Bundesverfassungsgericht weist drauf hin: In Deutschland gilt das Grundgesetz

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Bowu
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Fr 22. Jul 2005, 15:59 - Beitrag #21

Nur Kurz:

Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind geltendes Recht.
Im Grundgesetz steht auch noch explizit, dass die Gesetzgebung an die Verfassung, und die Exek und Judikat an die Gesetze gebunden sind... .

LadysSlave
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Sa 23. Jul 2005, 10:22 - Beitrag #22

Zitat von Bowu:Nur Kurz:

Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind geltendes Recht.
Im Grundgesetz steht auch noch explizit, dass die Gesetzgebung an die Verfassung, und die Exek und Judikat an die Gesetze gebunden sind... .

Dann ist ein Gesetz, das die Klippen des Grundgesetzes umschiffen soll, schon mal unrechtmässig. Denn es soll dem Grundgesetz entsprechen.
Unser Grundgesetz wurde unter der Erkenntnis, das Deutschland als Zentralstaat zu schnell zu missbrauchen ist und es immer welche gibt, die ihn auch missbrauchen geschrieben.
Desahlb sind wir ein föderativer Bundesstaat. Das ist geltendes Recht. Das ist aber auch noderner als ein Zentralstaat. Die Fürstentümer, die es früher gab sind schon deshalb nicht vergleichbar, weil alle Staaten eigenes Recht hatten und es kein "Bundesrecht", das für alle galt, gab. Deshalb gab es auch z.B. 3 Schlesische Kriege. Es gab innerhelb Mitteleuropas eine Ansammlung von Staaten, die nur eines gemeinsam hatten, die deutsche Sprache, wenn man von Bayern und Sachsen absieht:D .
Doch diesmal muss das Bundesverfassungsgericht zeigen, dass es wirklich unabhängig ist und nur dem Grundgesetz verpflichtet. Damit es nicht genauso handelt, wie der brave Parteisoldat Köhler. Dieser hat bemacht, was seine Chefin wollte. Die FDJ Sekretärin und Wendehälsin Angela Merkel.

Bowu
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Sa 23. Jul 2005, 16:56 - Beitrag #23

Vielmehr ist jedes Gesetz, dass die Klippen nicht umschifft unrechtmäßig... und damit sind die Klippen des Grundgesetzes, genauer der Auslegung des BVerfG. gemeint.
Föderalismus modern? Was meinst du mit dem Wort in dem Zusammenhang?

Traitor
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So 24. Jul 2005, 22:15 - Beitrag #24

@LadysSlave:
Von deinem Vorschlag halte ich gar nichts, weil es das fortbestehen verfassungsfeindlicher Gesetze nach sich ziehen könnte.
Nein. Gesetze, die vom Verfassungsgericht bemängelt würden, würden ebenso nicht in Kraft treten bzw. wieder außer Kraft gesetzt werden. An sich gäbe es keinen echten Unterschied im Prozedere, auch jetzt könnte die Legislative ja das Grundgesetz anpassen, um die Gesetze durchbringen zu könnenm. Der entscheidende Unterschied wäre aber, dass in einem Fall, in dem das Grundgesetz keine Aussage trifft - wie bei der Parlamentsauflösung - nicht eine persönliche Entscheidung der Richter an seine Stelle tritt, sondern der dafür zuständigen Legislative der Auftrag erteilt wird, das Grundgesetz entsprechend aufzufrischen. Und somit die Kompetenzenteilung gewahrt bleibt und nicht plötzlich ein Gericht legislative Aufgaben wahrnimmt.
Da das Verfassungsgericht gezielt eingerichtet wurde um die Demokratie zu schützen, ist dessen Berechtigung für mcih ausser Frage.
Dessen prinzipielle Berechtigung in seinem eigentlichen Rahmen für mich auch, keine Frage, aber nicht die beliebige Ausdehnung seiner Befugnisse.
Die Verwaltung zu vereinfachen ist kein Staatsziel. Wenn die Verwaltung freier Bürger mehr Aufwand fordert, dann ist dieser Aufwand gerechtfertigt!
Nein, die Verwaltungsvereinfachung ist kein Staatsziel. Aber das Sichern von Stabilität und Wohlstand ist ein Staatsziel, und für dessen Erhaltung ist ein funktionierender Staat notwendig, also ist die Selbsterhaltung auch ein Staatsziel, und zur Selbsterhaltung gehört auch, dass der Staat zahlungs- und handlungsfähig bleibt, und zu beidem ist eine einigermaßen einfache Verwaltung notwendig.

