Diäten und andere Bezüge von Politikern

Das aktuelle politische Geschehen in Deutschland und der ganzen Welt sowie wichtige Ereignisse der Weltgeschichte.
dARk
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Fr 7. Jan 2005, 13:16 - Beitrag #1

Diäten und andere Bezüge von Politikern

Ich grüße euch!

Neuerdings hört man immer mehr in den Medien, dass Politiker immer häufiger neben ihren Diäten Geld von verschiedenen Konzernen, in denen sie im Vorstand oder als Berater tätig sind, Geld beziehen.

Begonnen hat diese Kette bei (Ex-) CDU Generalsäkretär Laurenz Mayer und nun breitet sich das ganze auf die meisten Parteien aus. Heute wurden die neusten Fälle von SPD- und Grünepolitikern bekannt gegeben.

Wie seht ihr das, dürfen Politiker zusätlich zu ihren Staatsbezügen noch Gehalt von Konzernen erhalten?

Ich glaube ja, denn es ist offensichtlich, dass die Wirtschaft die Politik bestimmt und wenn die Damen und Herren halt doppelte Bezüge kassieren, dann sollen sie das doch tun, was ist schlimm daran? Möchte nicht jeder den maximalen Gewinn schöpfen?

Zudem sind diese Personen ja nicht gleich Abgeordnete, meist waren sie vor ihrem Einzug in Kommunal- oder Landtagsparlamenten oder dem Einzug in den Bundestag in diesen Firmen angestellt waren und nun einfach in einer anderen Art und Weise sich weiterhin für die Firma einsetzen. Zudem endet auch irgendwann ihre Periode als Abgeordneter und dann gehen diese meist zurück in diese Firmen und arbeiten dort weiter.

Also ich finde nichts Schlimmes an der Sache und finde, dass die Medien es mal wieder viel zu hoch spielen und die Politiker mal wieder als "Geldgeier" dastehen.

Danke moderne Welt :shy:

VG Falco

Arschfurunkel
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Fr 7. Jan 2005, 14:40 - Beitrag #2

Ganz so einfach ist die Angelegenheit dan ndoch nicht zu sehen, denke ich.

Was Abgeordnete "dürfen" oder nicht, ist im Abgeordnetengesetz geregelt.

Im § 44 a "Verhaltensregeln" heißt es:

(2) Die Verhaltensregeln müssen Bestimmungen enthalten über
1. die Pflicht der Mitglieder des Bundestages zur Anzeige ihres
Berufs sowie ihrer wirtschaftlichen oder anderen Tätigkeiten, die
auf für die Ausübung des Mandats bedeutsame Interessenverknüpfungen
hinweisen können, unterschieden nach Tätigkeiten vor
und nach der Übernahme des Mandats einschließlich ihrer Änderungen
während der Ausübung des Mandats;
2. die Fälle einer Pflicht zur Anzeige der Art und Höhe der Einkünfte,
wenn ein festgelegter Mindestbetrag überstiegen wird;
3. die Pflicht zur Rechnungsführung und Anzeige von Spenden, wenn
ein festgelegter Mindestbetrag überstiegen wird;
4. die Unzulässigkeit einer Annahme von Zuwendungen, die das
Mitglied des Bundestages, ohne die danach geschuldeten Dienste
zu leisten, nur deshalb erhält, weil von ihm in Hinblick auf sein
Mandat erwartet wird, dass es im Bundestag die Interessen des
Zahlenden vertreten und nach Möglichkeit durchsetzen wird;
5. die Veröffentlichung von Angaben im Amtlichen Handbuch;
6. das Verfahren sowie die Befugnisse und Pflichten des Präsidenten
bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln.


Interessant wird's bei Punkt 4.
Natürlich bestimmt die Wirtschaft zum Teil die Politik, aber eine direkte Einflußnahme der Wirtschaft auf die Politik sollte unnbedingt vermieden werden, wegen der Unabhängigkeit der Mandatsträger.

In der Praxis sieht es leider anders aus. Aber dann soll man wenigstens mit offenen Karten spielen, also Nebeneinkünfte angeben, anstatt sie versteckt zu erhalten.

