Altersunterschiede zwischen Mann und Frau

Erlebnisse und Erfahrungen aus den schönsten und den traurigsten Stunden des Lebens. Träume von der perfekten Liebe und ein Kummerkasten für ihr Scheitern.
Feuerkopf
Moderatorin
Moderatorin

Benutzeravatar
 
Beiträge: 5707
Registriert: 30.12.2000
So 18. Jul 2004, 12:29 - Beitrag #61

Der jüngere Mann

Möglicherweise hat das was mit dem stärksten Tabu zu tun, das wir kennen:
Dem Inzestverbot zwischen Mutter und Sohn.
Hat nun eine Frau einen Partner, der deutlich jünger ist als sie, 15 Jahre und mehr, so könnte sie potenziell seine Mutter sein.
Und dann greift - so meine Idee - bei den meisten Menschen das unterschwellig vorhandene Tabu.

Da die Ehe junger Frauen mit älteren Männern immer schon gang und gäbe war, ist der Gedanke an einen Vater/Tocher-Inzest deutlich blasser, obwohl man schon gern munkelt, die junge Frau habe wohl einen "Vaterkomplex".

Théoden
Active Newbie
Active Newbie

 
Beiträge: 10
Registriert: 31.03.2004
Mo 19. Jul 2004, 19:06 - Beitrag #62

er 21 sie 16...geht das? oder ist das verboten?

Wombat
Excellent Member
Excellent Member

Benutzeravatar
 
Beiträge: 630
Registriert: 28.06.2004
Mo 19. Jul 2004, 19:36 - Beitrag #63

Hat nun eine Frau einen Partner, der deutlich jünger ist als sie, 15 Jahre und mehr, so könnte sie potenziell seine Mutter sein.


Und was ist mit 5 Jahre älteren Frauen? Solche Beziehungen werden doch auch schon belächelt, und da kann man nicht von einem Mutter-Komlex reden.

Wobei ich aber dazu sagen, muss, dass ich einige junge Männer kenne, die "reifere" Frauen bevorzugen, um "Erfahrungen" zu sammeln (in welcher Hinsicht auch immer).

Elsbeth
Newbie
Newbie

 
Beiträge: 8
Registriert: 16.06.2004
Mo 19. Jul 2004, 21:47 - Beitrag #64

@ttt-taboo:

hmmm...da frage ich mich dann wieder, ab wann man von "reiferen" Frauen spricht ?
Nicht, daß du mich damit gekränkt hättest, ich bin 32 Jahre alt.
Unter reifen Frauen stelle ich mir irgendwie Frauen zwischen 40-50 vor und selbst da finde ich einen Altersunterschied von 5 Jahren nicht der Rede wert.
Wie schon einige vor mir angemerkt haben, kommt es wohl auch darauf an, in welchem Alter man sich befindet.
Wäre ich 17 und er erst 12 hätte nicht nur meine Umwelt ein Problem damit, sondern ich gewiss auch, von dem jungen Mann gar nicht zu sprechen.
Jedoch in meinem Alter finde ich den Unterschied nicht im geringsten maßgebend.

Wombat
Excellent Member
Excellent Member

Benutzeravatar
 
Beiträge: 630
Registriert: 28.06.2004
Mo 19. Jul 2004, 22:38 - Beitrag #65

Und wie alt ist Dein Freund /Mann wenn ich fragen darf?

Also ich habe das "reifere" absichtlich in "" gesetzt. Ist Definitionssache. Ich würde es wie Du und bestimmt auch noch andere Frauen sehen, zwischen 40-50, aber die Typen, von denen ich geredet habe, sind so um die 20 und suchen ne Frau bis 30, und das nennen sie schon "reif", weil eben älter als sie und mehr Erfahrung.

Natürlich spielt das jetzige Alter der Frau auch noch Rolle. Aber wo ist die Grenze? Muss der Junge mindestens 18 Jahre sein, damit es nicht als "Kindermißbrauch" gilt? Was ist, wenn er 18 ist und sie 40?
Ich hab auch gehört, dass Frauen schneller Altern, somit würde der Altersunterschied im Alter nicht mehr so ins Gewicht fallen.

Student27NRW
Moderator im Ruhestand
Moderator im Ruhestand

Benutzeravatar
 
Beiträge: 2846
Registriert: 29.04.2001
Mi 21. Jul 2004, 12:07 - Beitrag #66

Original geschrieben von Théoden
er 21 sie 16...geht das? oder ist das verboten?


§ 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.


(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.