@Bowu:
Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind geltendes Recht.
Im Grundgesetz steht auch noch explizit, dass die Gesetzgebung an die Verfassung, und die Exek und Judikat an die Gesetze gebunden sind... .
Ist es nicht eher so, dass ein Gericht dazu da ist, festzustellen, wie das geltende Gesetz ist, nicht dazu, es festzulegen? Und im Spezialfall des Bundesverfassungsgerichtes dazu, festzustellen, ob verschiedene Gesetze zueinander konform sind und dann im Zweifel das sekundärere zu verwerfen.

Den Föderalismusteil trenne ich mal ab.

Bowu
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Mo 25. Jul 2005, 00:23 - Beitrag #25

Und genau das macht das BVerfG. Es sieht sich das Grundgesetz an, und überprüft ob eine Norm oder Entscheidung dem Grundgesetz widerspricht. Es interpretiert nicht konstruierend, sondern hat nur die juristischen Hilfsmittel zur Verfügung. Zum Beispiel die historische Auslegung, die recht deutlich belegt, warum der Bundestag kein Auflösungsrecht erhalten hat.
Wenn das Gericht jedoch Grenzen der Verfassungsmäßigkeit in seiner Analyse festgestellt hat, so sind diese Grenzen festgestellt, und werden keiner erneuten Prüfung unterzogen, solange sich am Sachverhalt nichts entscheidendes ändert. Es trifft keine Entscheidung mehrmals. Wenn das BVerfG den Fall mit dem kohl'schen Manöver vergleichbar hält (so wie Schröder), so ist vieles der Arbeit bereits dort enthalten, und die dort genannten Kriterien müßten nur noch mit dem jetzigen Fall verglichen werden.

LadysSlave
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Mo 25. Jul 2005, 07:05 - Beitrag #26

Die Abgeordneten haben erstmal die Pflicht, sich an das Grundgesetz zu halten, denn das ist ihre Existenzgrundllage. Ohne Wenn und Aber. Wenn es ihnen nicht passt, wird ja keiner gezwungen Abgeordneter zu werden und das massive Geld einzustreichen.
Nicht das Gericht nimmt die legislativen Aufgaben wahr, sondern die Legislative versagt und das Gericht muss den Verfassungsbruch unterbinden. Die Legislative ist eben nicht da, um die Verfassung zu ändern, sondern um innerhalb des verfassungsmäßigen Rahmen Recht und Gesetz zu regeln.
Übrigens sagt das Grundgesetz zur Parlamentsauflösung genug. sie ist im Prinzip nicht zulässig. Eben wegen der Erkenntnisse der Weimarer Republik, wo eine Neuwahl die andere jagte, was zum Schluss nur noch den radikalen Parteien nutzte, weil während der Zeit, in der das Parlament nicht handlungsfähig war, per Notverordnung regiert wurde. Deshalb ist die Auflösung des Bundestages nur und ausschliesslich in absoluten Notlagen zulässig. Die Abgeordneten haben eben nicht das Recht das Parlament aufzulösen. Will einer der Abgeordneten nicht mehr, so rükt ein Nachrücker an seiner Stelle. Denn das Parlament soll eben kein Kasperletheater sein, die Arbeit ist ernst zu nehmen.

Nein, die Verwaltungsvereinfachung ist kein Staatsziel. Aber das Sichern von Stabilität und Wohlstand ist ein Staatsziel, und für dessen Erhaltung ist ein funktionierender Staat notwendig, also ist die Selbsterhaltung auch ein Staatsziel, und zur Selbsterhaltung gehört auch, dass der Staat zahlungs- und handlungsfähig bleibt, und zu beidem ist eine einigermaßen einfache Verwaltung notwendig.
Der Staat kostet zuviel, sagen alle!
Der Staat, wer ist das, schau mal in den Spiegel!
Und die, die den Staatsapparat exessiv nutzen, sollen immer weniger bezahlen!
Das sind die Reichen. die durch Justiz, und Polizei geschützt werden, deren Eigentumsrechte geschützt werden, für deren Unternehmen Strassen und Behörden zur Verfügung gestellt werden.
Statt denen, die die Leistungen am meisten nutzen auch entsprechend mit die anfasllenden Kosten zu berechnen, wird denen auch noch die Steuerlast gekürzt. Dabei brauchten wir doch nur mal die FDP zu bitten, ihren Wählern zu sagen sie sollen einfach mal auf die Steuerhinterziehung verzichten!
Die Steuerhinterziehungen kosten dem Staat jedes Jahr mehr als 75 Milliarden!
Niemand braucht Leute zu feuern, niemand braucht Leistungen zu kürzen, wenn die, die das Geld haben ehrlich ihre Steuern bezahlen.
Da sind die Schuldigen!
Doch das haben unsere Politiker nicht im Griff! Vielleicht wegen der tiefen Taschen?
Die letzte Steuerkürzumg hat Ackermann 250.000 Euro monatlich eingespart. Doch damit wurde kein einziger Arbeitsplatz geschaffen. Ganz im Gegenteil. Ackermann entlässt Menschen!

