es scheint also, Lykurg, daß du die Schatten eher als die Ausnahme von der Regel wahrnimmst, während ich sie als Regelmäßigkeiten wahrnehme, die aufgrund ihrer Häufigkeit und Systematik die wirkliche Regel tatsächlich erst begründen
Hinsichtlich RAF/Antifa eine Frage zu meinem Verständnis, aus der sich dann auch die von dir gewünschte Antwort ergibt:
wenn ich richtig informiert bin - was hiermit gefragt wird - erlaubt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht nur das staatliche Gewaltmonopol brechende Gewalt seitens der Bürger, es fordert diese sogar explizit ein, wobei als Bedingung hierfür der Widerstand gegen ein Unrechtsregime formuliert ist. Ist diese Information soweit korrekt?
Wie sich aus den verfügbaren Information zur RAF - wie sie z.B. auf
www.rafinfo.de zusammengetragen wurden - relativ zwanglos ergibt, bezogen sich deren Mitglieder immer wieder explizit auf diesen Verfassungsparagraphen und erläuterten immer wieder ihre Auffassung des Charakters der Bundesrepublik als eines Unrechtsregimes.
Von meinem naiven Rechtsverständnis ausgehend kann eine solche Frage nicht entschieden werden von der Institution, deren Unrechtscharakter zur Debatte steht. Es hätte also zum allerwenigsten eines internationalen Tribunals vegleichbar des Haager Gerichtshofes bedurft, um die Frage zu klären, ob den RAFlern aufgrund ihrer Darlegungen - die zugleich ihre Motivationen dokumentieren - der Status politischer Gefangener zuzusprechen sei. Daß die in Frage gestellte Institution dies pauschal ablehnt, ist dabei selbstverständlich, daher die Notwendigkeit des internationalen Tribunals.
Dies ist unterblieben. Damit ist aus meiner Sicht der Status der RAF bis heute inhaltlich ungeklärt geblieben, abgesehen davon, daß das Siegerrecht dies, wie nicht anders zu erwarten, formal längst entschieden hat, während die Geschichte in ihrer üblichen Ignoranz einfach weitergezogen ist.