StGB § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt

oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Théoden
Active Newbie
Active Newbie

 
Beiträge: 10
Registriert: 31.03.2004
Mi 21. Jul 2004, 17:37 - Beitrag #67

bedeutet über 21 und unter 16 einschlieslich 21 bzw 16 ^^

Swets
Newbie
Newbie

 
Beiträge: 2
Registriert: 21.07.2004
Mi 21. Jul 2004, 19:34 - Beitrag #68

Bei mir ist jetz das problem aufgetreten, dass ich mich in einen 20jährgen verliebt hab und ich erst 14 bin. Das wird meinen Eltern nich freuen. Er hat mir gesagt er geht nur so weit wie ich es will und dass er mich auch liebt. In ein paar Jahren werden diese 5 1/2 (!) Jahre nichts mehr oder nicht mehr so viel ausmachen aber jetz??!!

loenne666
Junior Member
Junior Member

 
Beiträge: 78
Registriert: 22.06.2004
Do 22. Jul 2004, 13:11 - Beitrag #69

Es kommt immer darauf an wie Alt mann momentan ist. Wenn ich z.b. 28 und die Frau "erst 16 Jahre alt ist , dann sind das zwei verschiedene Wellten in denen mann Lebt. Ich hatte 2 1/2 Jahre eine beziehung (meine freundin war 13 Jahre jünger ). Anfangs lief es sehr gut aber später scheiterte die Beziehung. In meinem speziellen Fall lag es zu 90% am Altesunterschied. Ich konnte mich nicht in ihre"Teeniprobleme" mehr reinversetzen und sie hatte kein verständnis für meine belange. Aber egal, ich habe jetzt eine Freundin die ist 2 1/2 Jahre jünger als ich und es läuft sehr gut mit uns.
;)
In meinen Bekanntenkreis gibt es einige Paare die auch nicht gleichalt sind. Wenn sie glücklich sind, dann freue ich mich mit ihnen. Da sollte sich keiner einmischen!

Student27NRW
Moderator im Ruhestand
Moderator im Ruhestand

Benutzeravatar
 
Beiträge: 2846
Registriert: 29.04.2001
Fr 23. Jul 2004, 11:17 - Beitrag #70

Original geschrieben von Théoden
bedeutet über 21 und unter 16 einschlieslich 21 bzw 16 ^^

Ich denke mal, dass der Gesetzestext eindeutig ist.
Über 21, also ab 22 aufwärts - unter 16, ab 15 abwärts

Auch wenn ich kein Jura studiere meine ich, dass diese Gesetzestexte nur greifen (können), wenn das alles ohne Einverständnis der Eltern läuft, diese also etwas dagegen haben...

MartinR
Advanced Member
Advanced Member

Benutzeravatar
 
Beiträge: 321
Registriert: 22.07.2004
Fr 23. Jul 2004, 13:43 - Beitrag #71

Original geschrieben von Student24NRW

Sollte es zum Geschlechtsverkehr gekommen sein, würde ich als Vater in dem Fall sofort Anzeige erstatten.
GV steht bei über 21jährigen mit unter 16jährigen unter Strafe:


Hallo Student24NRW!;)))

Also diese Aussage ist sooo nicht so ganz richtig. (Ich hoffe, das ich da nix wiederhole).
Wenn man sich den Text im Gesetz mal ansieht, sieht man schon fast an dem Aufbau, daß es nicht ganz so eindeutig ist.

Entscheidend ist einfach der Teil
Zitat: "und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt"

Dieser bezieht sich nämlich auf Punkt 1 UND 2.
also auf beide.
Somit ist es nicht einfach herzuleiten daß 23 und 15 = 3 Jahre ergibt. (Karrikiert dargestellt)

Es ist bei 14 bis 16 immer die Fähigkeit zur Selbstbestimmung entscheidend und somit eher "schwammig".

Viel interessanter finde ich die Frage, die mir beim "Studium" des Straffrechts aufgefallen ist,
Darf 16 bis 18 Geld für Sex gegeben werden!? Ich gehe davon aus, daß NICHT!!
Aber ich finde nichts im StGB, was das aussagen würde!?

Student27NRW
Moderator im Ruhestand
Moderator im Ruhestand

Benutzeravatar
 
Beiträge: 2846
Registriert: 29.04.2001
Fr 23. Jul 2004, 15:48 - Beitrag #72

Original geschrieben von MartinR


Hallo Student24NRW!;)))

Also diese Aussage ist sooo nicht so ganz richtig. (Ich hoffe, das ich da nix wiederhole).
Wenn man sich den Text im Gesetz mal ansieht, sieht man schon fast an dem Aufbau, daß es nicht ganz so eindeutig ist.

Entscheidend ist einfach der Teil
Zitat: "und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt"

Dieser bezieht sich nämlich auf Punkt 1 UND 2.
also auf beide.
Somit ist es nicht einfach herzuleiten daß 23 und 15 = 3 Jahre ergibt. (Karrikiert dargestellt)

Es ist bei 14 bis 16 immer die Fähigkeit zur Selbstbestimmung entscheidend und somit eher "schwammig".