Ist es nicht eher so, dass ein Gericht dazu da ist, festzustellen, wie das geltende Gesetz ist, nicht dazu, es festzulegen?

Eben das ist es! Und wenn die Politiker zu dumm sind, vernünftige Gesetze zu machen, so wird das Bundesverfassungsgericht wenigstens dafür sorgen, dass sie nicht obendrein verfassungswidrige Gesetze erlassen.

Die Politikverdrossenheit wird nur falsch bezeichnet. Es ist eine Politikerverdrossenheit. Weil wir nur diese schmiereigen Typen, denen nichts heilig ist, ausser ihr eigenes Einkommen einfach satt haben. Für Politik interessieren sich die Leute sehr wohl. Nicht aber für diese verfassungswidrigen Kreaturen, die jegliches Recht umschiffen ihren Schmiergeldgebern zu Diensten zu sein

Padreic
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Mo 25. Jul 2005, 15:45 - Beitrag #27

Die gleichzeitige Polemisierung gegen die Legislative und Vergötterung des Bundesverfassungsgerichtes ist mir unverständlich. Genauso, wie man der Meinung sein kann, es sei nicht Aufgabe der Legislative, das Grundgesetz im Fall der Fälle anzupassen. Dazu sind sie vom Grundgesetz ermächtigt und dies ist schon oft und nicht selten sogar mit Sinn geschehen.

Bowu
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Mo 25. Jul 2005, 15:57 - Beitrag #28

Das Grundgesetz anzupassen und zu verändern ist Aufgabe der Legislative. Umdeutungen der Normen sind aber nicht möglich. Wenn sie dem Wortlaut des Gesetzes widersprechen oder wenn sie dem Ziel und Sinn der Grundgesetznorm widersprechen schon gar nicht.
Änderungen des Grundgesetzes sind nur durch Änderungen des Wortlauts möglich, und müssen zusätzlich noch die Hürden des Art. 79 (3) nehmen.

LadysSlave
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Mo 25. Jul 2005, 20:56 - Beitrag #29

Hallo Padreic
Ich vergöttere das Bundesverfassungsgericht nicht. Aber ich kritisiere die Politiker, die unsere Verfassung nicht achten ( und Lehrer wurden schon aus dem öffentlichen Diest entlassen, weil sie nic,ht die Gewähr boten für das Grundgesetz und die freiheitlich-demoktratische Grundordnung einzutreten) und dann, statt festzustellen, dass sie nen Fehler gemacht haben - ein verfassungswidriges Gesetz erlassen - also wieder mal eines der vielen unzulänglichen Gesetze beschlossen haben, einfach das BVG anzugreifen.
Wenn nämlich der Bauer nicht schwimmen kann, ist die Badehose schuld!
Es ist bei uns schon fast üblich Andere zu beschuldigen. Niemand will seine eigenen Fehler sehen.
Nicht die Verfassung ist schuld, es sind die pfuschenden Politiker. Genauso behaupte ich weiter, dass wir keinen Reformstau haben, sondern eine Flut unausgegorener und falscher Gesetze!

Bowu
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Di 26. Jul 2005, 01:43 - Beitrag #30

Die Gesetze verletzen ja nicht alle zwingend die freiheitlich demokratische Grundordnung... verfassungswidrig sind sie weil sie einfach gesetzlich der Verfassung entgegenstehn... einfache Gesetze müssen der gesamten Verfassung (Grundordnung inklusive) genügen, die Verfassungsänderung dagegen muß "nur" der freiheitlich-demokratischen Grundordnung + Bundesstaatlichkeit + Teilbereich der Rechtsstaatlichkeit genügen.

LadysSlave
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Di 26. Jul 2005, 12:50 - Beitrag #31

einfache Gesetze müssen der gesamten Verfassung (Grundordnung inklusive) genügen

Und das tun sie nicht, womit die Politiker ihre Arbeit nciht anständig gemacht haben. Unerlaubte Gesetze haben sie erlassen! Das sollte mal ein leitender Mitarbeiter in einem Unternehmen machen. der kommt vor´s Gericht- vor´s Strafgericht!

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