Eine Rechtschreibreform setzt voraus, dass es eine Instanz gibt, deren Beschlüsse so weitgehend respektiert werden, dass sich die Reform über kurz oder lang im betroffenen Sprachraum durchsetzt. Anders als in Frankreich (Académie française) gibt es in Deutschland keine aus Tradition zur Regelung berufene Instanz.
Die Rechtschreibreform beruht auf einer am 1. Juli 1996 von den Vertretern der mehrheitlich deutschsprachigen Staaten Deutschland, Österreich und Schweiz unterzeichneten, zwischenstaatlichen Absichtserklärung über die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. Es handelt sich demzufolge nicht um einen staatsrechtlichen Vertrag. Unterzeichner für Deutschland waren der Präsident der Kultusministerkonferenz Karl-Heinz Reck und der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesinnenministeriums Eduard Lintner. Es gibt kein Rechtschreibgesetz. (Hervorhebung durch mich, Erdwolf)
Quelle: Wikipedia (1,2)
Andernfalls würde ich auch mich regelmäßig und mit voller Absicht strafbar machen.