Traitor
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Fr 7. Jan 2005, 16:54 - Beitrag #3

Zustimmung zu Arschi. Es ist unmöglich, die Politik komplett frei vom Einfluss von Wirtschafts- und sonstigen Lobbys zu halten, aber da, wo dies direkt mit finanziellen Zuwendungen geschieht, sollte man dagegen vorgehen.
Denn schließlich soll ein Politiker eben nicht die Interessen eines Konzerns vertreten, sondern die des Volkes. Wird er weiterhin von einer Firma bezahlt, liegt hier, auch wenn daran keine expliziten Bedingungen geknüpft sind, ein glasklarer Interessenskonflikt vor.
Die Flugmeilen und ähnliches waren eine diffuse Geschichte, aber hier liegt der Fall für mich ganz klar - (zumindest indirekte) Korruption bzw. Korrumpierbarkeit. Politiker, die eine offizielle und hauptamtliche bekleiden, sollten grundsätzlich keinerlei derartige Nebentätigkeit ausüben, und das regelt das Gesetz meines Erachtens auch eindeutig so.

janw
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Fr 7. Jan 2005, 20:17 - Beitrag #4

Das Thema kocht alle paar Jahre mal hoch, es ist gewissermaßen einer der Punkte auf der grundsätzlichen ToDo-Liste unserer Demokratieordnungsebene, der immer wieder aufgeschoben wird.

Grundsätzlich stimme ich Arschi und Traitor zu, wobei die Sache damit noch nicht ganz erledigt ist.
Man muß die Sache von verschiedenen Seiten beleuchten.
Da ist zum einen die Abgeordnetenperspektive:
Mensch arbeitet als Leitender Angestellter in einer Firma und entschließt sich, seine Meinung auch mal in eine Partei einzubringen.
Mensch wird in der Partei freundlich aufgenommen, und dank Kompetenz und gleichzeitiger Unterordnung in die Parteihierarchie erhält er nach 5 Jahren einen hinreichend hohen Listenplatz, der ihn nach dem Wahlsieg der Partei in ein Parlament befördert.
Sein Arbeitgeber ist davon nur mäßig erfreut, denn er verliert nun einen fähigen Mitarbeiter. Der Abgeordnete steht vor dem Problem: Was, wenn die Partei in 4 Jahren die Wahl verliert?
Arbeitgeber und Abgeordneter vereinbaren, daß der Platz frei gehalten wird, die Arbeit wird auf andere Schultern notdürftig verteilt, und als großzügiger und zugleich taktisch denkender Mensch gibt der Arbeitgeber dem Abgeordneten noch einen Teil des Gehaltes, "kannst ja mal für Gut Wetter sorgen..." sind seine Worte beim Abschied.

Die Perspektive des Arbeitgebers ist damit ebenfalls hinreichend beschrieben.

Der Abgeordnete geht nun in Ausschüsse, die ihn interessieren, sicher nicht zufällig solche, die mit seinem Beruf zusammen hängen und arbeitet dort an der Entwicklung von Gesetzentwürfen mit. Seine Herkunft und den Satz mit dem "Gut Wetter" schwingen dabei immer wieder bei ihm im Kopf, meist ist das unwichtig, denn es geht um allgemeine Dinge, die damit weniger zu tun haben. Bis, vielleicht, irgendwann...

Die Perspektive der Parlamentsverwaltung sieht so aus:
Nach dem Abgeordnetengesetz muß der Abgeordnete dem Bundestagspräsidenten sein kleines Gehalt von der Firma als Nebeneinkünfte angeben. Das tut er, und es erscheint in einer Statistik, die niemand liest.
Bis, vielleicht, irgendwann...die Emissionen für bestimmte industrielle Schadstoffe neu geregelt werden müssen. Schadstoffe, die gerade seine Firma sehr stark emittiert...
Ob der Abgeordnete sich nun in die Sache hineingehängt hat oder nicht, sei dahingestellt, jedenfalls wird eine industriefreundliche Regelung getroffen, was der Redaktion einer Magazinsendung nicht gefällt. Sie recherchiert und findet heraus, daß der Abgeordnete von genau dieser begünstigten Firma ein regelmäßiges Einkommen bezogen hat, und macht gleich einen Fall von Vorteilsannahme und Amtsmißbrauch daraus, ohne daß dies wirklich belegt werden kann.

