Haftpflicht in Gastronomie?

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M-Zakari
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Mo 20. Dez 2004, 21:51 - Beitrag #1

Haftpflicht in Gastronomie?

Hi!

Weiß nicht wirklich, ob das hierhergehört,
aber ich schilder' euch einfach mal mein Problem:
War diesen SA (18. auf 19.12.)mit einer Freundin in nem Club.
An der Garderobe haben wir unsere (Hand-)Taschen und Jacken
abgegeben, und -selbstverständlich- gegen ein paar Euro einen Bon
bekommen.
Naja jedenfalls waren,
als wir um 4.50h des nächsten morgens wieder gehen
wollten,unsere Sachen
weg.
Der Garderobier hat entweder zwischendurch geschlafen
oder war spazieren, jedenfalls war die Garderobe zwischendurch
anscheinend unbeaufsichtigt,
und unsere ganzen Sachen
- also Handies, Ausweise, Semester-Karten (für öff. Verkehrsmittel),
Mensa-Karten, Schlüssel, Jacke/Mantel -
einfach WEG!:sad:
Ein paar andere, bestimmt 10-20 an der Zahl
hatten das gleiche Problem.
Klar war das ein riesen-Tumult mit Polizei, Pöbeleien und Problemen,
aber letztendlich will ich einfach nur wissen,
wer für den Schaden aufkommt.
War heute bei der Polizei und habe zusammen
mit meiner Freundin sämtliche irgendwie-Wert-Gegenstände aufgezählt.
Aber die können nicht mehr tun als Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten.

Eine Entschädigung sollten wir laut Herrn Polizist über die Haftpflicht des
Veranstalters/ Zivilgericht oder sowas einklagen,
weil er ja nichts gemacht hat, sondern nur etwas NICHT gemacht hat:
nämlich aufgepasst auf unsere Sachen,
wofür wir ihm ja Geld gezahlt haben.
-Was dann eine bezahlte Dienstleistung
wäre (nur ohne Dienstleistung... :s35: ).
Naja, und als wäre das nicht genug gewesen, durften wir uns am Ende noch vom Chef& vom Garderobier anschnauzen lassen, wir sollen doch gefälligst selbst auf unser Zeug aufpassen, und sie am **:s133:** lecken.

Ja, ich fänds echt super, wenn mir jemand von euch erklären könnte, was
ich jetzt machen kann, um dem Veranstalter mal so richtig
den Hintern aufzureißen und Schadensersatz für
meine/unsere Sachen kriegen kann
-und das natürlich, ohne mir einen Anwalt zu nehmen,
was in dem Fall auch nix bringen würde, da eine Beratung beim Anwalt
schon 100-200 € kostet, und dafür könnte ich mir auch gleich
nen neuen Mantel und ein neues
Zugticket kaufen...

Danke fürs Lesen, hoffentlich kann mir
jemand weiterhelfen

Noriko
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Mo 20. Dez 2004, 22:01 - Beitrag #2

Der Aufbewahrer haftet, wenn er die hafutung nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat, was Bei gaderoben osft der fall ist.

M-Zakari
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Mo 20. Dez 2004, 22:04 - Beitrag #3

Es war ganz ganz sicher KEIN
Schild angebracht wo draufstand,
dass für Schaden nicht gehaftet würde,
und auch sonst war im ganzen Club nichts
ausgehängt von wegen Rechtslagen oder sowas....
Bei wem und wo und wie soll ich da klagen???

Noriko
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Mo 20. Dez 2004, 22:06 - Beitrag #4

Ich gleueb das fällt untes Zivilrecht, aber einen Anwalt wirst du dennoch brauchen da der wohl nicht von selber haften wollen wird.
ps: alels unverbindlich, ich bin kein jurist ^^"

M-Zakari
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Mo 20. Dez 2004, 22:10 - Beitrag #5

Kann ich nich irgendwo anders hingehn
um den anzuklagen?
Was ist wenn ich den Veranstalter/Clubbesitzer dazu auffordere?
Klar, wird der nicht sagen: "ach, armes
Kind, komm, da hast 200 Mäuse, kauf dir
wat scheenes!" :s11:
aber wenn ich den nerv und dazu auffordere
und bisschen drohe, meint ihr da könnt'
ich was rausschinden??

Noriko
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Mo 20. Dez 2004, 22:13 - Beitrag #6

Kannst es versuchen, aber für eine Klage brauchst du imerm nen Anwalt.
Vieleicht kannst du versuchen dich an die versichunrung direkt zu wunden, oder sowas, aber mehr fällt mir nicht ein

M-Zakari
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Mo 20. Dez 2004, 22:21 - Beitrag #7

Was für ne Versicherung?
Meine oder die von dem Veranstalter-Typen??????
Sorry, bin bissl schwer von Begriff...
Aber wie mach ich das?
Schreib ich dem Typen und mein dann so:
"Ach, ja wenn wir schon dabei sind, geben
Sie mir mal den Namen& Anschrift ihrer Haftpflicht-Versicherung"!!!!????

Noriko
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Mo 20. Dez 2004, 22:23 - Beitrag #8

Eher deine, die andere will ja nichts zahlen ;)
ehrlich ich weis es auch nciht genau. kennst du keinen anwalt den du fargen könntest?
Was du noch machen könntest währe bei eiern Verbraucher Zentrale Fragen. das ist aber ehct das lezte was mir einfällt.

M-Zakari
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Mo 20. Dez 2004, 22:26 - Beitrag #9

Dankeschöööön :s12:

Traitor
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Mo 20. Dez 2004, 22:42 - Beitrag #10

Da ja anscheinend noch deutlich mehr Leute betroffen waren, könnte die Verbraucherzentrale sogar die beste Anlaufstelle sein - ich glaube, die helfen einem auch, Sammelklagen auf die Beine zu stellen. Setzt aber natürlich voraus, dass du mehrere dieser Leute kennst oder wiederausfindig machen könntest.

M-Zakari
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Mo 20. Dez 2004, 22:45 - Beitrag #11

Das ist das Problem:
Der Herr Polizist hat mir verständlich gemacht,
dass es wirklich das klügste wäre, alle
zusammenzutrommeln und gemeinsam
zu klagen.
Aber außer meiner einen Freundin kannte
ich von den anderen niemanden, und von
der Polizei kann ich die Namen/Anschriften
aus datenschutzrechtlichen Gründen
nicht bekommen... :(
Wie soll ich die denn finden?
Weiß ja nicht, ob die da auch klagen werden/wollen...
Aber zu zweit wären wir auf jeden Fall schonmal

JaY
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Di 21. Dez 2004, 00:58 - Beitrag #12

Um sie alle zusammen zu trommeln würde ich in der Zeitung inserieren.

zum Topic:

Im allgemeinen ist es so das der Besitzter des Clubs dafür haften muss. Du hast ihn beauftragt auf deine Jacken usw. Aufzupassen und bezahlt. Also kannst du auch darauf bestehen das die Deinstleistung ausgeführt wird. Nötigenfalls kannst du es einklagen.

Bei uns in der Stammdisco ist ein Zettel angebracht das Schäden bis glaub 300€ gedeckt sind. Aufjednefall greift hier die Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Am besten an den Verbraucherschutzenden der kann die am besten Raten was zu tun ist.

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Fr 31. Dez 2004, 19:03 - Beitrag #13

Du kannst den Veranstalter/Besitzer schriftl. dazu auffordern, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Sollte dies nicht der Fall sein, bleibt nur der Gang zum Anwalt.


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