Nun habe ich ein wenig im Internet recherchiert und einige Nachrichtenseiten durchforstet. Das meiste klang noch recht harmlos und ließ mich sogar daran zweifeln, ob ich darüber überhaupt ein Thema eröffnen sollte. Dieser Zweifel verschwand jedoch, als ich auf die Seite des Klägers, namens ozeane.de, ging und folgendes fand:[indent]
3. Vorwurf der Bereicherung und Erpressung
Das Vergleichsangebot von Seiten des Meeresbiologen und Wissenschaftsjournalisten Orthmann beinhaltete in der Tat die Möglichkeit der Zahlung von 15.000,- Euro. Diese Summe schließt jedoch sowohl einen Verhandlungsspielraum als auch die - aufgrund des hoch anzusetzenden Streitwertes - hohen Rechtskosten mit ein. Die verbleibende Summe hätte einer Entschädigung entsprochen, die dem Recherche- und Arbeitsaufwand des Wissenschaftlers Rechnung trägt. Sie ist in ihrem Umfang jedoch weit von der Absicht einer persönlichen Bereicherung entfernt - insbesondere, wenn man den kommerziellen Verwertungsumfang des Romans "Der Schwarm" betrachtet:
- über 700.000 verkaufte Romanexemplare
- Lizenzverkäufe in 12 Länder
- Hörbuch-Gewinne
- Verkauf der Taschenbuchrechte für eine höhere sechsstellige Summe
- geplanter Verkauf der Filmrechte nach Hollywood
Vor dem Hintergrund der daraus resultierenden Millionenerträge hätte die geforderte Summe für den Autor nicht mehr als Strafzettel-Charakter gehabt.
Es sei an dieser Stelle auch noch mal darauf hingewiesen, wie restriktiv der Verlag im umgekehrten Fall reagiert. Hier eine Anfrage an Kiepenheuer & Witsch:
Anfrage:
Sehr geehrte Frau ******,
ich bin freie Redakteurin im Print- und Onlinebereich und möchte mich
kurz hinsichtlich einer Urheberrechtsfrage bei Ihnen absichern.
Ich betreue für ein neues Wissenschaftsformat u. a. auch die Webseiten
und erstelle dort derzeit den Bereich "Naturkatastrophen". Dafür möchte
ich gerne etwa 15 - 20 Stellen (jeweils vier bis fünf Sätze) aus dem
Roman "Der Schwarm" von Frank Schätzing verwenden und mit einbinden.
Es geht dabei vornehmlich um die Faktenlage und sachlich-deskriptive
Darstellung von Tsumanis und vielleicht drei bis vier szenische
Darstellungen, wie sie im Roman sehr geglückt formuliert sind.
Aufgrund der Art der Webseite ist jedoch keine Umsetzung in Zitatform
oder Nennung des Romans bzw. Autors möglich. Vielleicht lassen sich aber
einige Stellen auch noch etwas umschreiben.
Ich hoffe, dass dies von Seiten Ihres Verlages kein Problem ist, zumal
es sich nur um wenige Abschnitte aus einem 1000-Seiten-Roman handelt.
Mit herzlichen Grüßen
*********
Antwort von Verlagsseite:
Sehr geehrte Frau ******,
ohne eine korrekte Zitatangabe, Nennung des Autors, Titel des Buches und
des Copyrights und ohne eine Zahlung für die Einräumung der Lizenz
können wir Ihnen die Zustimmung nicht geben, eine Umschreibung des
Textes - wenn ich das richtig verstehe - ist auf gar keinen Fall
gestattet. Mit der Bitte um Verständnis und freundlichen Grüssen
**********
Offensichtlich existieren hier zwei Rechtsauffassungen. Im Unterschied zu den restriktiven Vorgaben des Verlages wäre der Urheber der Webseite als Journalist und Wissenschaftler jedoch jederzeit bereit gewesen, den Autor bei seiner Recherche kostenlos zu unterstützen. Dies gehört zum Service von Ozeane.de und wird regelmäßig sowohl im wissenschaftlichen als auch im belletristischen Bereich praktiziert (siehe u. a. Danksagung des Romans "Meere" von Alban Nikolai Herbst).
[/indent]Das schlägt doch dem Faß den Boden aus! Wenn ein Wissenschaftler für die unrechtmäßige Vewendung seines Textes eine Entschädigung verlangt, dann wird er damit abgespeist, dass der verwendete Text nur etwa 0,5% des Gesamtwerkes beträgt. Versucht er hingegen für das Gleiche auf höfliche Art eine Erlaubnis vom Verlag zu bekommen, dann wird er darauf hingewiesen, dass noch nicht einmal eine Umschreibung des Textes erlaubt sei.
Was sagt ihr dazu?
Ich finde so etwas, gelinde gesagt, sehr ärgerlich.
Hier noch einige Links:
www.welt.de/data/2005/04/07/644854.html
www.abendblatt.de/daten/2005/04/06/418087.html
Etwas sarkastisch finde ich dies hier:[indent]
Zu den vielfältigen Möglichkeiten, sich als Autor mit fremden Federn zu schmücken, hat der amerikanische Schriftsteller Wilson Mizner (1876-1933) die folgende, gleichwohl ebenfalls nicht ganz seriöse Definition geliefert: "Wer aus einem Buch abschreibt, verfaßt ein Plagiat. Schreibt er aus zwei Büchern ab, ist es ein Essay. Wer aus drei Büchern stiehlt, schreibt eine Kompilation. Sind es vier Bücher, wird es eine Dissertation."
[/indent]Die Seite zum Buch: www.derschwarm.de