Minderjährig?

Erlebnisse und Erfahrungen aus den schönsten und den traurigsten Stunden des Lebens. Träume von der perfekten Liebe und ein Kummerkasten für ihr Scheitern.
drache
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Do 15. Apr 2004, 13:15 - Beitrag #1

??? minderjährig ???

Habe mal zu folgendem Thema eine Frage:

Habe in einem Erotik-Chat ein Mädchen kennengelernt, dass mir nach kurzem plaudern (auch über meine neues Hobby der erotischen Foftgrafie) angeboten hat, ich könnte erotische Fotos von ihr machen.
Leider stellte sich das Alter der jungen Dame recht bald als 16 herraus, und ich bin über 30 Jahre alt.
Bisher bin ich davon ausgegangen, das Minderjährige ab 16 Jahren vom Gesetzgeber her, Sex haben dürfen, mit wem sie wollen.
Aber wie sieht das denn mit Fotos/Videos aus. Wird da unterschieden, zwischen Softcore/Hardcore? Würde ich mich strafbar machen?

Gruß
Drache

Nightmare
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Do 15. Apr 2004, 13:32 - Beitrag #2

Nein, 16 jährige dürfen nicht Sex mit jedem haben. Da du über 18 bist, würdest du dich strafbar machen, weil du minderjährige verführst.
Zu den Bildern...da sieht es sehr wahrscheinlich ähnlich aus, außerdem verstehe ich nicht ganz dass man als 30 jähriger Lust hat 16 jährige Mädchen - und das sind sie noch - in erotischen Posen zu fotografieren.

Arschfurunkel
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Do 15. Apr 2004, 14:12 - Beitrag #3

Ne, Nightmare, das stimmt nicht so, wie Du es schreibst.

Das StGB regelt in den §§ 174-184 die "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/ und dort sind, allgemein gesprochen, sexuelle Handlungen nur gegenüber unter 16-jährigen strafbar.

Allerdings, was die Pornographie angeht: Diese ist bei unter 18-jährigen in jeglicher Form verboten und dazu gehören selbstverständlich auch Hardcore-Aufnahmen von unter 18-jährigen!

Drache, daß man da ernsthaft nachfragen muß, wundert mich schon! Als über 30-jähriger sollte man sich in der Rechtswelt so weit auskennen, um zu wissen, daß Pornographie unter 18 verboten ist!

drache
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Do 15. Apr 2004, 14:28 - Beitrag #4

Hoh Brauner !!!!

1. Hat sich das Alter der Dame erst herrausgestellt, nachdem sie mir das Angebot unterbreitete. Heißt: Ich laufe nicht im dunklen Trenchcoat und Hut vor Gymnasien herum und leide auch nicht am Lolita-Syndrom. Die Sache hat sich so ergeben, und da wollte ich einfach mal nachfragen, wie sich das denn rechtlich so verhält.
Habe übrigens der Dame auch sogleich dargestellt, dass ihre Idee angesichts ihres Alters vielleicht nicht so gut sei.

2. Kann ich auf heimliche Beschimpfungen als "Penner" und "Schwuchtel" seitens eines Mitglieds namens Kilgus verzichten. Wenn Du eine Meinung hast, dann tu sie hier öffentlich kund, du kleiner Feigling.

Drache

Nightmare
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Do 15. Apr 2004, 15:59 - Beitrag #5

@ Arschfurunkel (und das soll natürlich keine Beleidigung sein *gg*):

(bin dem Link mal gefolgt) Habe entdeckt dass ich tatsächlich um 2 Jahre daneben gelegen habe, schade aber auch ^^.

Ich glaube aber nicht dass man sich mit solchen (und allen anderen) Spitzfindigkeiten unseres doch recht unübersichtlichen StGbs auskennen muss, auch nicht wenn man 30 ist (;, das ist aber wohl ein ganz anderes Thema.

@ Drache: Dann haben wir das jetzt alle verstanden (siehe Lolitasyndrom) und wünschen dir dass du bald ein mind. 18 jähriges Model findest.... oder so

PS: Kilgus hat sich schon aus der Community verabschiedet...

Student27NRW
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Do 15. Apr 2004, 20:48 - Beitrag #6

Zu diesem Thema hatten wir bereits hier etwas.

StGB § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt

oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

MartinR
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Do 22. Jul 2004, 17:23 - Beitrag #7

minderjährig

Als ich den Thread durchgelesen habe, habe ich mal versucht im Strafgesetzbuch das nachzuvollziehen.

Dabei stellt sich mir jetzt eine ähnliche Frage.
Ich gehe eigentlich davon aus, daß es verboten ist als über 18jährige(r) mit ein(em/er) 16 bis 18jährigen Sex gegen Geld zu machen.
Aber ich finde nirgends was, was das beschreibt!?