Viel interessanter finde ich die Frage, die mir beim "Studium" des Straffrechts aufgefallen ist,
Darf 16 bis 18 Geld für Sex gegeben werden!? Ich gehe davon aus, daß NICHT!!
Aber ich finde nichts im StGB, was das aussagen würde!?

Hi MartinR!

Für mich klingt folgende Passage eigentlich eindeutig:
StGB § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt ...

Meiner Meinung nach resultiert hier der "Mißbrauch" durch die im Gesetzestext erwähnte "sexuelle Handlung".
Wie ich in einem anderen Thread aber bereits erwähnt habe, ist diese Passage glaube ich nur gültig, wenn der GV gegen das Einverständnis der Erziehungsberichtigen vollzogen wird.

MartinR
Advanced Member
Advanced Member

Benutzeravatar
 
Beiträge: 321
Registriert: 22.07.2004
Fr 23. Jul 2004, 18:48 - Beitrag #73

Hi auch!;)

Nun, das Einverständnis oder Nichteinverständnis der Eltern ist ja hier für die Strafrechtlichkeit nicht Relevant. Sonst stünde es da.
Wenn Eltern sagen: Nein und Jugendliche das doch machen, fällt das ja nicht unter das Strafrecht. (Man stelle sich mal vor, wieviele Kinder und Jugendliche dann in einer Justizvollzugsanstalt sitzen würden, wenn das Nichtbefolgen elterlicher Weisungen strafbar wäre;)) )

Wie ich es bisher gelernt habe, kann man bei Gesetzen nicht immer nur parts rauslesen, sondern muß schon den ganzen Paragraphen nehmen.

Und in diesem Falle ist es so:
Folgendes muß eingetreten sein:

1. Person >21
2. Person <16
3. sexuelle Handlung nach 1. oder 2.
4. fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung

Denn das "UND" kann man nicht einfach weglassen. Es muß schon mit dabei sein.

Hinzu kommt noch, daß das alles in Absatz 3 und 4 nochmal heruntergesetzt wird.
Denn Absatz 2 wird nur auf Antrag verfolgt, und das bedeutet für mich, daß man sich nicht "schuldig" macht, wenn man eine solche Tat nicht anzeigt.
(Wobei ich da aber nicht sicher bin!)

Und Absatz 4 sagt ja, daß von Strafe abgesehen werden kann, wenn das Unrecht gering ist.

Also beides noch mal abschwächend.

Und die Frage nach dem "Mißbrauch"...

im Gesetzestext steht
"...sechzehn Jahren dadurch mißbraucht"

hier ist das Wort DADURCH entscheidend. Denn es sagt aus, daß die Definiton von MIßBRAUCH erst folgt.

Ergo kann man den Text nicht so lesen:
"Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren mißbraucht wird bestraft."

d.H. der Mißbrauch wird dadurch definiert
1. sexuelle Handlung nach 1. oder 2.
2. fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung

Student27NRW
Moderator im Ruhestand
Moderator im Ruhestand

Benutzeravatar
 
Beiträge: 2846
Registriert: 29.04.2001
So 27. Feb 2005, 22:50 - Beitrag #74

Möchte das Thema nochmal, auch in Anlehnung an einen derzeit aktuellen Thread, aus der Versenkung holen.
Seht ihr einen bestimmten Altersunterschied für zu gross an? Würdest ihr bei bestimmten Altersgruppen (in jüngeren Jahren) eine Grenze ziehen? Oder steht ihr dem allen recht offen gegenüber?

MartinR
Advanced Member
Advanced Member

Benutzeravatar
 
Beiträge: 321
Registriert: 22.07.2004
So 27. Feb 2005, 23:04 - Beitrag #75

Ich weiß zwar nicht so ganz genau, worauf Du anspielst, aber ich denke, jeder, der sich mag, sollte auch zusammen sein dürfen! Egal wie alt der ein oder andere Partner ist (über 14 vorausgesetzt gemäß Gesetz).