Ein Abgeordnetenkollege des Abgeordneten hatte diese Probleme nicht. Er war Lehrer, als er das Mandat erhielt. Ein kurzes Gespräch mit dem Dezernenten genügte, und seine Stelle war ihm gesichert, falls er nach der Legislaturperiode wieder auf sie zurückkehren mußte. Sein bis dahin erworbener Pensionsanspruch war ihm ebenfalls gesichert, ob dieser in seiner Mandatszeit weiter wuchs, ist nicht überliefert.

Mit dieser mehrdimensionalen Betrachtung möchte ich folgendes ausdrücken:

Menschen aus der Privatwirtschaft haben erheblich mehr Probleme, in die Politik zu wechseln als solche aus dem Öffentlichen Dienst.
Das zeigt sich auch in der Berufsstruktur der Parlamente, die meisten Abgeordneten sind Beamte oder öffentliche Angestellte.
Die Lasten durch politisch tätige Angestellte werden Unternehmen entschädigungslos aufgegeben (meines Wissens), der Öffentliche Dienst hat dafür eigene Finanzstrukturen.
Dem steht gegenüber, daß die Parlamente eigentlich die gesamte Gesellschaft repräsentieren sollen.

Hier wäre also einiges neu zu regeln, um gleichwertige Zugangsmöglichkeiten zur Politik zu schaffen, die Lasten gleich zu verteilen und eine verläßliche Perrspektive zu sichern für die Zeit nach der Legislaturperiode.

Echte Nebentätigkeiten sind ein anderer Aspekt.
Der ehemalige Bundestagsabgeordnete der CDU Lamers zitierte heute im Deutschlandfunk eine Kollegin: eigentlich sei eine Nebentätigkeit mit einer engagierten Abgeordnetentätigkeit zeitlich nicht vereinbar. Denn hierzu gehört neben der Tätigkeit im Parlament und den Ausschüssen auch die Tätigkeit im Wahlkreis.

Lamers fordert deshalb eine Reduktion der Abgeordnetenzahl und parallel eine Aufstockung der Aufwandsentschädigungen dahingehend, daß die Abgeordneten besseres Personal einstellen könnten, um damit ihre Wahlkreisabeit zu verbessern, parallel eine deutlichere Limitierung der Nebentätigkeiten.

Letzteres ist der wirkliche Knackpunkt: So lange eine Nebentätigkeit zulässig ist, wenn sie nur benannt wird und nicht eindeutig interessenkollidierend erscheint, wird es sie geben, und damit die Möglichkeit, daß doch mal ein Interessenskonflikt auftritt.
Das wird auch so von Transparency International gesehen.

Aus meiner Sicht sollte die Sache etwa so neu geregelt werden:

-Angemessener Lastenausgleich für alle Arbeitgeber pro entsandten Abgeordneten, verbunden mit der Verpflichtung zur Freihaltung der Stelle über die 1. Legislaturperiode.

-Verbot von Gehaltsfortzahlungen u.a. geldwerte Leistungen während der Legislaturperiode

-Verbot von führenden Positionen (Aufsichtsrat, Vorstand) in der Wirtschaft und in Verbänden für Abgeordnete

-Analyse der Verhältnisse und ggf. Verbesserung der Ausstattung der Abgeordneten mit einer ausreichenden Infrastruktur für eine effiziente Parlamentsarbeit und eine effiziente Wahlkreisarbeit.

fanvarion
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Fr 7. Jan 2005, 20:47 - Beitrag #5

@jawn
Ich kann dir eigentlich in allen Punkten zustimmen.

In einem Punkt würde ich sogar härtere Regeln verwenden.
Da wäre der Punkt mit dem Zusatzverdiensten sie sollten wie du sagst generell verboten werden. Aber die Berufssicherung bei Beamten sollte nur für eine Legislaturperiode gesichert sein. Danach ist man Abgeordneter ohne Bezug eines Beamtenjobs. Denn dann kann man sich nicht auf die "sogenannte faule Haut" legen. Denn nach der heutigen Regelung kommt man auf jeden Fall wieder in trockene Tücher.

janw
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Fr 7. Jan 2005, 21:57 - Beitrag #6

ja, fanvarion, so sehe ich es auch und habe es auch so gemeint, als ich die Stellenfreihaltung bei allen Arbeitgebern gefordert habe, darin ist für mich der Öffentliche Dienst inbegriffen.

