Also ich würde das Thema ja in die Philo-Sektion plazieren. Liegt wohl auch daran, dass ich das Thema, wann Widerstand gegen den Staat gerechtfertigt ist.
Wenn man die normative Dimension deiner Fragen nimmt, so meine ich, gibt es darauf nur subjektive Antworten. Deskriptiv würde ich sagen, dass ein Mensch dann gegen den Staat gerebelliert, wenn er meint, dass der Nutzen seines rebellischen Verhaltens bzw. die Chancen auf Nutzen, die damit verbundenen Kosten und Risiken übersteigen.
Ich weiß nicht, wie genau die Lebensbedingungen der französischen Krawallmacher ist, aber wenn sie in etwa so sind, wie von einem Arbeitslosen in Deutschland, dann halte ich ihre Aktionen für nicht gerechtfertigt.
Gewalttätigen Protest halte ich wenn überhaupt nur dann für gerechtfertigt, wenn der Staat die Grundbedürfnisse seiner Bürger nicht erfüllt und auf friedlichen Protest nicht reagiert. Gewalt sollte aber nie gegen Unschuldige gerichtet sein, sondern wenn dann auf die Instanz gerichtet sein, der der Protest gilt. D.h. Auto des Präsidenten zerkratzen ja, Kindergärten abfackeln nein. (Ok das mit dem Auo ist kein gutes Beispiel, aber mir fiel spontan nicht besseres ein; es sollte klar sein, was ich meine.) Der Kindergarten ist zwar (idR) auch eine staatliche Einrichtung, aber durch dessen Zerstörung wird derjenige, dem der Protest gilt nicht viel getan, dafür aber in diesem Fall vielen Kindern, die nun wirklich nicht Quelle des Unmutes sind.
Ich sprach von Grunbedürfnissen, deren Bestimmung natürlich nicht unproblematisch ist. Hier haben wir eine Brücke zum Luxus-Thread, weil man wohl Grundbedürfnisse und Luxus als Gegensätze bestimmen kann.
Ich kann mir gut vorstellen, dass ein Marxist der Ansicht ist, dass (unentfremdete) Arbeit zu den Grundbedürfnissen des Menschen gehört und ein arbeitsloser Mensch damit ein Grundbedürfnis nicht befriedigen kann. Dem würde ich zum einen entgegensetzen, dass ich für strittig halte Arbeit als Grundbedürfnis einzustufen und zum anderen, dass der Mensch sich genug Arbeit selbst vorschreiben kann. Wer das Bedürfnis nach Arbeit hat, aber arbeitslos ist, der kann sich z.B. auch gemeinnütig betätigen und sich auf diese Weise Befriedigung beschaffen.