[align=center]§ 93d BVerfGG[/align]
Der gestattet Bundesverfassungsrichtern, an sie herangetragene Klagen abzuweisen, ohne Begründungen dafür zu liefern. Man muß sich das mal vorstellen: Richter tun irgendwas, und müssen es nicht begründen ... (Leider habe ich keinen "Heuly" gefunden, der dieser Ungeheuerlichkeit gerecht wird.)
Installiert wurde dieses Willkürgesetz übrigens mit einer Begründung ...

Offensichtlich gibt es aber nicht mehr viele Demokraten in unserem demokratischen Rechtsstaat ... Ich führe das darauf zurück, daß wir längst keine Demokratie mehr haben. Ich erzähle allen, daß wir in einer Jurakratie leben. Denn Juristen haben das Gewaltmonopol. Sie sind zur Anwendung von Gewalt befugt, um Unrecht in die Schranken zu weisen, erlauben sich nach öffentlichen Angriffen Betroffener aber Dinge, die sie eigentlich hinter Gitter bringen müßten ... Wie wichtig ihr korrektes Funktionieren ist, wird den wenigsten bewußt, weil sich niemand vorstellen will, daß Juristen mit ihren Entscheidungen bzw. Unterlassungen die Spielräume rechtswidriger Interessen definieren! Die sind es, die unserer Gesellschaft zusetzen.
Juristen sitzen in der Wirtschaft, in der Politik und in den Medien an den maßgeblichen und entscheidenden Stellen und haben auch auf Volksebene die Fäden unseres Marionettentheaters in der Hand. Und da der Einzelne sich kaum wehren kann gegen Unrechtshandlungen von Juristen, weil er sich von Juristen auch eine Ameise als Bären aufbinden läßt, hat das Ganze mit Demokratie nicht mehr viel zu tun. Schon die Abgabe unseres Wahlstimmchens hat mit wirklicher Demokratie nicht viel zu tun. Damit werden ja nur mal die Weichen gestellt. Ob der Zug dann auch wirklich fährt und wohin, wenn dazwischen weitere Weichen gestellt werden können von anderen, ist eine andere Frage, die nur rechtsmündige Bürger durch ordentlich arbeitende Juristen klären können.
Ich schätze, daß die Prüfung von Rechtsfällen die Richter des Bundesverfassungsgericht etwa zu 80 % beschäftigt. Wenn das Schreiben von Begründungen dann 5 % ausmacht, ist also defakto nicht viel gespart. Was gespart wird, sind Zurückverweisungen an Gerichte, die geschlampert haben sowie Klagen Betroffener gegen Anwälte, Gutachter und Richter ...!!! Was am Schluß übrigbleibt für unsere Gesellschaft ist jede Menge Frust. Nur 2,5 % aller Klagen werden vom BVerfG angenommen. Man kann sich vorstellen, was das für eine Gesellschaft bedeutet, die zunehmend auf Ellenbogen herumkriecht und zu willkommenen Stolperfallen für die Rechtswirtschaft wird, oder die so resigniert, daß sie keine Motivation mehr aufbringen kann für gesellschaftliches Engagement.
Schlimm ist, daß die Aussicht auf Aussichtslosigkeit das Tun der Anwälte, Gutachter und Richter entsprechend beeinflußt. Wem keine Konsequenzen drohen für Pfusch, Käse und Willkür, kann sich viel erlauben mit rechtsdummen Jurakraten. Politische Institutionen übrigens, die von Betroffenen wegen dieser unakzeptablen Willkür angegangen werden, sehen durch das Willkürgesetz unsere Verfassung nicht verletzt. Sie haben es sich sehr einfach gemacht, das so zu sehen. Sie meinen, da nach dem Bundesverfassungsgericht keine weitere Instanz mehr angerufen werden kann, sind Begründungen nicht erforderlich ... - Als wären Begründungen nur für Berufungs- bzw. Revisionsinstanzen da, damit die was haben, um ihre Bemühungen darauf zu stützen.
Daß bei ausbleibenden Begründungen Betroffene nicht wissen, wie ihnen geschieht, und damit ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Dasein mißachtet wird, ist offensichtlich auch nicht den Parlamentariern eingefallen, die für die Installation dieses Willkürgesetzes mit weitreichenden Folgen für unsere Gesellschaft Pate gestanden haben. Ich denke, daß auch Parlamentarier nicht immer ihr "rechtes Auge" offen haben und mit dem Linken genug sehen, was sie weiterbringt ...

Was hält dieses kritische Forum von diesem Demokratieverhinderungsgesetz, und was ist zu tun, um es so schnell wie möglich abzuschaffen?