Das Beispiel der Remilitarisierung beweist, dass dieser Passus des Grundgesetzes änderbar ist. Demnach könnte auch das Zivilpflichtverbot problemlos aufgehoben werden. Und warum sollte bitte eine Zivilpflicht historisch und moralisch fragwürdiger sein als eine Wehrpflicht?
Sicher ist das änderbar:
janw schrieb:
Eine allgemeine Dienstpflicht, wahlweise militärisch oder zivil, hätte wie gesagt rechtliche Probleme, die aber gelöst werden könnten.
Eine Zivilpflicht wäre für mich moralisch deutlich weniger fragwürdig als eine Militärdienstpflicht, vielleicht kam das nicht ganz zum Ausdruck.
Historisch bin ich allen Pflichtsystemen nicht so ganz zugetan, sie bedeuten immer die Instrumentalisierung von Menschen wider ihren Willen und in den historischen Vorbildern eine Einbindung von Zivilisten in eine paramilitärische Struktur.
Pro wäre natürlich die soziale Durchmischung, welche ich für sehr wünschenswert halte.
(Ein bißchen augenzwinkernd: Mit der Remilitarisierung haben die Konservativen damals gezeigt, daß sie immer noch nicht von ihren Spielzeugen lassen konnten...)
Eine Zivilpflicht hätte für mich immer das Problem einer klaren Aufgabendefinition. Sie darf in keinem Falle zur Konkurrenz für gewerbliche Dienstleister und zu gemeinnütziger Arbeit Verpflichtete werden und müßte daher auf Aufgaben beschränkt sein, die sonst nicht erledigt werden würden.
Nur, welche sind das?
etwas oT:
Die Entwicklung könnte so aussehen:
1995 Die Stadt S löst ihre Gärtnerei auf und vergibt die Pflege der Grünanlagen an die Gärtnerei G.
200x Die zivile Dienstpflicht wird eingeführt
200x+1 Die Stadt S kündigt den Vertrag mit der Gärtnerei G und läßt ihre Grünanlagen ein Jahr ungepflegt
200x+2 Die Stadt S läßt ihre ungepflegten Grünanlagen durch Zivilpflichtige pflegen, weil "diese Aufgabe sonst nicht erledigt würde".
oT Ende