Urheberrechtsverletzungen durch den Autor von "Der Schwarm"

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C.G.B. Spender
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Fr 8. Apr 2005, 13:21 - Beitrag #1

Urheberrechtsverletzungen durch den Autor von "Der Schwarm"

Ihr habt es vielleicht auch schon vernommen, der Autor von "Der Schwarm", hat, so wie es aussieht, ein Straf- und ein Zivilrechtsverfahren am Hals, wegen Urheberrechtsverletzung. "Nach zweiwöchiger Prüfung hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet", steht in der Rheinischen Post.

Nun habe ich ein wenig im Internet recherchiert und einige Nachrichtenseiten durchforstet. Das meiste klang noch recht harmlos und ließ mich sogar daran zweifeln, ob ich darüber überhaupt ein Thema eröffnen sollte. Dieser Zweifel verschwand jedoch, als ich auf die Seite des Klägers, namens ozeane.de, ging und folgendes fand:[indent]
3. Vorwurf der Bereicherung und Erpressung

Das Vergleichsangebot von Seiten des Meeresbiologen und Wissenschaftsjournalisten Orthmann beinhaltete in der Tat die Möglichkeit der Zahlung von 15.000,- Euro. Diese Summe schließt jedoch sowohl einen Verhandlungsspielraum als auch die - aufgrund des hoch anzusetzenden Streitwertes - hohen Rechtskosten mit ein. Die verbleibende Summe hätte einer Entschädigung entsprochen, die dem Recherche- und Arbeitsaufwand des Wissenschaftlers Rechnung trägt. Sie ist in ihrem Umfang jedoch weit von der Absicht einer persönlichen Bereicherung entfernt - insbesondere, wenn man den kommerziellen Verwertungsumfang des Romans "Der Schwarm" betrachtet:

- über 700.000 verkaufte Romanexemplare
- Lizenzverkäufe in 12 Länder
- Hörbuch-Gewinne
- Verkauf der Taschenbuchrechte für eine höhere sechsstellige Summe
- geplanter Verkauf der Filmrechte nach Hollywood

Vor dem Hintergrund der daraus resultierenden Millionenerträge hätte die geforderte Summe für den Autor nicht mehr als Strafzettel-Charakter gehabt.

Es sei an dieser Stelle auch noch mal darauf hingewiesen, wie restriktiv der Verlag im umgekehrten Fall reagiert. Hier eine Anfrage an Kiepenheuer & Witsch:

Anfrage:

Sehr geehrte Frau ******,

ich bin freie Redakteurin im Print- und Onlinebereich und möchte mich
kurz hinsichtlich einer Urheberrechtsfrage bei Ihnen absichern.

Ich betreue für ein neues Wissenschaftsformat u. a. auch die Webseiten
und erstelle dort derzeit den Bereich "Naturkatastrophen". Dafür möchte
ich gerne etwa 15 - 20 Stellen (jeweils vier bis fünf Sätze) aus dem
Roman "Der Schwarm" von Frank Schätzing verwenden und mit einbinden.

Es geht dabei vornehmlich um die Faktenlage und sachlich-deskriptive
Darstellung von Tsumanis und vielleicht drei bis vier szenische
Darstellungen, wie sie im Roman sehr geglückt formuliert sind.

Aufgrund der Art der Webseite ist jedoch keine Umsetzung in Zitatform
oder Nennung des Romans bzw. Autors möglich. Vielleicht lassen sich aber
einige Stellen auch noch etwas umschreiben.

Ich hoffe, dass dies von Seiten Ihres Verlages kein Problem ist, zumal
es sich nur um wenige Abschnitte aus einem 1000-Seiten-Roman handelt.


Mit herzlichen Grüßen

*********

Antwort von Verlagsseite:

Sehr geehrte Frau ******,

ohne eine korrekte Zitatangabe, Nennung des Autors, Titel des Buches und
des Copyrights und ohne eine Zahlung für die Einräumung der Lizenz
können wir Ihnen die Zustimmung nicht geben, eine Umschreibung des
Textes - wenn ich das richtig verstehe - ist auf gar keinen Fall
gestattet.
Mit der Bitte um Verständnis und freundlichen Grüssen


**********

Offensichtlich existieren hier zwei Rechtsauffassungen. Im Unterschied zu den restriktiven Vorgaben des Verlages wäre der Urheber der Webseite als Journalist und Wissenschaftler jedoch jederzeit bereit gewesen, den Autor bei seiner Recherche kostenlos zu unterstützen. Dies gehört zum Service von Ozeane.de und wird regelmäßig sowohl im wissenschaftlichen als auch im belletristischen Bereich praktiziert (siehe u. a. Danksagung des Romans "Meere" von Alban Nikolai Herbst).