Wie kann man das Verboten denn ableiten und woher!???

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Fr 23. Jul 2004, 15:58 - Beitrag #8

Re: minderjährig

Original geschrieben von MartinR
Als ich den Thread durchgelesen habe, habe ich mal versucht im Strafgesetzbuch das nachzuvollziehen.

Dabei stellt sich mir jetzt eine ähnliche Frage.
Ich gehe eigentlich davon aus, daß es verboten ist als über 18jährige(r) mit ein(em/er) 16 bis 18jährigen Sex gegen Geld zu machen.
Aber ich finde nirgends was, was das beschreibt!?

Wie kann man das Verboten denn ableiten und woher!???

So direkt habe ich dazu auch nichts gefunden, allerdings ist im Gesetzestext (u.a. § 7 JuSchG) bei Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahre) oft vom seelischen, körperlichen und geistigen Wohl die Rede. Die "Prostitution" würde meines Erachtens eindeutig diesem Wohl schaden.

MartinR
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Fr 23. Jul 2004, 19:08 - Beitrag #9

Hi!;)

Na von Prostitution hat hier auch keiner geredet;)
Den Prostitution bedeutet, daß es gewerbsmäßig gemacht wird.
Und soweit war ich in dem Gedankengang ja noch nicht.

Und das Gesetz zum Schutze der Jungend in der Öffentlichkeit greift hier wohl auch nicht.
Denn wenn eine 16 und eine >18 jährige Person sich verabreden, ist das nicht öffentlich.

folglich: Tatsächlich erlaubt! (strafrechtlich!!!)

MartinR
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Fr 23. Jul 2004, 19:16 - Beitrag #10

Was mich übrigens zu folgendem Schluß kommen läßt in Bezug auf das Fotografieren in pornographischen Posen:

Ist auch erlaubt!

Etwas paradox dürfte allerdins sein:
von einer 17jährige Person dürfen pornographische Fotos gemacht werden, allerdings dürfen diese der 17jährigen Person nicht zugänglich gemacht werden, da sie ja minderjährig ist....


Begründung:
Fotos machen ist eh nicht verboten.
Und eine 17jährige Person darf mit oder in Anwesenheit von älteren Personen sexuelle Handlungen an sich oder anderen vornehmen.
Und das diese beiden Dinge zusammenkommen ist wohl nirgends verboten...

Und Kinderpornographie ist es wohl erst, wenn es ein Kind (und das ist es rechtlich eben nur unter 14) ist.

Digitalblackout
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Mo 2. Aug 2004, 00:20 - Beitrag #11

Moment mal...
@Student24NRW: Ich dachte immer, wenn man über 18 ist, muss die andere Person mindestens 16 sein, damit es nicht strafbar ist, wenn secuelle Handlungen ausgeführt werden... Da im GEsetzestext siehts aber so aus, als ob auch ein zb 20-Jähriger zb mit einer 15-Jährigen schlafen dürfte, ohne bestraft zu werden???
Ehrlich gesagt, finde ich schon irgendwo nicht in Ordnung... ist das schon wieder ein anderes Thema?

Rheuma-Kai
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Mo 2. Aug 2004, 02:02 - Beitrag #12

hm... das is alles irgendwie kompliziert^^. aber ich glaube auch, dass, wenn eine Person 18 ist, die andre mindestens 16 sein muss, dass es nicht strafbar wird. Das ganze muss aber immer (natürlich^^) im beidseitigem einverständnis geschehen.

Digitalblackout
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Mo 2. Aug 2004, 07:21 - Beitrag #13

LOL, na das nehmen wir doch einfach mal als Selbstverständlichkeit an :s1:
Andernfalls kriegste auch viel Sex, aber nur der, den du bekomst, wenn du im Knast die Seife fallen lässt :boah:
Ne, aber so wie Rheuma-Kai das schreibt hatte ich das auch in Erinnerung.

MartinR
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Mo 2. Aug 2004, 11:52 - Beitrag #14

nochmal;)

Hi!!

Also das Gesetz ist da ganz einfach und eindeutig.

Das absolute Minimum beim Alter ist 14!

Zwischen 14 und 16 sieht es so aus:
1) ist der älter unter 21 dann ist es NUR verboten, bei
"Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt"

2) ist der ältere über 21 dann ist es verboten, bei
"fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung (des unter 16jährigen)"

Nachzulesen 182 StGB.

Ab 16 Jahren ist alles egal, weil dann der 16jährige über die sexuelle Selbstbestimmung verfügt.