Auf jeden Fall müssen die Regelungen darauf abzielen, daß neben der Transparenz auch ein Anreiz entsteht zur politischen Betätigung.

willy
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Mo 17. Jan 2005, 16:54 - Beitrag #7

Den Politikern zuzuschieben sie verdienten zu viel Geld halte ich für falsch. Mit ihren Kompetenzen wären sie in der Lage zum Teil Managergehälter zu kassieren!
Und um Kórruption vorzubeugen denke ich nicht, dass Gehaltskürzungen der richtige Weg sind?! Eher erhöhen und um dann Finanziellen Ausgleich zu
schaffen müsste man die Parlamente sowie die Anzahl der Länder verkleinern, wie es bereits einige unserer Internationalen Nachbarn vorgemacht
haben ...
Wir haben vor alle Strukturprobleme auf politischer Ebene, die Reformprozesse und politische Entscheidungen hemmen und die Lösen nicht unterbezahlte Politiker!

janw
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Mo 17. Jan 2005, 17:43 - Beitrag #8

Nun, willy, daß Politiker zuviel Geld verdienen würden, hat hier keiner behauptet.
Ich sehe es genauso, daß das Führungspersonal unseres Staates, und Parlamentarier gehören dazu, führungskräfteäquivalent bezahlt und ausgestattet werden muß.

ABER: Jedes Unternehmen sieht sich SEHR genau an, wo seine Mitarbeiter noch alles tätig sind. Der Passus "Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, seine volle Schaffenskraft in den Dienst des Arbeitgebers zu stellen" findet sich sinngemäß wohl in nahezu jedem Arbeitsvertrag, zusammen mit der Anforderung, daß Nebentätigkeiten GENEHMIGUNGSPFLICHTIG sind.

Und dieselben Maßstäbe wird man auch an Abgeordnete anlegen dürfen.
Soll heißen:
Wer als staatliche Führungskraft entsprechend bezahlt und ausgestattet wird, muß auch seine Arbeitskraft wirklich ganz, ganz überwiegend in den Dienst seiner staatlichen Führungstätigkeit stellen und sich dabei auch zur Treue dem Staat gegenüber verpflichten.
Eine bloße Mitteilung von Nebentätigkeiten ist dementsprechend das allermindeste, was man erwarten kann.

Gewiß ist es so, daß derzeit ein Mangel an Führungskräften aus der freien Wirtschaft, vor allem aber an normalen Arbeitnehmern (wegen der Repräsentanz der gesellschaftlichen Gruppen fast noch wichtiger) in den Parlamenten besteht.

Dem dürfte aber abzuhelfen sein, wenn
- Arbeitgeber für die "Entsendung" eines Abgeordneten während der 1. Legislaturperiode entschädigt würden bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Freihaltung der Stelle,
- eine Nebentätigkeit in dem Abgeordneten gehörenden Privatunternehmen wie Handwerksbetrieben u.a. zulässig bleibt,
- eine tragbare Lösung für Freiberufler (insbesondere Rechtsanwälte) gefunden wird.

Daß das Geld kostet, ist klar, und deshalb könnten z.B. die Parlamente angemessen verkleinert werden.

fanvarion
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Mo 17. Jan 2005, 19:09 - Beitrag #9

Zitat von willy:Mit ihren Kompetenzen wären sie in der Lage zum Teil Managergehälter zu kassieren!

