftspartnern" wie "der Natur" nicht überzustrapazieren.


Was deine atomare Eigentumsdefinition angeht, Artanis, halte ich diese übrigens für hanebüchenen Unsinn und hoffe, dass sie als ironisches Stilmittel zum Zeigen der Absurdität von Eigentum gedacht war. Denn wieso sollte ausgerechnet ein Atom die Grenze sein? Ein synthetisches Atom (das natürlich in keinster Weise von einem natürlichen Atom zu unterscheiden ist, da Atome keinerlei Individualität besitzen) besteht aus Neutronen, Protonen und Elektronen, die du wieder der Natur entnehmen musst. Stellst du auch diese im Beschleuniger künstlich her, verwendest du dazu wiederum Energie, die seit dem Urknall in der Natur enthalten ist. Man könnte also nie Eigentum haben, alles ist auf die Natur zurückzuführen.

fanvarion
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Sa 3. Jul 2004, 01:15 - Beitrag #19

Original geschrieben von Nightmare
Wenn du jetzt noch sagst, warum das so ist, bin ich vollkommen zufrieden ;). Ran an die Tasten, fanvarion, wir wollen doch die Beiträge im Philosophieforum nicht zu einem bloßen :s157: / :s156: - Schlagabtausch werden lassen, oder?

(so, das waren jetzt auch genug smilies für die nächsten 10 Beiträge ^^)


Der Mundraub wird durchgeführt um seinen Hunger zu stillen, sein Überleben zu sichern und zwar in der Not wenn ich verhungere.
Also einen Apfel vom Baum zu nehmen oder anderes Obst zu pflücken.
Genaus osehe ich es wenn von einer Auslage ein Brot oder Brötchen verschwindet.

Alle anderen Dinge sind Diebstahl, ein Auto mitzunehmen weil es gefällt oder jemand das Land zu enteignen weil man die Macht dazu hat.
Dinge aus Neid in sein Eigentum überwechseln zu lassen gehört auch dazu

Hier eine Orignalfassung des Begriffes Besitz.
(Habe heute keine Lust es in eigener Definition zu verfassen)

Umgangssprache

Der Begriff Besitz bezeichnet in der Umgangssprache etwas, was jemand erworben oder ererbt hat, so dass er darüber verfügen kann. Er wird häufig (im juristischen Sinn fälschlicherweise) gleichbedeutend mit Eigentum verwendet.

Recht

Deutsches Recht


Definition

In der deutschen juristischen Fachsprache bezeichnet der Begriff Besitz grundsätzlich die tatsächliche Herrschaftsmacht einer Person über eine Sache. Maßgebend für die Frage, ob jemand eine Sache in Besitz hat, ist also nicht, ob diese Sache seinem Vermögen zugeordnet wird (vgl. Eigentum), sondern ob er - unabhängig von der rechtlichen Zuordnung - die Sache tatsächlich inne hat. In diesem Sinne haben auch der Mieter Besitz an der Wohnung und sogar der Dieb Besitz an dem gestohlenen Gegenstand.

Besitzschutz

Eine Besitzentziehung oder Besitzstörung gegen den Willen des Besitzers (verbotene Eigenmacht) ist stets rechtswidrig. Das gilt auch dann, wenn z. B. dem Eigentümer ein Recht auf den Besitz zusteht. So darf der Eigentümer nach Ablauf der Mietzeit dem Mieter nicht einfach die Sache wegnehmen, sondern muss ggf. gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der verbotenen Eigenmacht darf sich der unmittelbare Besitzer mit Gewalt erwehren (Besitzwehr). Einen bereits gebrochenen unmittelbaren Besitz darf er zeitlich unmittelbar anschließend wieder mit Gewalt herstellen (Besitzkehr). Der Ladeninhaber darf deshalb den Dieb gewaltsam an der Wegnahme hindern und ihm die erbeutete Sache auch sofort wieder mit Gewalt abnehmen.