Digitalblackout:

hm, es geht ja darum, daß der 14 bis 16 jährige "fähig ist sexuel selbst zu bestimmen" mit wem und warum. Das setzt eine gewisse Reife voraus. Und wenn BEIDE!!! wollen, warum denn dann nicht!?? Zu anderen Zeiten war das sehr üblich...
Obgleich Beziehungen wohl in dieser Zusammenstellung oft nicht lange halten, aber das ist ja was anderes. Solange sie hält, oder der Sex einfach nur Spaß macht, bin ich nicht dagegen!

In diesem Sinne;)
MartinR

Digitalblackout
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Mo 2. Aug 2004, 14:03 - Beitrag #15

Da bin ich ganz anderer Meinung und ich sehe ja auch, dass ich das Gesetz wohl falsch in Erinnerung habe, denn so finde ich es reichlich lasch... hab gerade leider nicht viel Zeit, werde das aber genauer erklären, wenn ich heute Abend nach Hause komme!

MartinR
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Mo 2. Aug 2004, 17:13 - Beitrag #16

ich bin gespannt und freu mich auf die diskussion;))

Digitalblackout
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Mo 2. Aug 2004, 21:48 - Beitrag #17

Aaalso, los gehts:

Ich gehe von folgendem Beispiel aus:

Eine 14-jährige Person und eine 20-jährige Person "betreiben sexuelle Handlungen", muss also nciht unbedingt heissen, dass sie miteinander schlafen. Ist auch wurscht.

Wie ich unsere liebreizende Gesellschaft kenne, ratet mal, wer in diesem Beispiel 20 ist und wer 14??
RICHTIG!
Der Junge ist 20 und das kleine Mädchen 14.

Und laut Gesetz soll das also nicht verboten sein. Die beiden dürfen also vollkommen legal alles machen, wozu sie Sex-mäßig Lust haben (ich werde das jetzt hier nicht ausführen, wie jemand schon irgendwo sagte, hier sind auch unter 16-Jährige im Board, eine solche Ausdrucksweise ist auch nciht nötig, strengt eure Phantasie an).

Okay, mal eben zu der Art von 14-jährigen Mädchen (ist nciht verallgemeinernd gemeint, ist nur... sagen wir, generell nciht zu übersehen):
Sie freuen sich, wenn sie von älteren gewollt werden. Hat was mit Status und so zu tun. Wenn man über sowas psychologische Veröffentlichungen liest wird man auch feststellen, dsas Frauen generell Wert auf Status legen und so ein 20-jähriger Freund bedeutet für eine 14-Jährige einen riesen Status!
Also wird sie für den "großen, alten, tollen Jungen, der ja soo cool ist, der schon Auto fahren kann etc" so ziemlich alles tun, wiel sie ihm gefallen will. So einfach ist das. Ich glaube kaum, dass die meisten da genug Rückgrat hätten zu sagen "Nein, das will ich jetzt nicht".

So, dann gibt es immer wieder Leute, die vom Entwicklungstechnischen Unterschied zwischen Mädchen und Jungen sprechen. Es tut mir leid, aber wenn ein 20-Jähriger ungefähr auf dem Stand einer 14-Jährigen ist, dann ist die Welt arm dran. Der ältere wird 100% ganz anders denken, andere Erfahrungen gemacht haben und natürlich sexuell wahrscheinlich von sich aus zu mehr bereit sein (oder hat sich das bei euch über die Jahre nicht so entwickelt?).

Und das kleine Mädchen macht so ziemlich alles, was er vorschlägt, weil sie ihm gefallen will, auch wenn sie selber eigentlich auf dem Stand noch gar nciht ist / sein kann.
Und das nennt das Gesetz also die Fähigkeit, selbst bestimmen zu können!?

So, das ist es, was ich daran verwerflich und schlecht finde. Nennt mich einen Moralapostel, aber die Vorstellung lässt mir schon die Galle hochkommen...

MartinR
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Mo 2. Aug 2004, 22:22 - Beitrag #18

Hi!

Nun... Eine(r) ist immer erfahrener als der/die andere.

Dein 14jähriges Mädchen sammelt also hier (vermutlich) ihre ersten Erfahrungen.

(Hier mal auch gleich eingeworfen: Wieviele Menschen haben nur mit wem Sex, weil der Partner "zufällig" Präsident der USA ist.....) Trotzdem isses nicht Verboten - Generell gesehen, nicht auf diesen polemischen Einzelfall bitte;)

Warum und wie sie ihn toll findet ist doch unerheblich. Wichtig ist, daß sie es auch mag. Denn sobald sie "nein" sagt muß halt Schluß sein. Und eben vorrausgesetzt sie ist geistig reif genug erkennen zu können, was sie da tut.