[/indent]Das schlägt doch dem Faß den Boden aus! Wenn ein Wissenschaftler für die unrechtmäßige Vewendung seines Textes eine Entschädigung verlangt, dann wird er damit abgespeist, dass der verwendete Text nur etwa 0,5% des Gesamtwerkes beträgt. Versucht er hingegen für das Gleiche auf höfliche Art eine Erlaubnis vom Verlag zu bekommen, dann wird er darauf hingewiesen, dass noch nicht einmal eine Umschreibung des Textes erlaubt sei.

Was sagt ihr dazu?

Ich finde so etwas, gelinde gesagt, sehr ärgerlich.


Hier noch einige Links:

www.welt.de/data/2005/04/07/644854.html

www.abendblatt.de/daten/2005/04/06/418087.html

Etwas sarkastisch finde ich dies hier:[indent]
Zu den vielfältigen Möglichkeiten, sich als Autor mit fremden Federn zu schmücken, hat der amerikanische Schriftsteller Wilson Mizner (1876-1933) die folgende, gleichwohl ebenfalls nicht ganz seriöse Definition geliefert: "Wer aus einem Buch abschreibt, verfaßt ein Plagiat. Schreibt er aus zwei Büchern ab, ist es ein Essay. Wer aus drei Büchern stiehlt, schreibt eine Kompilation. Sind es vier Bücher, wird es eine Dissertation."

[/indent]Die Seite zum Buch: www.derschwarm.de

Milena
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So 10. Apr 2005, 11:32 - Beitrag #2

ist schon interessant dies zu lesen C.G.Spender, gleichwohl ich mich nicht dabei auskenne,:crazy: ausser ein paar Gedichten habe ich noch nichts veröffentlicht, aber vielleicht weiss aleanjre etwas mehr dazu, da sie bereits einen fantasyroman rausgebracht hat:) und sich mit diesen Rechten wahrscheinlich auseinandergesetzt hat;)

janw
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So 10. Apr 2005, 13:10 - Beitrag #3

Das Urheberrecht ist wirklich ein glattes Parkett, und ich glaube, daß hier nicht nur einer ausgerutscht ist...

Einem guten Freund von mir ist mal mit einer wissenschaftlichen Arbeit passiert, daß Teile daraus in einer populärwissenschaftlichen Veröffentlichung ohne Quellenangabe inhaltlich wiedergegeben wurden, ohne daß dies urheberrechtliche Konsequenzen hatte.

Letztlich stellt sich die Sache damit so dar: Geschützt ist gewissermaßen die sprachliche Schöpfung, die kreative Umsetzung des Inhaltes in Sprache.

Es ist hingegen jedem rechtlich unbenommen, die Fakten über Tsunamis inhaltlich, also in eigenen Worten, wiederzugeben.
Es gibt letztlich keinen Schutz für wissenschaftliche Erhebungsbefunde, allenfalls für kreative Ableitungen daraus, Theoriebildungen u.ä. - wobei ich mir da nicht sicher bin.
Das Problem des Nicht-Schutzes der Befunde gibt es auch im wissenschaftlichen Bereich selber: Zur Publikation einer Arbeit in einer wissenschaftlichen Zeitschrift muß diese von anderen Wissenschaftlern beurteilt werden. Gute Gelegenheit für diese, die Ergebnisse schnell nachzuerheben und anderweitig schnell als eigene zu veröffentlichen. Passiert tatsächlich.

Geschützt wären also im vorliegenden Falle die szenischen Darstellungen.
Die Anfrage an den Verlag ist IMHO auch etwas "greenhornig".
Man sollte sich vorher schon über die rechtliche Situation klar werden und wissen, daß Verlage wenn, dann nur über definierte Textstellen reden.
Mir erschließt sich auch noch nicht, warum in einer webseite keine Quellenangabe möglich sein soll, notfalls einen link einbauen oder eine hochgestellte Zahl als Quellenverweis einsetzen.
"Vielleicht lassen sich aber einzelne Teile auch noch etwas umschreiben" und das "Ich hoffe..." ist allerdings ein wenig dreist formuliert.

