Ich denke, Noriko ist auf dem richtigen Weg, begründet die Verallgemeinerung aber noch nicht wirklich schlüssig, und dadurch kam es dann zu dieser Gleichbehandelungsdebatte, die eigentlich vermeidbar ist.
Der KI besagt, dass die eigene Ansicht jederzeit zur allgemeinen Gesetzgebung werden können sollte. "Allgemeine Gesetzgebung" bedeutet für mich: aus jedem anderen Blickwinkel würde sich mit dem Denkansatz das gleiche Gesetz ergeben.
Aus dieser Interpretation folgt dann, warum die eigene Ansicht "Icb darf Gruppe X diskriminieren" zu "Man darf Gruppen diskriminieren" erweitert werden muss und auch dann nicht mit dem KI vereinbar wäre: aus dem Blickwinkel eines anderen, speziell eines Mitglieds von X, sähe das Gesetz anders aus. Und die erweiterte Version schließt einen selbst mit ein, weshalb man sie nicht mehr wollen kann.
Ich denke, das ist auch die grundsätzliche Funktionsweise des KI: er zwingt einen dazu, die eigene Ansicht so zu verallgemeinern, dass sie, auf einen selbst zurückbezogen, automatisch "unwollbar" wird, wenn sie sich zuvor auf das negative Behandeln anderer Menschen bezog.
Die Gefängnisstrafe lässt sich am besten mit dem KI auf Linie bringen, wenn man sie umformuliert zu "Ich darf jemandem seine Freiheit entziehen, wenn ich durch seine Freiheit über Gebühr bedroht bin", dies verallgemeinert wird zu "Man darf Menschen einsperren, wenn sie andere über Gebühr bedrohen", was auf einen selbst den Rückschluss ergibt "Auch ich darf eingesperrt werden, wenn ich andere Menschen über Gebühr bedrohe", was zwar nicht allzu angenehm ist, aber gegenüber der Gegenmeinung "Ich darf auf keinen Fall eingesperrt werden" die bessere Lösung ist. (entsprechender Dreischritt kann bei Bedarf nachgeliefert werden.)
Die Nazitötung disqualifiziert sich durch den Dreischritt analog zur Diskriminierung. Führt man ihn jedoch analog zur Gefängnisstrafe, kommt die Berechtigung der Notwehr heraus, was ja wiederum durchaus wünschenswert ist.
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