@Ipsi:
Darf ich daran erinnern, dass ich es war, der diesen Thread eröffnet hatte und deshalb die Vorgabe der Begriffsdefinitionen auch von mir ausgeht, wenn sie nicht zur Debatte stehen, was ja nicht der Fall ist. Die Frage war von Anfang an, wie man sich Willensfreiheit unter der gegebenen Definition widerspruchsfrei denken soll. Wenn du über das Thema mit einer anderen Definition von Willensfreiheit diskutieren willst, dann mach einen anderen Thread auf. Aber meine nicht die Vorgaben zu ignorieren oder gar ändern zu wollen. Im Grunde ist das, was du hier seit einigen Seiten machst, nichts anderes als off topic!
Übernimm nun endlich die Definitonen oder hör mit dem sinnlosen Widersprechen auf. Ich hoffe nämlich immer noch im Geheimen, dass du zwar im Stande bist die Definitionen zu verstehen, es aber nur nicht willst oder nur so tust, als ob du sie nicht verstündest. Das ist zwar schon schade, aber es wäre noch bedauerlicher, wenn deine Blockade des Themas doch nur allein den Grund hat, dass du eine einfache Definition nicht verstehst...
Ich würde auch mal gerne wissen, von wem deine Definition von Handlungsfreiehit kommt. Oder hast du sie dir einfach nur selbst ausgedacht?