Maurice, ich stimme dir weitgehend zu.
- Drei Steuersätze, je einen für schlecht, gut und besser Verdienende.
- Die finanziell Schwächesten müssen keine Steuern zahlen.
Sprich, Freibeträge. Aber:
- Vermögenssteuer für die Reichen
ist ein Punkt, dem ich nicht zustimmen kann. Einerseits gibt es da das ganz klare Verfassungsgerichtsurteil von 1995, nach dem sie ja auch abgeschafft wurde. Dort geht es vor allem um die Vergleichsschwierigkeiten zwischen Immobilien, deren Wert schwer zu beurteilen ist, und Kapitalwerten.
Erst ziemlich spät kommt die
Urteilsbegründung auf das mE viel wesentlicher verletzte Verfassungsgut an, nämlich die Selbstbestimmung.
[...]Die Vermögensteuer ist als wiederkehrende Steuer auf das ruhende - in der Regel aus bereits versteuertem Einkommen gebildete - Vermögen ausgestaltet. Sie greift in die in der Verfügungsgewalt und Nutzungsbefugnis über ein Vermögen angelegte allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) gerade in deren Ausprägung als persönliche Entfaltung im vermögensrechtlichen Bereich ein (Art. 14 GG). Das bedeutet, daß das geschützte Freiheitsrecht nur so weit beschränkt werden darf, daß dem Steuerpflichtigen ein Kernbestand des Erfolges eigener Betätigung im wirtschaftlichen Bereich als Ausdruck der grundsätzlichen Privatnützigkeit des Erworbenen und der grundsätzlichen Verfügungsbefugnis über die geschaffenen vermögenswerten Rechtspositionen erhalten wird (vgl. BVerfGE 87, 153 [169]). Die Zuordnung der vermögenswerten Rechtsposition zum Eigentümer und die Substanz des Eigentums müssen gewahrt bleiben[...].
Im Konsum ist nicht das alleinige Heil unserer Gesellschaft. Schließlich wissen wir, daß der Staat sich redlich darum bemüht, schnellstmöglich den sicheren Hafen des Bankrotts zu erreichen. Daß es in dreißig oder vierzig Jahren noch eine staatliche Rente geben kann, von der man leben kann, wenn nicht jetzt an den Leistungen gekürzt und eine Kapitaldeckung eingeführt wird, glauben nur noch Blüm und Lafontaine. Insofern sollte man die Menschen nicht daran hindern, für ihr Alter Geld zurückzulegen. Du meinst, sie solle nur für Reiche gelten? Irgendwo mußt du also eine Unterscheidungslinie setzen? Dann brauchst du dich nicht darüber zu wundern,
wie viele Leute
direkt unter dieser Linie liegen

- womit wir wieder Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung geschaffen hätten, die wir doch eigentlich abschaffen wollten.
Die Vermögenssteuer war immer schwierig zu erheben, weil die Möglichkeiten privaten Sparens sehr vielfältig sind. Daher braucht ihre Erhebung und Kontrolle eine Heerschar von Beamten. Sie zählt daher, soweit ich weiß, zu den ineffizientesten Steuerformen überhaupt. Eigentlich dient sie vor allem dazu, das soziale Gewissen bzw. die Geringverdienenden ruhigzustellen. Da ist es mE
wesentlich sinnvoller, die höchste Einkommenssteuerstufe eben zwei bis drei Punkte höher anzusetzen - wenn man das möchte.
- Subventionen und Steuervergünstigungen senken und z.T. streichen.
- Steuer auf Benzin, Gas und andere Energiequellen senken.
- Ein besserer Steuersatz tritt nicht ein, wenn man verheiratet ist, sondern ob man Kinder hat.
- Alleinerziehende Mütter oder Väter bekommen zusätzliche finanzielle Hilfe.
Ich weiß, dass hier nicht alle Punkte von der Partei vertreten werden, die ich wähle oder sogar im entgegengesetzten Lager zu finden sind. Aber wer kennt denn schon eine Partei, die allen Vorstellungen genügt? Man wählt eben die Partei, mit denen man am meisten Schnittmenge hat.
In diesen Punkten kann ich dir nur zustimmen. Mit deinem "z.T." habe ich Probleme.