C.G.B. Spender
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So 10. Apr 2005, 13:59 - Beitrag #4

Zitat von Milena:ist schon interessant dies zu lesen C.G.Spender, gleichwohl ich mich nicht dabei auskenne, ...
Danke, Milena. :)


Zitat von janw:...
Es ist hingegen jedem rechtlich unbenommen, die Fakten über Tsunamis inhaltlich, also in eigenen Worten, wiederzugeben.
Es gibt letztlich keinen Schutz für wissenschaftliche Erhebungsbefunde, allenfalls für kreative Ableitungen daraus, Theoriebildungen u.ä. - wobei ich mir da nicht sicher bin.
Das Problem des Nicht-Schutzes der Befunde gibt es auch im wissenschaftlichen Bereich selber: Zur Publikation einer Arbeit in einer wissenschaftlichen Zeitschrift muß diese von anderen Wissenschaftlern beurteilt werden. Gute Gelegenheit für diese, die Ergebnisse schnell nachzuerheben und anderweitig schnell als eigene zu veröffentlichen. Passiert tatsächlich. ...
Das ist fast schon teuflisch, wenn man mal bedenkt wieviel Zeit und Arbeit jemand unter Umständen in eine wissenschaftliche Arbeit gesteckt hat. Soviel ich weiß gibt es wohl einen Schutz für registrierte Designs, wobei die Registrierung natürlich mit Unkosten verbunden ist. Bei Patenten ist es eh klar. Bei Ideen und Theorien sollte man anscheinend sehr vorsichtig sein. Ich kann es daher auch verstehen, wenn manche ihre wissenschaftlichen Abhandlungen nicht einfach so im Internet veröffentlichen.

Ein populärer Fall fällt mir dazu auch ein, bei dem ein Fan eines Formel Eins-Rennstalls, dem Team quasi aus Spaß einen Designvorschlag zuschickte, der auch angenommen wurde und lange Zeit Verwendung fand. Der Fan, in deinen Augen, Jan, wohl ebenfalls etwas naiv, wollte als Gegenleistung nur mal als VIP zu einem Rennen eingeladen werden.

Nun, das Design wurde verwendet, aber die Einladung kam nicht und mir einer Klage hatte derjenige ebenfalls keinen Erfolg, wenn ich mich recht entsinnen kann. :| Bedenkt mal einmal, wieviel Geld dort im Spiel ist, dann ist das Ganze ein ziemliches Armutszeugnis.


Beim Schwarm finde ich die Reaktion des Verlages nicht nur kleinlich, sondern natürlich auch ungerecht. Schließlich war es O.K., wenn Teile des Textes des Wissenschaftlers als Umschreibung Verwendung fanden. Umgekehrt ist es wohl etwas anderes...?

Traitor
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So 10. Apr 2005, 14:37 - Beitrag #5

Zum konkreten Fall habe ich eigentlich nichts zu sagen, aber zur Frage des Wissens-Urheberrechtes.
Es gibt natürlich unschöne Fälle, in denen wissenschaftliche Leistung kopiert und nicht gewürdigt wird. Ein Wissens-Urheberrecht kann aber keine Lösung sein, denn der Wissenschaftsbetrieb beruht gerade auf der freien Zugänglichkeit von Informationen. Wissenschaft funktioniert heute so hochgradig vernetzt und verteilt, dass sie nur noch effizient arbeiten kann, wenn jeder Wissenschaftler auch auf die Daten seiner Kollegen zugreifen kann. Deshalb wächst auch der Unmut über die teuren Fachzeitschriften.

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So 10. Apr 2005, 16:31 - Beitrag #6

Nun ja, die Äußerung des Verlages war eben je nach Betrachtungsweise an der Sache vorbei, oder eben der Anfrage eines Greenhorns angemessen...

Das Wissens-Urheberrecht gibt es eben nicht, nur das Recht an der Form. Und die Form ist das, was eben den Wissens-Inhalt transparent macht. Und was leider in der Herstellung und Verbreitung Geld kostet und aufgrund der Nachfrage kommerzielle Anbieter auf den Plan ruft.
Schon haben wir die Misere, die Traitor beschrieben hat. Ja, Zeitschriften sind teuer, und so ist das Wissen wieder nur zahlungskräftigen Kreisen zugänglich. Oder man hat eine Uni-Bibliothek in Griffweite...

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Mo 11. Apr 2005, 08:49 - Beitrag #7

Das Ganze mal aus der Sicht des Autoren:

Köln (dpa) - Der Kölner Bestseller-Autor Frank Schätzing hat die gegen ihn von einem Hamburger Wissenschaftsjournalisten erhobenen Plagiats-Vorwürfe «weit von sich» gewiesen.