Was sollen andere den Wert dieser Beziehung beurteilen dürfen!????

aleanjre
Moderatorin im Ruhestand
Moderatorin im Ruhestand

Benutzeravatar
 
Beiträge: 2071
Registriert: 10.05.2004
So 27. Feb 2005, 23:08 - Beitrag #76

Hm, die Grenze in den jüngeren Jahren wurde ja hier schon angesprochen. Es ist für mich immer eine Frage, inwieweit die Partner zusammenpassen. Sie 20, er 40 kann sehr wohl gut gehen, wenn man intellektuell zusammenpasst, den gleichen Geschmack hat, in vielen Lebensfragen übereinstimmt. Er 70, sie 20 ist wohl eher ein pathologisches Verhältnis. :rolleyes: Trotzdem ist es meist stimmiger, wenn lediglich ca. 5 - 7 Jahre zwischen den Partnern liegen, egal wer von beiden der Ältere ist.

e-noon
Sterbliche
Lebende Legende

Benutzeravatar
 
Beiträge: 4576
Registriert: 05.10.2004
So 27. Feb 2005, 23:20 - Beitrag #77

Ich finde, die gesetzlichen Vorgaben haben schon ihren Sinn, indem sie Beziehungen, die sich wahrscheinlich auf die Entwicklung eines der beiden Partner schädlich auswirken würden, verbietet. Innerhalb dieser Schranken toleriere ich grundsätzlich jeden Altersunterschied, allerdings würde es mir schwerfallen, mir eine Freundin mit einem deutlich älteren Mann oder zB. meinen Bruder mit einer deutlich älteren Frau vorzustellen. Auch ungefragt würde ich Menschen, die mir nahestehen, wohl fragen, wie es dazu gekommen ist und wie sie sich das vorstellen. Ich denke aber, dass es mir nichts ausmachen würde, sobald ich mich dran gewöhnt hätte, es wäre nur überraschend.

Für mich selber hätte ich mir aber keinen so großen Altersunterschied vorstellen können, ab 2 bis ca. 7,8 Jahre älter, mehr auf keinen Fall.
Mein Schatz ist 20, also etwa dreieinhalb Jahre älter als ich, und das halte ich für eine ziemlich ideale Differenz. :cool:

Student27NRW
Moderator im Ruhestand
Moderator im Ruhestand

Benutzeravatar
 
Beiträge: 2846
Registriert: 29.04.2001
So 27. Feb 2005, 23:33 - Beitrag #78

Naja, es hatte auch noch einen anderen Grund, außer den anderen aktuellen Thread, weshalb ich dieses Thema nochmal aus der Versenkung geholt habe:
Ich würde mich eigentlich als chrakterstarken Menschen bezeichnen, dem es eigentlich meist egal ist, was andere über mich denken. Allerdings schwirrt mir seit ein paar Tagen ein "Problem" durch den Kopf, welches eigentlich kein Problem darstellen sollte, aber -wie gesagt- es geht mir nicht aus dem Kopf.
Habe halt eine wirklich sehr nette Person kennengelernt - soweit zu so gut, wären da nicht 2 "Hindernisse":
Eine Entfernung von ca. 90km und ein Altersunterschied von fast genau 7 Jahren (ich fast 25, sie fast 18).
In langen Gesprächen haben wir us darauf geeinigt, uns diesen "Problemen" zu stellen, weil wir uns einfach super verstehen. Nun will mir der Altersunterschied aber einfach nicht aus dem Kopf... :(

MartinR
Advanced Member
Advanced Member

Benutzeravatar
 
Beiträge: 321
Registriert: 22.07.2004
Mo 28. Feb 2005, 00:35 - Beitrag #79

90 sind ein Problem oder auch keines, alles eine Frage, wie man es sieht oder organisiert.
Ich bin früher mal eben ans Mittelmeer gefahren um dort kranke Leute abzuholen. Was sind da schon 90 km... Das ist ein wenig im Ruhrgebiet rumfahren! Mehr nicht.


18 und 25 ist ein lächerlicher Altersunterschied. Offensichtlich magst Du sie! WAS verdammt noch mal soll euch daran hindern, euch zu mögen!?

Ein wenig "Reifer" ist man mit 25 vielleicht, das heißt aber nicht, das ein 18jähriger unreif ist!

Versteht ihr euch!?
Gut!

Wenn Du damit aber ein Problem hast, solltest Du es gleich ganz lassen, denn dann bringt das nix! Stehe dazu und kein vernünftiger Mensch wird was sagen.
Und die, die was sagen, auf die kannste eh verzichten...

Feuerkopf
Moderatorin
Moderatorin

Benutzeravatar
 
Beiträge: 5707
Registriert: 30.12.2000
Mo 28. Feb 2005, 00:49 - Beitrag #80

Student,
Du findest den Altersunterschied groß? Ich kann Dir versichern, dass eine junge Dame von 18 mit einem Mann von 25 ganz hervorragend klar kommt!
Beide haben nämlich ungefähr denselben Entwicklungsstatus. ;)

90 km...nun, es kommt drauf an, ob das 90 Autobahnkilometer oder 90 Landstraßenkilometer sind... :)

Ansonsten gilt meiner Meinung nach: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!

Feuerkopf
lernte mit 17 ihren knapp 7 Jahre älteren Freund kennen

VorherigeNächste

Zurück zu Liebe & Romantik

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste

cron