Arten des Besitzes

Unmittelbarer und mittelbarer Besitz

Unmittelbarer Besitz liegt vor, wenn nach der Auffassung des tägliches Lebens auf Grund der räumlichen Beziehung und deren Dauer eine unmittelbare Sachherrschaft gegeben ist. Mittelbarer Besitz abstrahiert juristisch bereits wieder von der vorstehenden Definition über die Sachherrschaft und sieht auch den als Besitzer an, der die Sachherrschaft nicht selbst wahrnimmt, sondern durch einen anderen ausüben lässt. Das verbreitetste Besitzmittlungsverhältnis ist die Miete. Der Eigentümer (Vermieter) lässt die unmittelbare Sachherrschaft durch den Mieter ausüben. Dann ist der Vermieter mittelbarer und der Mieter unmittelbarer Besitzer.

Exkurs: Besitzdiener

Befindet sich derjenige, der die unmittelbare Sachherrschaft tatsächlich ausübt, in Abhängigkeit vom Eigentümer, so spricht ihm das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den Besitz ab. Der Knecht des Bauern hat an dem Pflug, den er führt, der Angestellte des Unternehmers hat an dem Computer, den er bedient, keinen Besitz, sondern ist nur Besitzdiener. Er genießt deshalb keinen Besitzschutz und darf sich der Wegnahme des Pfluges oder des Computers durch den Bauern oder Chef nicht mit Gewalt erwehren.

Allein- und Mitbesitz

Übt nur eine Person die Sachherrschaft aus, hat sie Alleinbesitz. Tun dies mehrere Personen zusammen, so steht die Sache in ihrem Mitbesitz. Unter den Mitbesitzern findet Besitzschutz nur statt, wenn der eine den anderen ganz von der Sachherrschaft ausschließt, nicht aber, wenn nur die Grenzen des Gebrauchs der gemeinsam besessenen Sache streitig sind. Sperrt also einer von zwei Mitmietern den anderen aus, darf dieser Besitzschutz üben. Macht er ihm nur den Fernsehsessel während der Sportschau streitig, sind Besitzwehr und Besitzkehr ausgeschlossen.

Eigen- und Fremdbesitz

Durch das Begriffspaar Eigen- und Fremdbsitz wird der Besitz nach der Willensrichtung des Besitzers differenziert. Eigenbesitz hat, wer die Sache als ihm gehörig besitzt. Fremdbesitzer ist, wer nur aufgrund eines beschränkten Rechts besitzt. Der Eigenbesitz ist Voraussetzung für den Eigentumserwerb durch Ersitzung.

Österreichisches Recht

Das österreichische ABGB ist als naturrechtliche Kodifikation des beginnenden 19. Jahrhunderts dem Römischen Recht näher als das BGB. Dies zeigt sich insbesondere beim Besitz, wo das ABGB zwischen Innehabung und (tatsächlichem) Besitz in römischrechtlicher Manier unterscheidet:

Innehabung und Besitz
Innehabung: Inhaber ist derjenige, der eine Sache nur in seiner Verfügungsgewalt hat.
Besitz: Besitzer ist der, der animus (Besitzwille) und corpus (Innehabung) hat.

Beispiele: Der Entlehner ist Inhaber, da er den Besitzwillen eines anderen anerkennt. Der Dieb ist - unredlicher - Besitzer, da er Innehabung und Eigenbesitzwille hat.

Arten des Besitzes

Im Einzelnen kann man unterscheiden:
Sachbesitz - Rechtsbesitz
Sachbesitz: Besitz einer körperlichen Sache
Rechtsbesitz: Besitz von Rechten, also unkörperlichen Sachen, wobei sich diese Rechte auf körperliche Sachen (zB Mietgegenstand) beziehen und auf dauernde Ausübung gerichtet sein mussen.
Rechtmäßigkeit - Redlichkeit - Echtheit
rechtmäßiger Besitz: Besitz aufgrund eines gültigen Titels (zB Kauf)
redlicher Besitz: Der Besitzer hält die Sache "aus wahrscheinlichen Gründen für die seinige".
echter Besitz: Besitz nec vi (nicht gewaltsam entzogen), nec clam (nicht heimlich entzogen), nec precario (nicht aufgrund einer Bittleihe)

Besitzschutz

Der Besitz ist geschützt durch:
Besitzstörungsklage: Klage auf Widerherstellung des Beistandes bzw Untersagung weiterer Störungen
Actio Publiciana: Der relativ besser Berechtigte ist gegenüber dem schlechter Berechtigtem geschützt (zB rechtmäßig, redlicher und echter Besitzer vs. unrechtmäßigen, redlichen und echten Besitzer).