Es gibt Politiker die haben Kompetenz stimme ich dir eingeschränkt zu.
ABER
Seit wann hat ein Lehrer/in Ahnung von Gesundheitvorsorge, Finanzen, Verteidigung, usw
Viele Politiker sind in ihr Amt gekommen weil sie ganz oben auf der Liste standen. Das heißt erst mal nur das sie gut überzeugen und reden können. Mehr nicht, gilt übrigens auch für ein paar Manager!
Sich gut verkaufen heißt nicht unbedingt Kompetent zu sein - sehe das im Augenblick bei einigen unserer Betriebsratmitglieder. :-((
Einige unserer Politiker sind besonders gut Geld in Aufsichtsräten oder ähnlichen zu verdienen. Allein diese Arbeit, wenn man sie gut machen möchte, braucht 100% Arbeitskraft
und ein Politiker der etwas für sein Land tuen möchte der muss auch für 100% Arbeiten (dann auch für das entsprechende Gehalt ohne die Wahnsinnigen Rentenzusagen)


Zitat von willy:Und um Kórruption vorzubeugen denke ich nicht, dass Gehaltskürzungen der richtige Weg sind?! Eher erhöhen und um dann Finanziellen Ausgleich zu
schaffen müsste man die Parlamente sowie die Anzahl der Länder verkleinern, wie es bereits einige unserer Internationalen Nachbarn vorgemacht
haben ...

Nein ich möchte denen nicht das Gehalt kürzen die können sogar noch etwas mehr bekommen.
Aber,
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  • Rentenzahlung auf einen vernüpftigen Niveau für jedes Jahr im Bundestag
  • Verbot jeglicher Aufsichtsratmitgliedstätigkeit (wegen Befangenheit)
  • Verbot jeglichen Sonderzahlung oder Gehaltszahlungen vom vorherigen Arbeitgeber (wegen Befangenheit)
  • Festsetzen eines Zeitraumes wo eine Arbeitsstelle - ob Beamter oder normaler Arbeitnehmer - frei gehalten werden muss (Gleichheitsrecht)
  • Politiker müssen ihre Arbeit - Wie sie es schwören für das Wohl des Vaterlandes machen- und nicht für das Wohl des Arbeitgebers oder Aktiengesellschaft


  • Zitat von willy:Wir haben vor alle Strukturprobleme auf politischer Ebene, die Reformprozesse und politische Entscheidungen hemmen und die Lösen nicht unterbezahlte Politiker!


    Warum haben wir Strukturprobleme weil
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  • die Politiker nach dem Wahlspruch leben - Vor der Wahl ist nach der Wahl
  • unsere Politiker ihre eigene Pfründe sichern und dadurch lieber der Firma Sonderzahlungen Zweck Finanzgesetze zukommen lassen als für das Land zu denken
  • unsere Politiker an die Machtverteilung ihrer Partei denken nicht an die Interessen des deutschen Volkes
  • die Politik nur aus Egoisten bestehen (persönliche Meinung - nach der Wahl unseres Stadtrates und des Bürgermeisters)
  • sie aus Prinzip erst mal nicht den Vorschlag einer feindliche anderen demokratischen Partei akzeptieren können, sonder erst mal 3 Jahre Ausschußarbeit leisten müssen
  • viele Politiker unseres Landes Fähnlein sind mit doppelter Lagerung damit man nicht merkt wie oft sie sich in der Woche drehen
  • Politiker Wahlversprechen machen und diese fast gar nicht einhalten - das schlimme ist man kann sie nicht dafür bestrafen weil sie auf den Wahllisten immer oben stehen!
  • usw.

  • Sobald einige von diesen Problemen abgeschafft werden können unsere Politiker vielleicht mal etwas für unsere Bürger tuen und nicht wie jetzt 280 Tage im Jahr internen Parteiklüngel bekämpfen und Gegenausschüße bilden

    GoodHope
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    Mi 19. Jan 2005, 23:36 - Beitrag #10

    Hi Leudz!

    Bei uns in den Lübecker Nachrichten stand gestern das im Kieler Landtag ein Abgeordneter sitzt der 21 (!!!) Nebentätigkeiten angegeben hat.
    Das find ich schon mal cool entweder arbeitet der Mann sprichwörtlich für zehn oder lebt in einer anderen Eigenzeit für ihn hat der Tag mindestens 60 Stunden.
    Aber mal im Ernst:
    Ein Abgeordneter der in einer Landesregierung sitzt die Mehrheitsaktionär eines großen Autokonzerns ist und gleichzeitig von diesem Konzern Geld erhält das find ich schon irgendwie komisch.

    GH


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