Sex ansich ist doch nichts Schädliches! (Ich weiß, die Kirche ist da anderer Meinung!).

Ob man als Spießer gelten muß, wenn man mit einer Person mehr als einmal Sex hat, sei mal dahin gestellt. aber Sex als Gesundheitsschädlich darzulegen ist genauso falsch. Und die Kirche möchte ja am liebsten die Welt in das strengste Kloster schicken, das es gibt...

Und um mal wieder zu Faden zurück zu kommen..... ;)

Der Gesetzgeber hat halt überlegt, ab wann denn ein Mensch fähig ist, sein sexuelles tun selbst zu bestimmen. Und hier wird halt 16 als "auf jedenfall Ja" bezeichnet und 14 bis 16 als abhängig von der Reife...

Sex ist was tolles!!! Ein hocherlebnis der Gefühle!
Besser es macht wer Sex als drogen zu nehmen;)))

Was halt aber viele hier voraussetzen ist, das der Ältere den Jüngeren immer ausnutzt und das als verwerflich ansieht...

Die Voraussetzung ist eben, das der Jüngere geistig in der Lage ist, zu entscheiden, was er will und was nicht.
Und wenn es etwas ist was er noch nicht kennt, und nun kennenlernt, wird er dann schon sagen können, ob ers will oder nicht.
Das ist eben Voraussetzung.

Und unter der Prämisse finde ich das völlig OK!

Und zu den beispielen: Es gibt nicht nur
Sie jung er alt
es gibt auch:
Sie alt er jung
Er alt er jung
Sie alt sie jung

und für alle gilt dieses Gesetz.

Feuerkopf
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Di 3. Aug 2004, 10:52 - Beitrag #19

Oh, und dieses Gesetz gibt es zu Recht!

Ich hätte wahrscheinlich jeden wesentlich älteren Mann vor den Kadi gebracht, der die Finger nicht von meiner 14jährigen Tochter gelassen hätte! Wenn sie einen 16jährigen Freund gehabt hätte, so hätte ich dennoch möglichst dafür gesorgt, dass beide mit Sex warten.

Mir geht es hier um die Selbstbestimmung junger Menschen, um die Fähigkeit, sich abzugrenzen. Die wünsche ich auch meinem Sohn, der inzwischen 14 ist.

Diese Pseudoargumente von Älteren finde ich unredlich. Mögen sie sich bitte an Frauen oder Männer und nicht an Kinder halten! Frauen oder Männer können ihnen nämlich eher Paroli bieten.

MartinR
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Di 3. Aug 2004, 13:17 - Beitrag #20

Original geschrieben von Feuerkopf
Oh, und dieses Gesetz gibt es zu Recht!

Ich hätte wahrscheinlich jeden wesentlich älteren Mann vor den Kadi gebracht, der die Finger nicht von meiner 14jährigen Tochter gelassen hätte!


Hi!;)

Hmmm, und was hätte es gebracht ihn anzuzeigen? Die/der 14 jährige Tochter/Sohn wird wohl zu einem Gutachter müssen um festzustellen, ob sie/er schon reif genug ist... und dann ggf. das Verfahren eingestellt, weil keine strafbare Handlung vorliegt.

Für die/den Tochter/Sohn ein echter Liebesbeweis von seinen Eltern...
Ich hätte damals meine Eltern für diese Peinlichkeit gehaßt...

Der Drang der Eltern ihre Kinder zu beschützen ist schön und gut... Aber Eltern fällt es interessanter Weise oft schwer, anzuerkennen, daß die Kindheit irgendwann zu Ende ist, und jeder Mensch dann immer mehr in der Lage ist, für sich selbst zu entscheiden. Und rechtlich ist man nunmal nicht mehr Kind ab 14.
Ich denke, einem Jugendlichen sollte man keinesfalls mehr mit reinen Verboten kommen, wie das bei 10jährigen noch geht.
Diskussion und Hilfe zur Entscheidungsfinden sind hier viel angesagter.

Original geschrieben von Feuerkopf
Mir geht es hier um die Selbstbestimmung junger Menschen, um die Fähigkeit, sich abzugrenzen. Die wünsche ich auch meinem Sohn, der inzwischen 14 ist.


Grade DANN! ist kein reines Verbot mehr sinnvoll. Als Jugendlicher ist man in der Lage, aus Fehlern zu lernen.
Und das geht nur, wenn man ihn Fehler machen läßt.



Und ich frag nochmal;)
Warum wird Sex so verteufelt!?
(Wir reden hier immer von einvernehmlichem Sex!)

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