Eigentum

Definitionen

Allgemein

Eigentum bezeichnet ein rechtliches oder normatives Verhältnis von Personen oder Institutionen zu einem oder mehreren Objekten im Sinne eines Verfügungsrechtes. Das Bestehen dieses besonderen Verhältnisses hängt davon ab, ob es als solches gerechtfertigt bzw. begründet werden kann oder nicht.
Eigentum und Besitz werden sprachlich oft gleichgesetzt, sind aber unter Umständen voneinander abzugrenzen. So kann ein Gegenstand sich vorübergehend im Besitz einer anderen Person als des Eigentümers befinden.

Der Begriff Eigentum wird nur dann gebraucht, wenn es eine Population oder Gesellschaft mit ausgeprägter Besitz-Aufteilung gibt. Den früheren Inuit-Populationen war beispielsweise der Begriff des Eigentums unbekannt.

siehe auch: Die Grundlagen der Eigentumstheorie

Im Sinne der Rechtsprechung

Eigentum ist im Sinne des Zivilrechts (insbesondere des Sachenrechts) das umfassende Recht an einer Sache. Es wird auch als dingliches Vollrecht bezeichnet. Der Eigentümer darf nach Belieben mit seinem Eigentum verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen, soweit nicht Rechte Dritter oder Gesetze dagegen stehen, § 903 BGB. Vom Besitz ist das Eigentum scharf zu unterscheiden.

Verfassungsrecht

Privateigentum ist durch Artikel 14 Abs. 1 des Grundgesetzes als Institut garantiert. Inhalt und Schranken des Eigentums werden durch die Gesetze bestimmt, wobei der historische Eigentumsbegriff als Leitlinie dient. Dieser Eigentumsbegriff umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jegliche vermögenswerte Rechte.

Das Eigentum ist im Prinzip ein dingliches Recht; insoweit das weitestgehende Recht. Es ist ein Herrschaftsrecht über Sachen im rechtlichen Sinn. Die Definition des Art. 14 GG geht über diesen privatrechtlichen Begriff hinaus (s.o.). Sachen nach § 90 BGB sind körperliche Gegenstände. Die Sozialbindung ist bei beweglichen Sachen (Fahrnis) weitaus geringer als bei den unbeweglichen (Immobilien).

In Artikel 14 Abs. 1 S. 1 GG gewährleistet der Staat das Grundrecht auf Eigentum. Der Eigentümer hat die Freiheit, sein Eigentum nicht nur schlicht zu behalten, sondern auch es zu verwenden, zu verbrauchen und zu veräußern (vgl. Jarass/Pieroth, GG, Auflage 1997, Art. 14 Rn. 13).