«Ich habe weder eine grundlegende Idee gestohlen noch einen fiktiven Charakter eines anderen in meine fiktive Geschichte eingebaut», sagte Schätzing, Autor des Bestsellerbuchs «Der Schwarm», in einem dpa- Gespräch. Der Vorwurf des Hamburger Journalisten, der Anzeige bei der Kölner Staatsanwaltschaft eingereicht hatte, mache ihn «supersauer». Die Behörde hatte in der vergangenen Woche bestätigt, sie prüfe ob Anhaltspunkte für Urheberrechtsverletzungen vorlägen.

«Ich habe mich mit Dutzenden von Wissenschaftlern beraten. Das sieht man auch an den Danksagungen, die in meinem Buch sehr umfangreich sind», beschrieb Schätzing. «Daraus kann man erkennen, dass ich der allerletzte bin, der nicht dem Dank sagt, dem Dank gebührt. Ich schmücke mich nicht mit fremden Federn», meinte der Autor von sechs Büchern. Sein letztes, im Februar 2004 erschienenes Buch «Der Schwarm» wurde mittlerweile 700 000 Mal verkauft und hält sich seit Monaten auf den Bestsellerlisten.

Neben zahllosen Interviews habe er für den Umweltthriller auch viel in Zeitungen, Zeitschriften und dem Internet recherchiert. «Dann gibt man einen Suchbegriff ein und vielfach ist nicht ersichtlich, wer den dann angezeigten Artikel überhaupt geschrieben hat», sagte der Autor. «Ich nehme diese Informationen und formuliere sie um, und das gelingt mir in fast allen Fällen, aber nicht immer», sagte Schätzing. Bei dem Plagiatsvorwurf handele es sich um wenige Textzeilen auf vier Seiten des 1000-seitigen Buches. «Da sind zwei oder drei Sätze ähnlich, wie die von mir im Internet recherchierten Seiten des Hamburger Journalisten», sagte der Kölner Autor. Auch der Verlag Kiepenheuer & Witsch hatte bereits betont, Schätzing habe die Fakten «in urheberrechtlich zulässiger Weise» verwendet.

«Ich muss als Autor eines Romans diese Recherche tun können», meinte Schätzing. «Mir war gar nicht bewusst, dass ich Informationen des Journalisten in meinen Buch verarbeitet habe.» Den Vorwurf des Abschreibens jedoch nannte Schätzing «maßlos daneben gegriffen und eine Verdrehung der Tatsachen». Der Autor sagte: «Ich betrachte das als Rufschädigung».

Der Journalist sei auch nie persönlich an ihn herangetreten, sondern habe sofort Anwälte eingeschaltet. «Ich habe einen Brief bekommen, wo er sich vorbehält, gegen mich zu klagen, er aber davon Abstand nimmt, wenn wir 15 000 Euro zahlen. Und der Verlag und ich haben das abgelehnt», sagte Schätzing. Zudem habe der Autor dem Journalisten angeboten, ihn und seine Internetseite in der Danksagung aufzuführen. ««Darauf ist er gar nicht eingegangen, sondern hat sofort seine Aktion in der Presse gestartet und eine Anzeige erstattet. Und da frag ich, worum geht es dem Mann eigentlich, wenn nicht nur um Geld», meinte Schätzing.

***
Die Reaktion des Verlages scheint wirklich sehr kleinlich zu sein. Ich frage mich nur, wie diese Korrespondenz in die Öffentlichkeit geraten ist, und ob es dann wirklich alles so war, wie es dort steht?
Der Fall ist ja auf jeden Fall klar: "Einige besonders geglückte Formulierungen" übernehmen kann man nur mit Quellenangabe. Andernfalls, wenn man einfach nur über Tsunamis allgemein schreiben will und sich dabei nur an den Fakten, nicht an der Form bedient, braucht man doch noch nicht mal um Erlaubnis zu fragen.

Jatrix
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Mo 11. Apr 2005, 17:19 - Beitrag #8

Ich glaube, diese Plagiatsbeschuldungen bei solchen Naturhorroszenarien sind irgendwie besonders häufig. Vielleicht weil sich viele Leute damit beschäftigen. Roland Emmerich, der Regisseur von "The Day after tomorrow" wurde auch von einem Wissenschaftler beschudigt bei ihm geklaut zu haben. Die Klage wurde aber meines Wissens nach von dem Gericht agbgewiesen.


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