Was hättest du lieber, einen Mörder im Krankenhaus oder ein unschuldiges Kind im Grab?
Was ich lieber hätte, ist ja nicht die Frage... Und die Antwort ist klar. ABER: Ein Mörder ist er erst, seit dem Urteil. Alles andere sind Vorverurteilungen.
Überleg mal bitte, das sind doch Ansätze der Selbstjustiz, nicht!?
In Deutschland ist nur ein Gericht berechtigt, die Schuld festzustellen!
Meiner Meinung nach folgt jeglicher Rest daraus!
Ein Verdächtiger, und sei er auch noch so dringend verdächtig, ist (mit Einschränkungen die der Ermittlung dienen) wie ein Unschuldiger zu behandeln! Denn JEDER, der unrechtmäßig behandelt wird, ist einer zuviel!
Unser Rechtssystem basiert ja nicht auf Rache oder Vergeltung. Es wäre sonst sinnvoller, den Angehörigen die Bestrafung zu überlassen...
Die Unabhängigkeit eines Gerichtes ist dafür genau das Richtige. Denn jeder persönlich Betroffene würde alles tun, um sich zu rächen. Und um seinem Schmerz rauszulassen müßte sehr sehr oft ein eigentlich Unschuldiger für die Rache herhalten, denn welcher Angehörige würde sich schon gern gedulden. Der erst Beste kommt grade rechtzeitig.
Nein. Das kann es nicht sein.
Und genauso war der jetzt verurteilte Mörder zu behandeln. So schwer es auch sein mag.
Und wenn wir DAS gestatten, wann ist dann die Situation erreicht, in der wir "alles" rechtfertigen!?
Die Polizei hat nicht das Recht, so zu handeln.
Es ist doch paradox! Wir begehen eine Straftat, um eine andere MÖGLICHERWEISE zu verhindern!? Auge um Auge?
Nein.
Und es geht auch nicht darum, wie schlimm etwas ist.
Er wurde genötigt. Das ist ein Straftatbestand. Ihm wurde angedroht, das ihm Schmerzen zugefügt werden.
...haben Mörder sich das Recht auf Menschenrechts-gerechte Behandlung nicht verspielt?
Das hätten sie vielleicht, wenn unser Rechtssystem auf Rache ausgerichtet wäre. Aber das ist es nicht. Und wie wir in den USA sehen, die Todesstrafe dient nicht mal dem Zwecke der Abschreckung, sondern einzig der Rache. Denn werden dort signifikant weniger schwere Verbrechen begangen als in Staaten ohne Todesstrafe!?
Und letztlich kann die Justiz immer ein Fehlurteil abgeben. Das kann nie zu 100% ausgeschlossen werden. Wenn jemand hingerichtet wurde, der Unschuldig ist, kann das nicht aufgehoben werden. Eine Gefängnisstrafe kann wenigstens aufgehoben werden und der Betreffende entschädigt.
Das Grundgesetz sagt eindeutig, das die Menschenwürde für jeden gilt. Das schließt auch verurteilte Mörder ein. Und nicht nur das gilt, sondern das Grundgesetz geht sogar soweit und schreibt die Menschenwürde für alle Ewigkeit fest! Der Paragraph über die Menschenwürde kann nicht aus dem Grundgesetz herausgenommen oder wesentlich verändert werden! Und das ist gut so!!!!
Dabei streite ich nicht ab, daß wenn mein Lebenspartner ermordet werden würde ich nicht genau die gleichen Rachegefühle für denjenigen habe, wie wohl so ziemlich jeder andere auch. Aber ein Rechtssystem soll dafür sorgen, das weder Unschuldige bestraft werden, noch das die Strafe unverhältnismäßig ist und von Hass geleitet wird.
Und das gilt auch für Polizisten.