Dieses liberalrechtsstaatliche Verständnis des Art. 14 GG wird freilich durch eine Reihe von Beschränkungen ergänzt und korrigiert:
Art. 14 Abs. 2 GG: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Durch die Sozialbindung des Eigentums wird das Recht der Nutzung des Eigentums eingeschränkt. Entgegen der landläufigen Meinung darf man mit seinem Eigentum nicht gänzlich unbeschränkt machen was man will, sondern muss dabei auch dessen möglichen Nutzen für die Allgemeinheit beachten.
Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG: "Inhalt und Schranken [des Eigentums] werden durch die Gesetze bestimmt". Die Nutzung des Eigentums wird durch eine Vielzahl von Gesetzen reglementiert und beschränkt. Man spricht hier von Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums. Die Nutzung eines Grundstückes kann beispielsweise durch das Nachbarschaftsrecht oder durch die Bauvorschriften eines Bebauungsplanes beschränkt sein. Trotz der Inhalts- und Schrankenbestimmungen liegt aber das Eigentumsrecht ganz beim Eigentümer. Anderes Beispiel dafür ist, dass der Eigentümer eines Kunstwerkes durch das Urheberrecht daran gehindert ist, dieses Kunstwerk zu verändern, wenn er nicht gleichzeitig der Inhaber des Urheberrechtes ist; er darf es aber verkaufen.
Art. 14 Abs. 3 S. 1 GG "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig". Entscheidet der Staat, dass es für das Wohl der Allgemeinheit erforderlich ist, kann der Staat als letztes Mittel das Eigentum auch entziehen. Eine Enteignung ist vor allem bei der Verwirklichung staatlicher Bauvorhaben und Planungen relevant. Zuvor müssen aber alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft worden sein (sog. Subsidiaritätsprinzip). Zudem muss eine eigentumsentziehende Maßnahme immer entschädigt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat auch den Zugriff auf Eigentum über eine Vermögenssteuer praktisch ausgeschlossen: Vermögenssteuer und Einkommenssteuer zusammen dürfen nicht mehr als 50% der Erträge aus dem Vermögen ausmachen. Dadurch sind nicht nur die bestehenden Vermögensverhältnisse, sondern auch die zunehmende Konzentration des Vermögens verfassungsrechtlich geschützt.

Privatrecht

Die Übertragung von Eigentum vollzieht sich durch die Übereignung. Soweit Eigentum an einer Sache nicht (mehr) besteht, kann das Eigentum (erneut) durch Aneignung erworben werden. Ein weiterer Erwerbstatbestand ist die Ersitzung.

Eigentum an einer Sache kann auch in Form von Miteigentum nach Bruchteilen (Bruchteilseigentum) oder zur gesamten Hand (Gesamthandseigentum) auf mehrere Personen aufgeteilt sein. Ferner bestehen das Sicherungseigentum (auch Treuhandseigentum), das vorbehaltene Eigentum und das Wohnungseigentum. Eine Staffelung des Eigentums nach einer hierarchischen Gliederung ("Über- und Untereigentum") wie beim Besitz ist nicht möglich.

Im österreichischen Privatrecht ist das Eigentum durch die Eigentumsklage (rei vindicatio) und die Eigentumsfreiheitsklage (actio negatoria) geschützt. Dem entsprechen im deutschen Recht, das formal nicht auf die römischrechtlichen Klagearten, sondern auf die materiellrechtlichen Ansprüche abstellt, der Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den Besitzer, der kein Recht zum Besitz hat, nach § 985 BGB sowie die Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche nach 1004 BGB.

Siehe auch: Allmende, sog. Geistiges Eigentum, Gemeineigentum, Immaterielle Monopolrechte

Das Wesen des Eigentums

Eigentum ist der Anspruch des Eigentümers an alle anderen Personen auf Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Sache. Es bezieht sich also nicht direkt auf die Sache, sondern auf den Besitz (=Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Sache) und verhält sich zu diesem als eine Abstraktion erster Ordnung. Da nun der Besitz wiederrum eine Abstraktion erster Ordnung im Verhältnis zu der betreffenden Sache ist, ist das Eigentum also eine Abstraktion zweiter Ordnung im Verhältnis zu der betreffenden Sache. Der Nutzen dieser Aussage lässt sich allerdings bezweifeln. Sie lässt auch Aspekte des Eigentums außer Acht, die nichts mit dem Besitz zu tun haben, zum Beispiel die Möglichkeit, ein Grundstück mit einer Hypothek zu belasten.

Geistiges Eigentum

Immaterielles Eigentum nimmt immer mehr an Bedeutung zu. Geregelt wird es zum Beispiel in Gesetzen zum Urheberschutz, Patentrecht und ähnlichen.

Artanis
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Sa 3. Jul 2004, 03:27 - Beitrag #20

Was deine atomare Eigentumsdefinition angeht, Artanis, halte ich diese übrigens für hanebüchenen Unsinn und hoffe, dass sie als ironisches Stilmittel zum Zeigen der Absurdität von Eigentum gedacht war.


war sie...

/leaves Thread


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